Meine nuelich davon gelesen zu haben, dass in den letzten beiden NSS-Versionen Malware stecken soll. Also würde ich ein Anschlagen des AV schon ernst nehmen...
Beiträge von booner
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Vorweg: Ob Widerrufs- oder Rückgaberecht kann man so einfach nicht sagen, da müsstet du schon zum Shop des Verkäufers verlinken. Das Rückgaberecht unterscheidet sich vom Widerrufsrecht im Wesentlichen dadurch, dass der Verbraucher nur durch Rücksendung der Ware, und nicht schon durch die reine Erklärung des Widerrufs (z.B. via email) vom Vertrag loskommt.
Du kannst natürlich unversichert zurücksenden, da der Unternehmer ab Übergabe an den Frachtführer die Gefahr des zufälligen Untergangs trägt, ist das für dich egal. In der Praxis scheitert diese Methode aber daran, dass es für die Übergabe an den Frachtfrührer bei unversichertem Versand i.d.R. keinen Nachweis gibt ("Einlieferungsbeleg"). Sollte sich jedoch mittels Zeugen lösen lassen.
Problematisch kann es auch sein, wenn der Unternehmer Instruktionen zum Rückversand erteilt hat ("nur versichert"). Diese dürften jedoch i.d.R. unwirksam sein.
Da in deinem Fall wohl ein Teilwiderruf des Kaufvertrags vorliegt (der nach überwiegender Ansicht an sich zulässig ist) muss bezgl. der Rücksendekosten nur der Preis der zurückzusendenden Sache betrachtet werden. Dieser ist <40€. Wenn dir der Unternehmer die Rücksendekosten vertraglich auferlegt hat, und die angekommene Sache der bestellten Sache entspricht, heißt es also zahlen.
Seit dem 2.12.04 ist das im Gesetz eindeutig und zu Recht auch derart geregelt. Vorher orientierte sich das Gesetz am Wert der Bestellung. Also haben einige Schlaumeier ihr 3,99€ Produkt, welches sie von Anfang an nur 14 Tage nutzen wollten mit einer 36,02€ Sache kombiniert, um sich um die Rücksendekosten zu drücken.
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Zitat
Original geschrieben von masteruser
Stimmt.
Es ist sogar so (nach einen aktuellen Urteil) das du die Ware unfrei zurücksenden darfst .Stimmt nicht.

Das ginge für den Verbraucher sogar nach hinten los, da er in dieser Konstellation (also Preis <=40€ und vertragliche Auferlegung der Rücksendekosten) bei einer bestimmungsgemäßen Sache die Rücksendekosten zu tragen hat, in diesem Fall des unfreien Rückversands dann eben das erhöhte Strafporto (bei einem DHL-Paket IMHO derzeit 12€!).
Bei einem Warenwert von >40€ (und im Falle vertraglicher Rücksendekostenauferlegung auch bei Waren >40€ bei rechtzeitiger Kaufpreis- bzw. Ratenleistung) kann der unfreie Rückversand dem Verbraucher dagegen egal sein.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von eisi
Moin zusammen!Mal ne grundsätzliche Frage:
Die lieben Verkäufer (Gewerblich) schreiben ja immer was nettes zum Widerruf.
Konkret zu den Rücksendekosten.
Unter anderem heißt es da oft, daß bei einem "Warenwert unter 40€" die Ware "auf Kosten des Käufers" zurückzusenden sei (bei Umtausch, Rücktritt usw).
Soweit so gut. (Ist ja auch rechtens)
Jetzt habe ich nur gelesen, daß diese besondere Regel (mit den 40€) nicht gilt wenn die Ware im Vorraus bezahlt wurde! Soll heißen, der VK muss bei Vorkasse immer die Versandkosten erstatten!
Ist das so richtig?
Kann das mal kurz jemand bestätgen!?Grüße
EisiDie Art der Zahlung ist bei einem Warenwert von <=40€ bezgl. der Kostentragungspflicht der Rücksendekosten völlig irrelevant. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, der Preis der zurückzusendenen Sache 40€ nicht übersteigt, der Unternehmer die Kostentragungspflicht dem Verbraucher wirksam auferlegt hat und die gelieferte Sache der bestellten entpsricht, muss der Verbraucher den Rückversand bezahlen, egal in welcher Weise er an den Unternehmer geleistet hat.
Was du wohl falsch verstanden hast, ist die Regelung des § 357 II 3 Var. 2 BGB, die besagt, dass dem Verbraucher auch bei einem Preis der zurückzusendenen Sache >40€ die Rückversandkosten vertraglich auferlegt werden dürfen, wenn er den Kaufpreis im Zeitpunkt des Zugangs seines Widerrufs noch nicht geleistet haben sollte. Auf deutsch: Bei Sachen, die mehr als 40€ Kosten muss der Unternehmer immer den Rückversand bezahlen, wenn der Verrbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs die Ware schon bezahlt hat. Ein Unterfall davon ist die von dir erwähnte Vorkasse.
Beim Rückgaberecht oder Rücktritt vom Kaufvertrag gelten wieder ganz andere Regelungen.
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Ich habe ein "Ihre bestellte Ware wird in Kürze dem Frachtführer übergeben.". Kommt danach ebenfalls die Stornierung?
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Gegen die Theorie, die aktuelle Seite sei nur ein Überbleibsel von der letzten Aktion spricht aber doch die diesmal angezeigte Begrenzung auf 2 Karten/Haushalt? Die gab es beim letzten Mal nämlich nicht.
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Ich hatte mein 7110 zwei Jahre ohne Probleme, einmal habe ich das Rollrad austauschen müssen. Der Akku war auch völlig ok, man schaue sich aktuell mal das N95 als Vergleich an.
Da mir damals keiner geantwortet hat: Wie schätzt ihr den Wert eines Siemens SL10D Wurzelholz-Edition ein?
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Bei der gecrackten alten Variante haben wahrscheinlich diverse Programmbestandteile gefehlt. Inzwischen gibt es jedoch auch eine gecrackte Variante, die mit dem internen GPS zusammenarbeiten soll.
Bei mir bekommt R66 nie einen Fix, wenn Bluetooth aktiv ist. Jemand dasselbe Problem bzw. eine Lösung (außer BT zu deaktivieren)?
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Das Display wäre ja ansich ok, wenn da nicht diese getönte, gekrümmte und spiegelnde Abdeckung drüber wäre.
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