ZitatOriginal geschrieben von Gunn
Also ich denke dass Transportschaden ausscheidet, da es gut verpackt hier ankam.
Wie wird der Schaden denn überhaupt bei der Post reklamiert?
Gruß Gunn
Du sagst es: Wenn es gut verpackt bei dir ankam, und diese Verpackung äusserlich unbeschädigt war, scheidet ein Anspruch gegen die DPAG natürlich aus. Sonst könnte ja jedermann technischen Schrott einpacken, sich selbst im Paket schicken, und dann von der DPAG Schadensersatz verlangen ![]()
Andererseits, wenn die Umverpackung lädiert war, wird dir die DPAG einen Strick draus drehen wollen, dass du nicht umgehend beim Zusteller eine Schadensnotiz hast aufnehmen lassen oder die Annhame verweigert hast.
Ist immer eine Gratwanderung....
Fazit: Du bist auf das Entgegenkommen des VK angewiesen. Auf den Klageweg würde ich mich ohne RSV in diesem Fall nicht begeben wollen. Natürlich kannst du den VK mit entsprechender Korrespondenz ein wenig "aufweichen" ![]()