Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Audi-A3 8P
    Wie bzw. wo kannst du die Empfangsstärke sehen?


    Mit dem bereits genannten Programm. Ich habe aber ein Field Test Nokia 6650, damit habe ich schonmal den Pegel in meiner Wohnung bestimmt.


    Das Signal ist umso besser, je größer der angezeigte Wert absolut ist (-89 ist z.B. kleiner als -42, d.h. das Signal ist bei ersterem Wert schlechter). Mit der Sendeleistung der BTS hat das nur indirekt was zu tun, für schlechten Empfang sorgen primär Ausbreitungshindernisse wie Gebäude, Hügel oder Bäume.

    Habe aktuell zwei "Problemchen" mit meinem N95:



    1. Schiefes Nokia N95 Logo



    Das Logo oben links am Frontcover hat eine deutliche Tendenz nach rechts unten. Nicht wirklich störend, aber für ein Gerät dieser Preisklasse nicht adäquat.


    Wenn bei mir der Slider getauscht wird (habe etwa 3/4mm Spiel nach oben/unten in Schieberichtung im geschlossenen wie offenen Zustand, sowie geschlossen auf der rechten Seite nach unten zum Tastaturfeld hin allerdings ohne das Klackern) muss ja den Berichten nach eh das Backcover der Slidereinheit getauscht werden, dann können die das Frontcover gleich mitwechseln.


    2. Ungewollte Paketdatenverbindungen


    Seit ein paar Tagen baut das N95 ungewollt Internetverbindungen auf, die sofort wiederhergestellt werden, wenn ich sie über den Vebrindungsmanager trennen lasse.


    Habe da entweder die Anwendung "Webfeeds" des integrierten Browsers in Verdacht (Auto-Aktualisieren ist aus, aber scheinbar wenn der manuelle Refresh eines Feeds nicht klappt probiert er es dauernd automatisiert neu) oder das Auto-Abrufen der Mailboxen, wenn dort irgendwas bei Abruf nicht geklappt hat.


    An Fremdsoftware habe ich nur Route66, TomTom6, Opera Mobile, Google Maps und PhoNetInfo aktiviert, dabei aber nirgends (vor allem bei R66 kein TMC) eine automatisierte Verbindung zugelassen.


    Woran kann das sonst noch liegen?

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Im Ernst: Fahrradgefahren bin ich auch schon besoffen, in weiser Vorraussicht das Auto stehen zu lassen. Und wenn ich mich selber dabei hinlege und gefährde, sollte es doch mein Problem sein?!


    Die Sicherheit des Straßenverkehrs steht aber nunmal nicht zur Disposition des Einzelnen.


    Auch wenn ein Fahrrad nicht die Betriebsgefahr eines PKW birgt, was ja auch bei den Grenzen der absoluten Fahruntauglichkeit berücksichtigt wird (1,6 statt 1,1 Promille) sind doch Schäden denkbar: Fahr mal besoffen einen Fußgänger oder anderen Radfahrer um, zwinge einen PKW zum Ausweichen (...).

    Das was Martyn schrieb, ist schon zutreffend.


    Das Gericht kann die Fahrerlaubnis (es geht nicht um das bloße Legitimationspapier Führerschein) nicht entziehen, da keine Verkehrsstraftat im Zusammenhang mit einem Kfz vorliegt.


    Jedoch kann die Fahrerlaubnisvehörde diesen "Vorfall" beu der Beurteilung der Eignung des TE zum Kraftfahrzeugführer berücksichtigen und ggf. eine Überprüfung der Eignung (aka MPU) anordnen.


    Das geht i.Ü. auch bei einem schwer alkoholisierten Fußgänger, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass es diesem an der erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt (bspw. 2 Promille am Mittag und mehrmals derart aufgefallen).


    Der "Vorfall" wird jedoch bereits als Straftat verfolgt, dafür reicht bereits das alkoholisierte Führen eine Fahrzeugs (was ein Fahrrad ja unzweifelhaft ist) aus. Beim Fahrradfahrer geht man von einer absoluten (also unwiderlegbar vermuteten) Fahruntüchtigkeit ab einer BAK von 1,7 Promille aus (tlw. auch schon ab 1,5 Promille). Dabei wird es i.d.R auf eine Geldstrafe hinauslaufen.


    Zusötzlich wird die Entscheidung des Gerichts im VZR eingetragen (ich glaube +7 Pünktchen).




    Wurde denn festgestellt, dass das Rad gefahren wurde (Zeugen, eigene Einlassungen) bzw. steht das wegen dem Verletzungsbild fest? Man kann ja auch beim Schieben blöd hinfallen :D