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ZitatOriginal geschrieben von Blondinenfreund
Aber so wie es der Vk getan hat, hat er nur die Bezeichnung des Akkus erwähnt und das Wort "Nokia" als Teil der Produktbezeichnung, sonst würde manch einer auf die Idee kommen, der Akku passt an jedes x-beliebige Handy. So würde ich das sehen.
(...)
Das sehe ich anders. GenauDas muss er nur, wenn es ausdrücklich im Anzeigentext erwähnt wurde. Wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wurde, kann man wohl auch keine Originalware erwarten und darauf bestehen.
Das ist ja was völlig anderes. Hier geht es darum, ob es sich um Originalware handelt und nicht ob etwas funktionstüchtig ist oder nicht.
*kopschüttel*
Ich lass dich mal in deinem Glauben, da der Verkäufer in meinem Fall zusätzlich per email Origiginalware zugesichert hat, was du aber scheinbar nicht lesen willst?!
Nach deiner Argumentation müsste bei einem "Nokia BPS-2 Akku" lautenden Angebot die Eigenschaft "Original vom angegebenen Hersteller" explizit vom Verkäufer zugesichert werden. Dass du damit einem Irrtum aufgesessen bist, wollte ich dir mit dem analogen Beispiel der Zusicherung der Funktionstüchtigkeit aufzeigen.
Dass der Verkäufer keinen Nachbauakku anbieten wollte, ist doch schon daraus ersichtlich, dass (wenn der Akku denn gefälscht ist), es sich eine (gutgemachte) Fälschung handelt, da für den durchschnittlich informierten Verbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um das Produkt eines Drittherstellers, und nicht um ein Produkt der Fa. Nokia handelt.
Fälschung ist ungleich Nachbauakku!
Wenn dann wollte er die Käufer über die Tatsache, dass es kein original Nokia Akku ist täuschen, wodurch der Bertrugstatbesatnd erfüllt ist.
ZitatOriginal geschrieben von TT-Leser
Was bedeutet das? In gutem Zustand? Oder bedeutet das soviel wie in "viel gerbauchten" Zustand? :confused:
mfg, TT-Leser
Ja, das hab ich mich auch schon oft gefragt
Sehr doppeldeutig.
Ich tendiere eher zu gerbaucht, aber in gutem Zustand.
Selbst wenn es eine genaue Defintion gäbe, würde es wiederum die Hälfte aller ebay Verkäufer falsch anwenden --> Frag am Besten den Verkäufer, was Sache ist.
7650 120€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3381591498&category=34370
8110 15€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…=3381589033&category=9363
8210 blau + Zub. üblicher Displayfehler 45€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3381591109&category=22327
Nokia 3300 neu 149€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3381592952&category=48164
8210 rot, Displayprobs 25€
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3381595105&category=22327
3330 30€
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von bastian.tk
booner
der verkäufer bietet die akkus massenweise an. alles neuware. daraus lässt sich erkennen dass es ein händler ist... oder?
würde er gebrauchte und unterschiedliche akkus anbieten könnte es sein, dass diese aus seinen handys stammen - das ist aber hier nicht der fall.
die bewertungen sind unerheblich. man kann 10000 bewertungen haben und trotzdem nur ein privatmann sein. beispielweise kann jemand 1000 gebrauchte schallplatten aus seiner sammlung verkaufen. deswegen ist er keine händler.
aber bei neuware in großer stückzahl gehe ich von einem händler aus.
ich habe bei ebay ca. 300 geschäfte getätigt und kenne mich mittlerweise ganz gut aus. (dazu beigetragen haben die seiten wortfilter.de und auktions-forum.info)
ebay ist ein hobby von mir...
der verkäufer muss dir allerdings keinen ersatz beschaffen, wenn er ihr nicht hat. eine erstattung des von dir gezahlten betrages wäre dann der fall.
Ich will hier jetzt nicht die Voraussetzungen für die in § 14 I BGB geforderte "Ausübung ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit" auzfählen, da ich ohnehin nicht von meinem Widerrufsrecht bei Unternehmereigenschaft des Verkäufers Gebaruch machen werde.
Ich sehe genau 2 Angebote des Vk in den letzten 30 Tagen mit BPS-2 ( http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…0&since=31&sort=3&rows=50 ), von "massenweise" würde ich da nicht sprechen, da je 8 und 10 Stück verkauft wurden.
Dass er ständig neue, gleichartige Artikel verkauft, mag ein Indiz für seine gewerbliche Tätigkeit sein, ist aber lange noch nicht hinreichend dafür.
Schau dir mal § 15 II EStG oder § 14 AO oder das hier an ...
Sollte der Verkäufer tatsächlich ein Ladengeschäft oder einen Onlineshop unterhalten (ich hab noch nicht weiter nachgeforscht, Adresse und Kontoinhaner war eine natürliche Person), wäre die Unternehmereigenschaft schnell nachgewiesen.
So, jetzt aber BTT. Kann mir wirklich keiner mit einem BPS-2 made in hungray helfen?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von bastian.tk
der verkäufer ist ein gewerblicher händler. dies bedeutet, dass du ein umtauschrecht hast. dies gilt auch bei ebay!
desweiteren hast du zwei jahre gewährleistung auf den artikel.
weitere informationen zur rechtlichen seite von ebay-geschäften erhältst du hier:
http://www.wortfilter.de
http://www.auktions-forum.info
mfg,
bastian.tk
Danke für die Tipps.
Aber interessant, woran willst du erkennen, dass mein Verkäufer Unternehmer isV § 14 I BGB ist? Nur weil er ~ 200 Bewertungen hat?
Ich bin mir der juristischen Vorgehensweise durchaus bewußt. Nur muss ich, bevor ich gegen meinen Verkäufer vorgehe, sicher wissen dass es sich um ein Plagiat handelt.
Falls es ein Plagiat ist, würde ich, selbst wenn es sich bei meinem Verkäufer denn um einen Unternehmer handeln sollte, auch nicht "nur" von meinem Widerrufsrecht aus § 312d BGB Gebrauch machen.
Vielmehr werde ich ihn zur Nacherfüllung auffordern, und, falls er dazu nicht im Stande sein sollte, vom Vertrag zurücktreten und im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung die Differenz zum Kaufpreis für 2 Stück BPS-2 bei einer alternativen Bezugsquelle (von mir aus dann gerne ein NSC)
einfordern.
Zwischen dem Verkäufer und mir ist unzweifelhaft ein Kaufvertrag über Lieferung und Übereignung zweier (original) Nokia BPS-2 Akkus zustande gekommen, welchen der Verkäufer auch erfüllen muss.
ZitatAuch wenn ich die Aufregung nur zu einem gewissen Teil verstehe und nachvollziehen kann, möchte ich nur soviel dazu sagen.
1. Du hast den "Original" Akku für billiges Geld gekauft, noch dazu bei Ebay.
Die Gefahr, dass einem bei Ebay Plagiate untergejubelt werden ist doch ungemein größer, als in einem Original NSC. Bei dem Preis wäre ich schon etwas stutzig geworden.
Ausserdem wurde im Ebay Angebot nicht aussdrücklich erwähnt, dass es sich um ein Original Nokia Produkt handelt.
Sorry, aber deiner Logik kann ich nicht folgen.
Deine Aussage ist, bei einem Angebot unterhalb des Marktpreises muss ich mich schlechterer Qualität zufrieden geben? Meinst du das ernst?
Und bitte lies den Thread: Die Artikelbeschreibung lautete: "Nokia Akku BPS-2". Ein gefälschter Akku ist kein Akku von der Firma Nokia, und er ist kein Akku Typ BPS-2.
Deiner Meinung nach kann also jedes Produkt, wo nicht "original" dabeisteht, eine billige Kopie sein, und der Käufer muss damit leben?
Bei einer Tafel "Milka Alpenmilch" kann also billige Alpia drin sein, und ich muss damit leben, weil kein "original" auf der Packung stand?
Juristisch siehts halt genau andersrum aus: Die Beschreibung in meinem Fall lautete "Nokia Akkus BPS-2 , - Nokia Akku passend für die Serien 5110, 6110, 6150, 7110, 6210, 6310, 6310i , zum Hammerpreis, nagelneu und unbenutzt"
Der Verkäufer muss grdsl., wenn er eine geschützte Markenbezeichnung für sein Angebot verwendet (wie hier Nokia BPS-2, oder Milka Alpenmilch, anders etwa "Cheeseburger"), auch ohne weitere Zusicherung ("Originalware" etc.) eine "Echtheit" des Produkts gewährleisten. Genau so, wie ein Verkäufer, der beispielsweise ein "Nokia 6210" (ohne weitere Beschreibung) verkauft, ohne weitere Zusicherung die volle Funktionsfähigkeit gewährleisten muss.
Er kann dann nicht sagen, "ich hab ja nicht dazugeschreiben, dass es funktioniert..."
Eine Zusicherung ist nur eine Verschärfung der Mängelhaftung.
Ganz im Gegenteil muss der Verkäufer aber in sein Angebot aufnehmen, wenn die Ware "gefälscht, defekt oder unvolständig sein sollte.
Auch sollte es doch jedem klar sein, dass ein wassweissichwo gefälschter Akku weder aus der Produktion von Nokia stammt, und somit auch kein Akkutyp BPS-2 sein kann, wie er von Nokia hergestellt wird.
Ich glaub ich habe es jetzt zum dritten Male geschrieben: Nach dem Kauf bestätigte mit der Verkäufer auf meine Nachfrage hin, dass es sich um "originale Neuware von Nokia handelt"
So schlau war ich auch![]()
Natürlich kannst du jetzt entgegenbringen, er habe nicht geschrieben, dass es Originalware von der Firma Nokia aus Finnland, der, die auch die Handys herstellt ist, vielleicht gibt es ja eine Fälscherbande, die sich auch Nokia nennt....
Zitat
2. Bislang steht noch nicht zweifelsfrei fest, dass es sich auch tatsächlich um eine Fälschung handelt. Es wurde bisher nur vermutet und spekuliert.
Ach was, warum meinst du habe ich diesen Thread eröffnet?
Zitat
3. Wenn Dir die Sache so am Herzen liegt, würde ich den Artikel beim Händler umtauschen. Das Recht hast Du.
Einen wirklich Original Akku holst Du dir dann im NSC - garantiert nicht gefälscht - aber dann eben für deutlich mehr als nur 9,00 EUR.
siehe oben.