Habe jetzt die Brando Ultraclear "montiert". War mit Abstand die einfachst aufzuklebende Folie die ich bsiher hatte.
Keine Blasen, kein Hin- und Herreiben, sitzt perfekt. Nur absolut staubfrei sollte die Umgebung sein.
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Habe jetzt die Brando Ultraclear "montiert". War mit Abstand die einfachst aufzuklebende Folie die ich bsiher hatte.
Keine Blasen, kein Hin- und Herreiben, sitzt perfekt. Nur absolut staubfrei sollte die Umgebung sein.
Kommt die per Spedition?
"Gewicht (kg): 180"
Anspruch hast du darauf keinen, das liegt im Ermessen des NSC.
Und, das neue deutlich besser verarbeitet?
Du hast das Handy nicht direkt vom Netzbetreiber, richtig?
Dann würde ich Kaufvertrag über Handy und Mobilfunkdienstvertrag als rechtlich selbständig qualifizieren. D.h., du kannst das Widerrufsrecht bzgl. Handykaufvertrag unabhängig vom Schicksal des Widerrufsrechts des Mobilfunkdienstvertrags ausüben.
Wurde denn die SIM schon genutzt? Die reine Freischaltung der SIM ist m.E. nicht ausreichend für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufrechts bzgl. des Mobilfunkdienstvertrags.
Grds. hat man ein Widerrufsrecht, dieses kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen durch ein Rückgaberecht ersetzt werden.
Bei einem Widerrufsrecht kann man sich sowohl durch formgerechten Widerruf (z.B. via email) als auch durch Rücksendung der Sache vom Vertrag lösen.
Bei einem Rückgaberecht dagegen (nach Erhalt der Ware) nur durch Rücksendung derselben.
Das Rückgaberecht soll den Unternehmer schützen.
Das Widerrufs-/Rückgaberecht kann ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden.
Nokia repariert in den NSC binnen 24 Monaten kostenlos, sofern es denn ein Garantiefall ist.
Große Postkästen werden samstags geleert, meist aber nur noch mittags. An zentralen Stellen (z.B. Hauptpost aber manchmal auch bis 16.00 Uhr)
Montag wird sicher nicht geleert.
Wie wärs vorab per Fax?
ZitatOriginal geschrieben von MachaneGuy
Ganz einfach: man zahlt weniger jeden Monat...
Klar, aber ob es einen wirklich günstiger kam, stellt sich dann erst in 24 Monaten raus. Die Wettbewerber werden sicherlich alsbald nachziehen.
Comfort --> Basic = Downgrade. Was an der fehlenden Downgrademöglichkeit gut sein soll, verstehe ich aber auch nicht.
ZitatOriginal geschrieben von pallmall
Und das ist genau falsch!!!
Ja? Dann belege das bitte mal mit stichhaltigen Argumenten!
Zitat
Ein Einschreiben mit Rückschein muss nicht entgegen genommen werden, einem unseriösen Vertragspartner liefert man somit alles frei Haus was er braucht, um den Vertrag weiterlaufen zu lassen.
Eine Kündigung muss in den Einflussbereich des Angeschriebenen gelangen, womit bspw. der Briefkasten gemeint ist. Ein Einschreiben mit Rückschein muss vom Empfänger aber angenommen und unterschrieben werden. Verweigert er die Annahme geht das Schreiben nicht in seinen Einflussbereich, ebenso wenn er nicht zu Hause ist, denn statt im Briefkasten landet das Schriftstück dann wieder im Postbeutel und wird im Postamt zu Abholung verwahrt.
Da hast du ja mal richtig um die Ecke gedacht
So clever ist die Rechtsprechung hier zu Lande aber schon lange, und würde so einem freundlichen Empfänger die Rechtsinstitute der fahrlässigen bzw. gar vorsätzlichen Zugangsvereitelung entgegenhalten. Damit bringt ihm seine Trickserei gar nix.
Zitat
Wenn schon Einschreiben, dann das einfache Einschreiben-Einwurf ohne alles für 2,15€. Das bewirkt, das der Postbote das Schriftstück in den Briefkasten legt und diesen Vorgang schriftlich bestätigt. Somit gelangt das Schriftstück in den Einflussbereich und gilt nachweislich als zugestellt.
Sag mal, liest du eigentlich was ich schreibe? :o
Genau das ist nicht der Fall. Mit einem EE ist es nach mittlerweile wohl herrschender Meinung nicht möglich, den köperlichen Zugang des Umschlags beim Empfänger nachzuweisen.
Ursache: Der Zusteller kreuzt schon vor dem Einwurf in den Empfängerbriefkasten den Vermerk "eingeworfen" an. Und zwar pauschal für alle EEen, die er in dieser Tour zuzustellen hat.
Wenn du es immer noch nicht verstanden hast, suche ich dir später gerne die entsprechenden Urteile raus...
Zitat
Vor Gericht nutzt einem das aber am Ende auch nichts, denn man kann beweisen,
das man etwas geschickt hat, nämlich den Briefumschlag. Ob und was da drin war, ist damit nicht bewiesen. Will man das auch noch haben, dann muss man einen Gerichtsvollzieher mit der Überlieferung der Kündigung beauftragen, der kann auch bezeugen, was er übergeben hat. Das kostet allerdings auch...
Wie wärs mit einem Zeugen?
Zitat
Diese Urban Legend mit dem Einschreiben oder gar Einschreiben-Rückschein hat der Post gute Summen eingebracht, ist aber wie oben erklärt Quatsch.
Oben ganz schön dürftige Begründung für "Quatsch".