Beiträge von wgot

    Hallo,


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    Original geschrieben von klimajacke
    Es entsteht Dir doch ein finanzieller Nachteil, da Du ja 55 Cent in das Porto investieren mußt und einen Briefumschlag mußt Du auch opfern.


    ist o2 verpflichtet, das Guthaben so auszuzahlen, daß die Auszahlung für den Kunden mit keinerlei Kosten verbunden ist? Falls ja, überweist man eben 60 ct mehr.

    Zitat


    Das ist in meinen Augen tolaler Schwachsinn was o2 da von den Kunden verlangt,


    Ganz im Gegenteil, die zu übersendende SIM stellt sicher, daß die Auszahlung an den rechtmäßigen Besitzer der SIM und des Guthabens ausgezahlt wird. Wer hat denn deiner Meinung nach Anspruch auf das Guthaben, wenn die Karte (egal aus welchem Grund) auf eine andere Person registriert ist als den Einzahler des Guthabens und Nutzer der SIM?


    Zitat

    Original geschrieben von Nato
    Sieht dann wohl so aus, dass alle Leute mit geringem Restguthaben, den Aufwand nicht betreiben.


    Warum? Wer hohes Guthaben auf der Karte hat wird die Kosten für das (Einwurf-) Einschreiben nicht scheuen, und Karten mit geringem Guthaben schickt man eben als einfachen Brief. Wenn das Guthaben nicht einmal den Zeitaufwand für einen Brief wert ist wird es sinnvollerweise vertelefoniert.


    Ich würde es sinnvoll finden, wenn zusätzlich zum Einschicken der Karte die Möglichkeit geschaffen würde die SIM im nächsten (originalen) o2-Shop gegen Quittung abzugeben.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


    o2 Homepage schreibt:

    Zitat


    Bitte stellen Sie bei der Nutzung der Data-Packs Time sicher, dass der Netzzugangspunkt (APN) surfo2 eingestellt ist.


    für das S&E-Pack hingegen muß der APN wap.viaginterkom.de oder internet sein.


    Zitat


    Wie gesagt: Ich baue dabei keine neue Verbindung auf, sondern nutze die bereits etablierte.


    Das ist nicht sinnvoll. Wenn die Verbindung über wap.viaginterkom.de bzw internet aufgebaut ist fällt die Mailabfrage nicht unter den Zeittarif sondern wird mit ca. 9 Euro / MB berechnet. Wenn die Verbindung über surfo2 aufgebaut ist wird WAP vom Zeitkonto abgezogen.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von gaspode
    ch finde das Geheule wegen der so "überraschenden" Verfallsdauern generell überzogen, egal ob simyo, Vodafone, T-Mobile, ...


    ich lese hier kein Geheule. Wenn wirklich mal jemand "heult" (ich würde es nicht so nennen), dann einer der keine Ahnung hat, die Karte "plötzlich" tot und hinterher unser Forum findet.


    Daß solche Fragen (hier und anderswo, z.B. Newsgroups) immer wieder auftauchen zeigt, daß die Information der Anbieter nicht ausreichend ist. (Das Urteil gegen o2 zusätzlich noch, daß der Guthabenverfall auch bei ausreichender Information unangemessen ist.)


    Die Anbieter mögen ihre Angebote so gestalten, daß man sie freiwillig mehr nutzt, dann braucht man über Zwangsnutzung bzw -aufladung nicht mehr nachzudenken.


    Stell Dich mal vor Aldi & Co - dort gibt es keinen Zwang, mehrere Artikel zu kaufen oder jeden Monat für einen Mindestbetrag. Trotzdem kommen die Leute mit vollen Wägen raus und jede Woche wieder - ganz freiwillig. Woran das wohl liegen mag? :D


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von gaspode
    War es nicht so, dass Vodafone nicht der Verfall angekreidet wurde. Sondern das sie darauf nicht hingewiesen haben.


    hingewiesen schon, aber nicht "wirksam". Wenn das Gericht zu diesem Ergebnis kommt, prüft es nicht mehr, ob die Regelung (Guthabenverfall) zulässig gewesen wäre wenn sie wirksam eingebracht worden wäre.


    o2 hat scheinbar wirksam eingebracht, denn gegen o2 wurde geurteilt, daß sie das Guthaben nicht verfallen lassen dürfen weil dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden wäre.


    Zitat

    Sie müssen vielmehr Kunden beim Kauf einfach drauf hinweisen das das Guthaben irgendwann verfällt.


    Das o2-Urteil sagt was anderes.


    Zitat


    Der Witz ist nur mit den Bestandskunden, wie erzählt man denen, dass das Guthaben bei Kauf verfällt? - Zeitreise?


    Änderungskündigung (entweder Kunde akzeptiert die neuen Regeln oder Vertrag endet und Guthaben wird ausgezahlt). Bleibt die Frage, ob die Änderungskündigung zulässig ist.


    Schlimmstenfalls (aus Vodafone-Sicht) müssen sie die Karten weiterlaufen lassen ohne erneute Aufladung zu fordern. Dann ist allerdings fraglich, ob der Kunde eine Auszahlung durchsetzen kann oder nur beliebig Zeit hat das alte Guthaben abzutelefonieren.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von mangeder
    Werde gleich meine Stornierung hinterhermailen, hab keine Lust mehr zu warten


    ich würde noch warten.


    Meine Auftragsnummer war ca. 160, auf Anfrage bekam ich die KW35-Auskunft, und heute kam das "Microdrive".


    Gruß, Wolfgang

    Re: Surf & E-Mail Pack mit GMX Mail


    Hallo,


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    Original geschrieben von Crashman
    Kann ich mir das Prinzip der Verrschlüsselung wie oben beschrieben hier ebenso zu Nutze machen, in dem ich nur per SSL auf GMX zugreife?


    nein, weil es sich bei POP um ein anderes Protokoll und einen anderen Port handelt.


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Marko
    Wenn nur die Werbung, die im Widerspruch zum faktischen MU steht, moniert wurde, könnte man auch einfach die Werbung und die Tarifbroschüren ändern.


    ich bin der Meinung, daß man die bisherige Gestaltungsweise (Guthabenverfall, Abschaltung) trotz der aktuellen Urteile beibehalten kann wenn man Werbung, Schachtelaufdruck, Papiere und Art des Vertragsschlusses ändert. Anders gesagt, ich gehe davon aus, daß solche Konditionen vereinbart werden können, aber die Richter der Meinung sind, daß sie aktuell nicht wirksam vereinbart wurden.


    Allerdings nur für zukünftig nach entsprechender Umgestaltung abgeschlossene Verträge, für die bestehenden Verträge nützt es nix wenn man jetzt die Informationsmaterialeien und Abwicklung der Anmeldung ändert, für die bestehnen Verträge dürfte den Anbietern nichts anderes übrigbleiben als auf Guthabenverfall zu verzichten.


    Zitat

    Original geschrieben von steephan
    Bei meiner CallYaKarte endet die sog. PhoneTime am 05.10.06 und ich untersagte Mobilcom, (...)


    Hier die Antwort:


    (...)
    Es wird unsererseits davon ausgegangen, dass bis zum 05.10.06 eine Umsetzung des benannten Urteiles durch den Netzanbieter erfolgt und damit keine CallYa-Karten mehr verfallen.


    Das ist ja wirklich interessant. Ich sehe keinen Grund, warum ein gegen den Netzbetreiber ergangenes Urteil automatisch auch für Provider gilt (aber natürlich eine große Wahrscheinlichkeit, daß ein urteil gegen den Provider gleich ausfallen würde).


    Hoffentlich sind alle Provider so vernünftig, auf eigene Prozesse zu verzichten. Oder bleibt ihnen nichts anderes übrig, weil sie das Guthaben nicht mehr verfallen lassen können wenn der Netzbetreiber die Software umstellt?


    Gruß, Wolfgang

    Hallo,


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    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Was bedeutet diese Urteil jetzt konkret für den 08/15 Kunden?


    daß er (spätestens) in einem Monat erfährt ob das Urteil rechtskräftig geworden ist oder ob es in der nächsten Instanz weitergeht.


    (Bin kein Jurist, auch kein zukünftiger.)


    Gruß, Wolfgang