Kann mir vielleicht jemand erklären, ob "die Anschrift des Anschlussinhabers" juristisch wirklich mit dem Hauptwohnsitz/Meldeadresse gleichgesetzt werden kann? Ist "die Anschrift" nicht einfach eine Adresse unter der jemand angeschrieben/erreicht werden kann, egal ob im Urlaub, Hotel usw.? Darf man darauf bestehen, dass es Hauptwohnsitz/Meldeadresse sein muss, selbst wenn da einfach nur "Anschrift" steht, ohne klar zu stellen, dass es die Anschrift des Hauptwohnsitzes sein muss und nicht z.B. die Urlaubsanschrift oder die Postfachanschrift? Auch die beiden letzten könnte man ziemlich einfach verifizieren, z.B. durch die Vorlage der Hotelkarte oder einer Rechnung für das Postfach.
ZitatOriginal geschrieben von wolfbln
Aber der juristische Streit hilft uns da nicht weiter. Die Telekom erfindet Zusatzanforderungen, die obwohl sie gesetzlich offenbar nicht sein müssen, von ihr damit begründet werden und von der BNetzAG dann als "unternehmerische Freiheit" verstanden werden. Was sie nicht kapieren ist, dass sie damit alle Menschen ohne deutschen Wohnsitz ausschließen, ...
In den ausländischen Ausweisen ist doch meistens eine Adresse angegeben. Oder nimmt die Telekom nur die deutschen Adressen? Die Bürger aus den Ländern ohne Meldepflicht haben aber so natürlich ein Problem.