Beiträge von peterdoo

    Re: Re: Re: Telekom SIM nur noch für Deutsche?



    Ich kann dir da leider nicht folgen. Wenn jemand mit dem Dokument aus dem Punkt 6 kommt, dann bekommt man in etwa Folgendes:


    [...]Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten [...] enthalten sind.[...]


    "[Eingesehenen Registern oder Verzeichnissen]" habe ich genauso wie die Punkte mit den alternativ zu vorlegenden Dokumenten gestrichen. Eine Einsichtnahme in die Register oder Verzeichnisse ist ja nur im Punkt 7 für die juristischen Personen oder Personengesellschaften vorgesehen und greift bei den anderen Punkten nicht.


    Ich kann beim besten Willen aus dem auf die Dokumente aus dem Punkt 6 reduzierten Satz nirgendwo auslesen, wo ein Beleg für die Richtigkeit der angegebenen Adresse gefordert wird oder dass weitere Quellen, die in diesem § nicht angegeben sind, für die Überprüfung der Angaben zulässig oder sogar obligatorisch wären.


    Für die Aussage der BNetzA "Soweit die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, hat der Diensteanbieter auf andere geeignete Weise zu verifizieren, dass die erhobene Anschrift korrekt ist." kann ich in dem zitierten § der TKG keine Begründung finden. Vielleicht hat die BNetzA von ihren Befugnissen Gebrauch gemacht und die Anforderungen erweitert, selbst wenn diese im TKG nicht so streng angegeben sind. Auch darf ein Anbieter sicherlich strenger als im TKG gefordert arbeiten, jedoch sollte der solche Vorgehensweise nicht mit dem TKG begründen.

    Kann mir vielleicht jemand erklären, ob "die Anschrift des Anschlussinhabers" juristisch wirklich mit dem Hauptwohnsitz/Meldeadresse gleichgesetzt werden kann? Ist "die Anschrift" nicht einfach eine Adresse unter der jemand angeschrieben/erreicht werden kann, egal ob im Urlaub, Hotel usw.? Darf man darauf bestehen, dass es Hauptwohnsitz/Meldeadresse sein muss, selbst wenn da einfach nur "Anschrift" steht, ohne klar zu stellen, dass es die Anschrift des Hauptwohnsitzes sein muss und nicht z.B. die Urlaubsanschrift oder die Postfachanschrift? Auch die beiden letzten könnte man ziemlich einfach verifizieren, z.B. durch die Vorlage der Hotelkarte oder einer Rechnung für das Postfach.


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Aber der juristische Streit hilft uns da nicht weiter. Die Telekom erfindet Zusatzanforderungen, die obwohl sie gesetzlich offenbar nicht sein müssen, von ihr damit begründet werden und von der BNetzAG dann als "unternehmerische Freiheit" verstanden werden. Was sie nicht kapieren ist, dass sie damit alle Menschen ohne deutschen Wohnsitz ausschließen, ...


    In den ausländischen Ausweisen ist doch meistens eine Adresse angegeben. Oder nimmt die Telekom nur die deutschen Adressen? Die Bürger aus den Ländern ohne Meldepflicht haben aber so natürlich ein Problem.

    Zitat

    Original geschrieben von fluxxr
    Ich schätze mal das Vodafone über die Hälfte der Gebühren selbst einstreicht...


    Ich würde sagen, dass in vielen Fällen viel mehr als 50% beim Heimnetzbetreiber bleiben.


    O2 berechnet in der Schweiz und Andorra nichts. A1 Slowenien berechnet diese Tage während Eurobasket nichts in der Türkei (sowohl Vodafone TR als auch Turkcell; Normalpreis für Roaming dort etwa 9.000€ pro GB). Es würde kein Anbieter sowas machen wenn 1GB dort wirklich mehrere 1000€ kosten würde.


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Die Falle ist nur größer geworden, da eben genau diese Einstellungen aufgrund von Roam like at home quasi für viele Nutzer zur Standardeinstellung werden. Auch ich habe das bereut, als ich erstmals nach dem Sommer auf einen Flughafen außerhalb der EU zwischenlandete.


    So geht es leider vielen. Ein Kollege hat bei dem Zwischenstopp auf dem Flughafen in Zürich nicht daran gedacht, das die Schweiz nicht als die EU berechnet wird. Nach 2 Minuten war die SMS da, dass die 50€ verbraucht wurden und die Daten abgeschaltet wurden.


    Auch ich habe im Sommer nach der Durchfahrt durch die Schweiz nach etwa 15 Minuten Fahrt in Österreich die Daten wieder angemacht. Als ich dann nachschaute, war das Smartphone noch immer im Schweizer Netz eingebucht.


    Leider hat das mit "hohem See" nichts zu tun. Die EU-Roamingregelung gilt auch innerhalb der EU nicht, wenn es sich um Mobilfunkdienste über Satellitensysteme handelt:
    "Bei Reisen per Schiff oder Flugzeug in der EU können Sie Roaming zu Inlandspreisen nutzen, solange Sie sich in ein terrestrisches (landgestütztes) Mobilfunknetz einwählen. Wenn Sie Mobilfunkdienste über Satellitensysteme in Anspruch nehmen, gilt das Roaming zu Inlandspreisen nicht mehr."


    Ich sehe da keine Einschränkung auf außerhalb der EU. Auch auf einem Schiff auf dem Rhein oder auf der Donau können hohe Roaminggebühren entstehen wenn das Netz dort über Satellitensysteme angebunden ist.

    Hast du beim Kauf eine E-Mail Adresse angegeben und eine Ausweisnummer? Damit sollte man auf der folgenden Seite eine E-Mail anfordern können:
    https://www.simyo.es/simyo/clientes/request


    Vielleicht unterschiedliche Möglichkeiten für die Ausweisnummer probieren. Klein/Großschreibung probieren. Oder im Feld oben statt der Ausweisnummer den Anfangsbuchstaben vom Vornamen, dann den Nachnamen und die Nummer 1. Für Andy Action wäre das AAction1 .


    Wenn es so nicht klappt, bleibt nur noch ein Anruf übrig. Die fragen dann nach einigen Daten und helfen mit der Registrierung. Geht aber leider nur auf Spanisch. U.U. jemanden aus Spanien dazu überreden, dass er für dich anruft.

    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Die von Peterdoo erwähnte http://www.tusaldo.com/ funktioniert nur wenn man über einen VPN eine spanische IP vortäuscht oder in Spanien ist.


    Am einfachsten geht das über die Simyo im Roaming. Die bekommt immer eine spanische IP. Ohne Paket Kosten die Daten 3Ct/MB, so dass die Kosten überschaubar sind. Muss aber innerhalb der 4 Monaten nach der letzten Aufladung erfolgen, denn danach geht die Datenverbindung nicht mehr.

    Simyo lässt sich auch mit einer deutschen Kreditkarte mit aktiviertem Verified by VISA oder MasterCard SecureCode über tusaldo.com aufladen. Normalerweise geht das nur von einer spanischen IP.


    Vier Monate nach der letzten Aufladung wird die SIM für die abgehenden Anrufe/SMS und Daten gesperrt. Einen Monat kann man dann nur noch die Anrufe empfangen. Danach ist die SIM noch einen weiteren Monat total gesperrt bevor die 6 Monate nach der letzten Aufladung deaktiviert wird. Man muss also alle 4 oder 6 Monate mindestens 5€ aufladen.

    Zitat

    Original geschrieben von 3g_handy
    Mit einer neu ausgegeben Karte, die dann eventuell schon die IMSI 26203 trägt würde man das zwar umgehen, aber es kommen dann ganz andere Probleme, z.B. dass weiterhin kein LTE in Teilen des Ruhrgebietes geht. Zudem ist mir noch keine o2 SIM begegnet die 26203 als IMSI trägt, gibt o2 so etwas überhaupt schon aus?


    Genau deswegen hat bisher noch keine 26207 SIM das Netz 26203 als Heimnetz eingetragen. Nur die Namen für die Netze wurden auf der SIM geändert. Das Netz 26203 ist für die 26207 Karten weiterhin ein Roamingnetz, das bei der Auswahl erst nach allen ausländischen Netzen aus der Liste der bevorzugten Netze an die Reihe kommt. Ist man im Netz 26203 eingebucht, sucht das Telefon alle 60 Sekunden nach dem Netz 26207. Dieses Verhalten verkürzt natürlich die Akkulaufzeit. Bei allen nicht-O2 SIM Karten, die ich bisher hatte, ist dieser Wert auf der SIM auf 5 Minuten eingestellt.

    Damit diese für die Anrufe DE->EU gelten würden müsste dort "in die EU" (oder nach/zu) stehen. "Innerhalb der EU" bedeutet, wenn man sich innerhalb der EU befindet und sagt nichts über die Ziele der Anrufe aus.

    Zitat

    Original geschrieben von Katzenpferd
    Er wird sich nun nicht mehr bei Vodafone legitimieren, wegen der unvorhersehbaren 15€ kosten, er fühlt sich mal wieder von Vodafone betrogen...


    Wie kann denn Vodafone bei Prepaid 15€ berechnen wenn kein Guthaben auf der Karte vorhanden ist und bei der Bestellung keine Kontonummer oder Kreditkartennummer erfragt wird?


    Gibt es von Vodafone keine schriftliche Widerrufsbelehrung, kann nichts berechnet werden.