Beiträge von EvolvedPenguin

    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Kauf halt beim örtlichen klein Bio laden (keien Kette) oder direkt beim Bauern im Hofladen.
    Achja, das ist sicher teurer wie deine Aldi Marmelade.


    Der Preis ist dabei gar nicht mal das Problem. Zum einen muss man dem lokalen Kleinhändler natürlich auch vertrauen, zum anderen ist das Angebot kleinerer Läden oft sehr begrenzt. Für einen Wocheneinkauf darf man dann schon mal 3-4 unterschiedliche Läden abklappern. Das ist nicht immer möglich.


    Ich kann deine Abneigung gegen eine Deklarationspflicht nicht verstehen. Technisch ist dies sicher realisierbar. Schlüssige und nachvollziehbare Argumente gegen eine Kennzeichnung hat bisher noch keiner geliefert.

    Ich glaube es steht außer Frage, dass die Qualität von chinesischen Lebensmitteln schlechter oder zumindest schwieriger zu kontrollieren ist:


    http://www.daserste.de/informa…hinalebensmittel-100.html


    Die Länge des Etiketts sollte diesbezüglich nun wirklich nicht das Problem sein, da gibt es genügend technische Lösungen (QR-Code etc.). So könnte jeder selbst entscheiden, ob er sich das antun möchte oder nicht. Der Kauf regionaler Produkte ist nicht immer eine Lösung.


    Problematisch ist wohl eher, dass dann eine gewisse Schicht in unserem Wohlstandsstaat merken würde, dass sie sich finanziell nur minderwertige Import-Lebensmittel leisten kann. Das kann natürlich nicht im Sinne der Regierung sein.

    Wenn du die Alben bei iTunes gekauft hast, sind diese in der Cloud gespeichert. Löschst du die Songs, verschwinden sie zwar nicht aus der Übersicht, verbrauchen aber keinen Speicher mehr. Solltest du diese anklicken, werden sie dann gestreamt oder aus der Cloud heruntergeladen. Alternativ kannst du auch Songs bzw. Alben, die du in der Cloud gekauft hast, ausblenden. Dies geht meines Wissens aber nur in iTunes über das Rechtsklickmenü (natürlich muss "iTunes in der Cloud" am PC/Mac aktiviert sein).

    Re: Re: Re: Wandlung nach 3 mal einsenden IP5s


    Zitat

    Original geschrieben von Blubba
    @Topic,
    EvolvedPenguin


    Was spricht denn dagegen sich an den Händler zu wenden um das Geld wiederzubekommen? (Klar kann der Händler hier nur das Geld zurückgeben und nicht n neues Gerät rausgeben)


    Das wäre eine Wandlung nach § 440 BGB (wie vorhin oben schon erwähnt wurde). Dazu ist der Händler aber nur verpflichtet, wenn ihm (dem Händler!) zwei Versuche zur Nacherfüllung (= Reparatur) gewährt wurden.


    Hier ist es aber so (zumindest nach meinem Verständnis), dass das Gerät jeweils direkt bei Apple getauscht wurde. Ansprüche gegenüber dem Händler bestehen damit nicht. Die Ausnahme wäre, dass das iPhone bei Apple gekauft wurde - dann ist Apple nämlich auch der Händler und muss sich ans BGB halten.


    @ 7650w:


    Wer für ein iPhone bis zu 998 € ausgibt (899 € für das 64 GB Modell bei Apple zzgl. Apple Care Plus) darf meines Erachtens nach ein perfektes Gerät erwarten. Da fallen dann auch kleinere Mängel negativ auf, wo man bei einer Samsung-Plastikflunder für 300 € vielleicht ein Auge zudrücken würde. Insofern halte ich es für nachvollziehbar, dass Apple i.d.R. anstandslos tauscht und bei mehreren Problemgeräten in Reihe auch mal ein Upgrade anbietet. Es ist ja nicht so, dass Apple ausgenutzt wird - die freiwilligen Garantieleistungen können sie jederzeit einstellen.

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wieso 3? I.d.R. reichen 2 fehlgeschlagene Versuche. -> § 440 BGB


    Man müsste aber noch schauen, ob die Voraussetzungen insgesamt vorliegen.


    BGB greift aber nur dann, wenn das Gerät bei Apple gekauft wurde, ansonsten muss man sich damit an den Händler wenden.


    Der Tausch gegen ein Neugerät als freiwillige Leistung bei Apple hingegen erfordert nach meinem Kenntnisstand drei Reparaturversuche/Austausche. Gut möglich, dass auch zwei reichen, wenn man einen freundlichen Mitarbeiter erwischt.

    Die 500 MB gelten nur im EU-Ausland, nicht in Deutschland. In Deutschland musst du erst Guthaben aufladen und eine Option buchen, ansonsten nutzt du den Volumentarif für 24ct/MB. Wahrscheinlich hast du das Startguthaben von 1 € verbraucht und jetzt ist der Zugang mangels Guthaben gesperrt. Kontrollier das Guthaben mal mit *100#.

    Nach drei erfolglosen Tauschversuchen bietet Apple als freiwillige Leistung (!) den Tausch gegen ein Neugerät an. Wenn du den Support-Mitarbeiter darauf ansprichst, wie oft du nun schon getauscht hast, wird er dir in der Regel den Tausch gegen ein Neugerät vorschlagen. Das kann auch schon mal ein höherwertigeres Gerät sein - allerdings werden nach Release des iPhone 6 erstmal noch eine ganze Weile iPhone 5s vorrätig sein (ggf. wird dieses sogar als "Einsteiger-Modell" weiter produziert).


    Eine Wandelung (sprich Rücktritt vom Kaufvertrag) steht dir rechtlich gesehen nur dann zu, wenn du das iPhone auch bei Apple gekauft hast. Ansonsten müsstest du dich damit an den jeweiligen Händler wenden, dem dann aber auch rechtlich gesehen drei Reparaturversuche zustehen, bevor er dir ein Neugerät gibt oder dir den Kaufpreis erstattet.