ZitatÄh - weil es in diesem Thread um eben diesen konkreten Einzelfall geht.
Meiner Ansicht nach war die Intention des Threaderstellers eine andere:
ZitatVodafone kann doch nicht einfach jeder x-beliebigen Seite meine Handynummer mitteilen, zumal ich wie gesagt über einen Computer, verbunden an einem Mini Router in dem meine SIM steckte, online war.
Leider ist der wirtschaftlich entstandene Schade nicht groß genug, um zu klagen, aber wegen meiner Datenschutzbedenken sieht die Sache doch ganz anders aus, oder?
Dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit Zahlungsverpflichtung eingegangen wurde, wurde ja schon hinreichend geklärt.
ZitatNicht ganz. Er braucht auf jeden Fall zumindest eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mobilfunkprovider. "Einfach so" geht da nichts.
Ok, das ist natürlich die Voraussetzung. Aber der Mobilfunkprovider überwacht ja nicht permanent die Rechtmäßigkeit der Zahlungsforderungen.
ZitatBetrug ist aber überall möglich, klar. Aber nur, weil bspw. Betrüger unrechtmäßig Geld von fremden Bankkonten abbuchen (könnten), wird ja auch nicht gleich das Lastschriftverfahren abgeschafft
Da wird aber zumindest eine konkrete Kontonummer gebraucht, die dem Betrüger ja nicht "frei Haus" geliefert wird. Ebenfalls kann ich eine unrechtmäßige Lastschrift ohne irgendwelche Beweispflichten mit einem Anruf bei der Bank zurückbuchen lassen. Teilweise geht dies bereits sogar im Online-Banking mit einem Klick. Rufe ich hingegen bei z.B. Vodafone an und verlange eine Zurückbuchung, wird man da genau gar nichts machen, sondern mich an den Drittanbieter verweisen. Und dieser wird sicherlich nicht freiwillig von seiner Forderung zurücktreten, da geht dann erstmal der Rechtsstreit los. Und genau das kann ja irgendwie nicht sein.