-
Eventuell gibt es einen einfacheren Weg, aber so funktionierts:
auf blau.de gehen --> jetzt SIM Karte bestellen --> suchen Sie sich ihre Wunschrufnummer aus --> Handynummer suchen (nach 123 suchen) --> dann bei "weitere Suchergebnisse" Rechtsklick und Link in neuem Tab/Fenster öffnen --> ganz ans Ende der Adresszeile gehen und 123 durch die gewünschte/gesuchte Zahlenkombination ersetzen. Hierbei sind mehr als 4 Ziffern möglich.
Falls noch etwas unklar ist einfach fragen 
-
Tethering soll kommen bzw. ist teilweise auch schon verfügbar.
Akku und Empfangsstärke werde unter Lockscreen immer angezeigt. Im Starmenü muss man für die Anzeige kurz mit dem Finger nach unten streichen. Sobald man den Telefon Hub öffnet wird der Empfang wieder automatisch dauerhaft angezeigt.
-
Ja damit du eben nochmal die aktuelle Preisliste/Produktbeschreibung hast. Das ganze nur ohne Neubeginn der Mindestlaufzeit. Die Mail ist doch eigentlich unmissverständlich formuliert.
-
Ich versteh nicht ganz was du jetzt genau wissen willst. In der Mail steht doch "keine 24 Monate". Wie kommst du drauf, dass sie dir was "ans Bein binden " wollen.
-
Meiner Meinung nach kannst du dann das Angebot mit der Einmalzahlung ablehehnen. Das bedeutet der Vertrag läuft ganz normal weiter wie bisher. Du könntest dann nochmals versuchen beides zu kündigen und Vodafone, eventuell wieder mit einer Einmalzahlung, dazu bewegen den Vertrag vorzeitig aufzolösen.
-
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Oder hältst Du diese Sichtweise für abwegig?
Ich war gedanklich noch bei einer normalen Kündigung und da spielt § 150 BGB ja eben keine Rolle, da es sich um eine einseitig empfangbedürftige Willenserklärung handelt.
Ja vorausgesetzt er hat in seiner Kündigung um die Auflösung beider Vertrage gebeten könnte man das meiner Meinung nach schon als einen Aufhebungsvertrag für beide Verträge sehen, den Vodafone (verständlicherweise) so nicht angenommen hat.
Es könnte sich schon wie du sagst um ein neues Angebot seitens Vodafone handeln, die Frage ist nur was genau Angeboten wurde. Wenn Vodafone wirklich nur die Auflösung des DSL Vertrags (nicht des UMTS-Vertrags) gegen Zahlung einer Gebühr angeboten hat, hätten wir ja einen Fall von § 150 II BGB. Dieser geht doch aber auch explizit von Einschränkungen bzw. sonstigen Änderungen aus. Das würde doch bedeuten, das Vodafone sehr wohl die Auflösung beider Verträge ablehnen und eben nur die Aufhebungg des DSL Vertrags anbieten kann.
Aber ich sehe das dann auch als neues Angebot seitens Vodafone, dass der TE ablehnen oder annehmen kann.
Würde also bedeuten, er kann die Einmalzahlung ablehnen und den Vertrag ganz normal bis zum Ende der regulären Laufzeit führen (vorausgesetzt es wird rechtzeitig gekündigt, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlänger).
Ich sehe das genauso wie du.
-
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Eine zumindest gewagte These. Will der Kunde erkennbar zwei zusammenhängende Vertragsverhältnisse als Einheit aufheben, steht es nicht im Ermessen von VF, etwas anderes zu bestätigen (§150 Abs. 2 BGB).
Frankie
Versteh nicht was du mit § 150 II BGB hier sagen willst?
Aber nochmal zu den Kündigungen. Eine Kündigung reicht, wenn man in dieser beide Verträge kündigt. Wenn Vodafone das intern nicht hinbekommt ist das deren Problem. Was sie im Endeffekt bestätigen spielt für die Wirksamkeit der Kündigung auch keine Rolle. Man erspart sich eventuell nur zusätzlichen Stress, wenn man falsche Bestätigungen reklamiert, da dann wohl bei Vodafone was schiefgelaufen ist.
-
Willst du nicht lieber rangehen anstatt das Lied komplett zu hören? Immerhin reden wir hier doch von einem Klingelton. Da werden sich deine Anrufer sehr freuen, wenn du immer erst den Song zuende hören willst.
-
Für diejenigen die es interessiert: Es wird bald Tethering für die erste Generation von WP7 Phones geben bzw. teilweise wurde das Update dafür auch schon verteilt.
-
Die Frage ist auch immer was man damit anfangen will. Ich denke für die allermeisten User kann das System mehr als genug.