Ich bin auch auf dieser 2-Vertragseinheit reingefallen. Aber was solls...jetzt muss ich 1 Jahr noch mehr länger zahlen.
Vodafone - Ausgetrickst?
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Es haben noch nicht alle verstanden, dass es rein gar nichts mit dem Umzug zu tun hat, sondern nur mit der Tarifkombination, mit der Vodafone auch normale DSL- Kündiger austricksen will.
Ich verlinke mal nochmal:http://www.telefon-treff.de/sh…6124&highlight=SurfSofort
In einem anderen Forum habe ich gefunden, dass man nach der Umstellung der Surf-Sofort-Datenkarte auf den teuren Tarif(weil kein DSL-Vertrag mehr besteht und der Kunde "nur" den DSL-Vertrag gekündigt hat), diesem Tarifwechsel noch widersprochen werden kann. Dann wird man auf einen günstigeren Datentarif umgestellt.
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Bisher steht allerdings noch der genaue Wortlaut der Kündigung aus, wenn dieser für alle Verträge gilt, dann hat Vodafone den Fehler gemacht.
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Vodafone bestätigt nur die Kündigung des DSL-Vertrages, egal was in der Kündigung steht, wenn es nur ein Brief ist.

Selbst wenn "alle Internet-, Festnetz-, DSL- und Mobilfunkverträge mit Vodafone gekündigt" werden, wird nur die DSL-Kündigung bestätigt und der Kunde muss an diesselbe Adresse eine zweite für die Surf-Sofortkarte schreiben, wenn die Frist dann nicht um ist.
(Das wird auch von der Hotline gesagt: Man muss einen Extra-Brief für die zweite Kündigung schreiben, wegen der klugen innerbetrieblichen Auseinanderdividierung von Festnetz- und Mobilfunksparte).
Das sind heute doch automatisierte Prozesse. Dass zwar ein Paket aus Mobilfunkvertrag und DSL-Vertrag angeboten und beworben wird, aber man zur selben Adresse zwei Briefkündigungen dafür schreiben muss, weil die beiden Abteilungen in verschiedenen "Zimmern" angesiedelt sind, zeigt doch, dass sich bei Vodafone die Leute schon was gedacht haben. Sonst würde es doch keine Probleme geben und Vodafone würde nicht derart penetrant auf die kleingedruckten AGB bestehen, wenn ein Kunde später meint, mit der Versorgung von Internet über DSL natürlich auch die Versorgung über UMTS mit dem Internetanbieter gekündigt haben zu wollen.Bei meiner Bekannten kam sogar auch die zweite Kündigung per Einschreiben laut Hotline nicht an (beim Datenkartenkündigungsteam), obwohl diesmal explizit nur der Datentarifvertrag gekündigt wurde. Man könnte nichts machen, meinte die Hotline. Auch dass man natürlich den von 0 auf 39 Euro/Monat erhöhten Datentarif umstellen könne, wurde nicht mitgeteilt (bzw. die Beschwerden dahingehend ausgelegt, dass man die im Vertrag vorgesehende Umstellung auf den kostenlosen Datentarif damit beantrage). Ich habe der Bekannten geraten, auf die dritte Einschreibenkündigung für den gleichen Datenvertrag zu verzichten, obwohl sie schon ganz hippelig wurde.
Erinnert mich irgendwie an meine Kündigung bei der Postbank. Da wurde extra von einem Vorstand versichert, dass kein Einschreiben angekommen sei. Genutzt hat es nichts, die Post wollte schließlich den Schaden nicht zahlen und sie hat dann doch bestätigt, dass sie an die Postbank im gleichen Unternehmen zugestellt hätten.
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Zitat
Original geschrieben von Servior
Dir ist schon klar was ich damit meinte oder?
Nach deinen Ausführungen eigentlich nicht mehr... :confused:Grundsätzlich hast du damit ja offensichtlich recht (und Gott sei Dank aber auch nicht mehr lange...), aber das:
ZitatOriginal geschrieben von Servior
Du hättest dir ja schließlich eine Wohnung suchen können in der die Leistung erbracht werden kann.
ist ja echt nen Witz!
V.a. weil du dir mit dem Satz ja selbst widersprichst:ZitatOriginal geschrieben von Servior
Würde Vodafone umziehen und könnte dir danach keine Leistung mehr zur Verfügung stellen, dann hättest du ein Recht darauf erneut die Leistung zu bekommen oder eben zu kündigen.
Wenn Vodafone umzieht und nicht mehr liefern kann, darf ich also kündigen, wenn ich umziehe, dann aber nicht? Oder wie?
Vodafone muß ja genauso wenig umziehen!
Oder eben vorher überlegen wo sie hinziehen, so daß sie mich noch weiterhin beliefern können...
Ist aber sinnlos darüber zu streiten, wie gesagt wird dem Quatsch jetzt ja endlich auch offiziell ein Riegel vorgeschoben! :top:
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Zitat
Original geschrieben von qwqw
Vodafone bestätigt nur die Kündigung des DSL-Vertrages, egal was in der Kündigung steht, wenn es nur ein Brief ist.
Selbst wenn "alle Internet-, Festnetz-, DSL- und Mobilfunkverträge mit Vodafone gekündigt" werden, wird nur die DSL-Kündigung bestätigt und der Kunde muss an diesselbe Adresse eine zweite für die Surf-Sofortkarte schreiben, wenn die Frist dann nicht um ist.
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Eine zumindest gewagte These. Will der Kunde erkennbar zwei zusammenhängende Vertragsverhältnisse als Einheit aufheben, steht es nicht im Ermessen von VF, etwas anderes zu bestätigen (§150 Abs. 2 BGB).ZitatOriginal geschrieben von qwqw
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Das wird auch von der Hotline gesagt: Man muss einen Extra-Brief für die zweite Kündigung schreiben, wegen der klugen innerbetrieblichen Auseinanderdividierung von Festnetz- und Mobilfunksparte.
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Wenn irgendein Torfkopp von der Hotline das so sieht, hat das natürlich Gewicht.
ZitatOriginal geschrieben von qwqw
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Das sind heute doch automatisierte Prozesse. Dass zwar ein Paket aus Mobilfunkvertrag und DSL-Vertrag angeboten und beworben wird, aber man zur selben Adresse zwei Briefkündigungen dafür schreiben muss, weil die beiden Abteilungen in verschiedenen "Zimmern" angesiedelt sind, zeigt doch, dass sich bei Vodafone die Leute schon was gedacht haben. ...
Wie praktisch, dass derartiges innerbetriebliches Unvermögen keinen Einfluss auf die Rechtslage hat - sonst müsste man wirklich noch zwei getrennte Kündigungen schreiben.
Frankie
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Eine zumindest gewagte These. Will der Kunde erkennbar zwei zusammenhängende Vertragsverhältnisse als Einheit aufheben, steht es nicht im Ermessen von VF, etwas anderes zu bestätigen (§150 Abs. 2 BGB).
FrankieVersteh nicht was du mit § 150 II BGB hier sagen willst?
Aber nochmal zu den Kündigungen. Eine Kündigung reicht, wenn man in dieser beide Verträge kündigt. Wenn Vodafone das intern nicht hinbekommt ist das deren Problem. Was sie im Endeffekt bestätigen spielt für die Wirksamkeit der Kündigung auch keine Rolle. Man erspart sich eventuell nur zusätzlichen Stress, wenn man falsche Bestätigungen reklamiert, da dann wohl bei Vodafone was schiefgelaufen ist.
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Zitat
Original geschrieben von horstihorsthorst
Versteh nicht was du mit § 150 II BGB hier sagen willst?
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Im Fall des TE handelt es sich m.E. eher um eine wechselseitige Vertragsaufhebung gegen Ausgleichszahlung als um eine einseitige Kündigung, für die es keinen Rechtsgrund gibt (wenn ich das richtig verstanden habe).Wenn der TE nun VF die Aufhebung des Pakets aus zwei Verträgen anträgt, stellt sich die Frage, ob VF berechtigt ist, das Angebot des TE einseitig lediglich teilweise (hinsichtlich nur eines der beiden Verträge) anzunehmen und es im übrigen abzulehnen. Persönlich würde ich diese Form "Annahme" durch VF unter Berechnung zusätzlicher Kosten für den fortbestehenden Vertrag eher als geändertes Angebot i.S. von §150 Abs.2 BGB ansehen, das der TE wiederum ablehnen kann (falls hierdurch noch höhere Kosten entstehen sollten, als bei Fortbestand des ursprünglichen Pakets aus zwei Verträgen).
Oder hältst Du diese Sichtweise für abwegig?
Frank
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Oder hältst Du diese Sichtweise für abwegig?Ich war gedanklich noch bei einer normalen Kündigung und da spielt § 150 BGB ja eben keine Rolle, da es sich um eine einseitig empfangbedürftige Willenserklärung handelt.
Ja vorausgesetzt er hat in seiner Kündigung um die Auflösung beider Vertrage gebeten könnte man das meiner Meinung nach schon als einen Aufhebungsvertrag für beide Verträge sehen, den Vodafone (verständlicherweise) so nicht angenommen hat.
Es könnte sich schon wie du sagst um ein neues Angebot seitens Vodafone handeln, die Frage ist nur was genau Angeboten wurde. Wenn Vodafone wirklich nur die Auflösung des DSL Vertrags (nicht des UMTS-Vertrags) gegen Zahlung einer Gebühr angeboten hat, hätten wir ja einen Fall von § 150 II BGB. Dieser geht doch aber auch explizit von Einschränkungen bzw. sonstigen Änderungen aus. Das würde doch bedeuten, das Vodafone sehr wohl die Auflösung beider Verträge ablehnen und eben nur die Aufhebungg des DSL Vertrags anbieten kann.Aber ich sehe das dann auch als neues Angebot seitens Vodafone, dass der TE ablehnen oder annehmen kann.
Würde also bedeuten, er kann die Einmalzahlung ablehnen und den Vertrag ganz normal bis zum Ende der regulären Laufzeit führen (vorausgesetzt es wird rechtzeitig gekündigt, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlänger).
Ich sehe das genauso wie du.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von eisi
Nach deinen Ausführungen eigentlich nicht mehr... :confused:Grundsätzlich hast du damit ja offensichtlich recht (und Gott sei Dank aber auch nicht mehr lange...), aber das:
ist ja echt nen Witz!
V.a. weil du dir mit dem Satz ja selbst widersprichst:Wenn Vodafone umzieht und nicht mehr liefern kann, darf ich also kündigen, wenn ich umziehe, dann aber nicht? Oder wie?
Vodafone muß ja genauso wenig umziehen!
Oder eben vorher überlegen wo sie hinziehen, so daß sie mich noch weiterhin beliefern können...
Ist aber sinnlos darüber zu streiten, wie gesagt wird dem Quatsch jetzt ja endlich auch offiziell ein Riegel vorgeschoben! :top:
Ich widerspreche mir überhaupt nicht.
Zieht der Kunde um kann Vodafone kündigen.
Zieht Vodafone um kann der Kunde kündigen.Genau das habe ich geschrieben. Es kommt einfach darauf an wer den Umstand der nicht erbringbaren Leistung zu verantworten hat.
Da hier der Kunde umzieht ist er somit der verantwortliche.
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