ZitatOriginal geschrieben von muetzlee
Bei mir meldet sich die Rückgewinnung garnicht![]()
Warum rufst du nicht einfach selbst dort an anstatt auf einen Anruf zu warten?
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ZitatOriginal geschrieben von muetzlee
Bei mir meldet sich die Rückgewinnung garnicht![]()
Warum rufst du nicht einfach selbst dort an anstatt auf einen Anruf zu warten?
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Aber wenn es nicht wenigstens einige geben würde, welche gegen Unrecht aufstehen, würde sich gar nichts ändern :top: .
Wo liegt denn hier jetzt das große Unrecht?
Es ist ja nicht so, dass hier jemand willkürlich eingesperrt wurde. Die Frau hatte es zu jeder Zeit selbst in der Hand die Haft abzuwenden bzw. zu beenden.
Das Ganze hat auch nichts mit der "GEZ" zu tun.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren
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Re: Beide Fonic von O2 geschluckt?
ZitatOriginal geschrieben von FranziH
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Wenn jetzt O2 alles schluckt, dann soltle doch auch Aufladung per Überweisung gehen ...
Das ging bei Fonic doch schon immer.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy
Wozu Erzwingungshaft, wenn der zu Erzwingende doch schweigen und es absitzen kann?
Kein Mensch der klar bei Sinnen ist geht für 6 Monate ins Gefängnis nur um keine Vermögensauskunft abzugeben.
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy
Dann soll eben das Gericht prüfen, ob der Gläubiger berechtigte Ansprüche hat und es wird das (den Ämtern) bekannte Vermögen offen gelegt. Das wäre auch für den Gläubiger zielführender.
Das Amt weiß wie du selbst schon festgestellt hast aber nicht was du unter deinem Kopfkissen liegen hast und auch sonst hat ein Amt keine Vermögensauflistung einzelner Personen.
Falschangaben bei Vermögensauskunft sind auch strafrechtlich relevant.
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren
ZitatOriginal geschrieben von jarrakboy
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Der Bürger ist doch eh gläsern, die Bankkonten kann nahezu jedes Amt abfragen (auch wenn angeblich der Kontostand nicht übermittelt wird, wers glaubt), über das Einkommen ist das Finanzamt hinreichend informiert, Immobilien stehen im Grundbuch.
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Das nutzt dem Gläubiger aber recht wenig wenn irgendein Amt von Konten oder dem Einkommen weiß.
Durch die Vermögensauskunft bekommt der Gläubiger die nötigen Infos.
ZitatOriginal geschrieben von BornToRun
Niemand eine Idee oder einen Rat, wie ich vorgehen sollte ...
So ganz verstehe ich das Problem nicht. Warum genau hast du bedenken jetzt schon Guthaben aufzuladen?
Edit: Überlesen, dass es sich momentan um einen Vertragstarif handelt. Dann stellt sich die Frage aber auch nicht, da eine Aufladung vor Umstellung garnicht möglich ist.
ZitatOriginal geschrieben von Kudos
Welche Begriffe denn zum Beispiel?
Das wird zu Off-Topic ![]()
Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
... Nur weil eine Sache öffentlich bekannt geworden ist, ändert sich doch die Rechtslage nicht?!
Die Rechtslage ändert sich nicht. Spontan fällt mir da nur ein "Der Klügere gibt nach" ![]()
Wenn die gute Frau vielleicht einen an der Klatsche hat und wirklich 6 Monate absitzt wäre sie ja auch wieder rausgekommen. Der MDR hätte davon aber auch nichts.