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[QUOTE]Original geschrieben von Ninja6
[B]Muss da Gummibaum zustimmen!
Im Gegenteil:
Die Homezone ist VIEL größer als jemand glaubt ...
Im besten Fall bis zu 4 KILOMETER
Real es ist so
wollte es selber am Anfang nicht glauben,habe aber meine HomeZone mit den Fahrrad abgefahren und war SEHR Überrascht
Meine HZ ist sogar deutlich größer als 4km. Ich brauch schon ein Auto zum "abfahren". Ein Rad reicht da nicht mehr aus.
Sind halt die Vorteile, wenn man etwas "auf'm Lande" wohnt.
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besser ist, du rufst die Rechtsanwltskammer an.
Da kann man sich auch informieren. Dann am besten einen RA, der sich mit Vertragsrecht beschäftigt.
Telefonbuch ist nicht immer aufschlussreich, da nicht immer die Interessenschwerpunkte aufgeführt sind.
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Hier der Auszug aus dem original T-Mobile Antrag:
1 Gegenstand
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Teilnahme an dem Mobilfunkdienst T-D1von T-Mobile Deutschland GmbH (im folgenden T-Mobile genannt). 11 Kündigung:
11.2 Vertragsverhältnis mit fester Laufzeit von 24 Monaten: Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muß dem Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um 12 Monate. Für die Kündigung der jeweils folgenden 12-monatigen Vertragslaufzeiten gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend. Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilfunkdienst T-D1
Dann scheint sich hier vermutlich ein Druckfehler eingeschlichen zu haben.
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meine Erfahrungen mit der Homezone sind bisher auch nur positiv.
Gespräche zur Genion-Festnetznummer haben hervorragende Sprachqualität. Auch Gespräche vom Handy ins Festnetz sind sehr gut.
Mich hat noch niemand gefragt "womit ich denn telefonieren" würde.
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gibts es bei T-Mobile unterschiedliche AGB'S?
bei T-Mobile auf der Website steht in den AGB'S unter "Kündigung", daß ein 24-Monatsvertrag sich automatisch um 6 Monate verlängert, sofern keine der beiden Seiten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt.
Jetzt las ich ich in einem Online-Shop bei einem original T-Mobile-Antrag in den AGB'S, daß sich da der Vertrag nicht um 6 sondern um 12 Monate automatisch verlängert.
Gibts für Händler andere AGB'S? Bzw. bekommen die da mehr Provision?
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super Story. Da war ja ein super Mieter in der Hütte.
Mit dem stillgelegten Auto bleibt wohl nur ein Anruf beim Ordnungsamt.
Dann kommt der obligatorische "rote Zettel" dran, daß den Halter auffordert seinen Schrott binnen 6 Wochen zu entwernen. Wenn man dann Glück hat, wird die Gurke dann zum Schrottplatz geschleppt. Also ich würde sagen, das Auto steht erst nochmal 6 Wochen bei euch vor der Tür.
Die neue Adresse rauszubekommen wird sehr schwierig, da er ja gar nicht gemeldet war. Somit hat das Einwohnermeldeamt auch keine neue Adresse. Zudem die Einwohnermeldeämter glaube ich nur bei einem berechtigtem Interesse eine mögliche neue Anschrift rausgeben.
Man muss denen schon was zeigen... Volsstreckungsbescheid etc. Damit weißt man ein berechtigtes Interesse nach. Nur so, bekommt man keine neue Andresse. " Können Sie mir sagen wo Herr XYZ hingezogen ist", wird da nicht funktionieren. Wegen Datenschutz.
Die alten Klamotten wie Handy und so, sollte der Eigentümer bzw. Vermieter erstmal in Verfahrung nehmen. Irgendwo in den Keller damit und abwarten. Kann man dann immer noch wegschmeissen.
Eine Vermißtenanzeige bei der Polizei wird auch nichts bringen.
Jeder der volljährig ist, kann ja tun und lassen was er will.
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ich glaube die Handelsregisternummer alleine reicht nicht.
Es muss meines Wissens schon eine Kopie des kompletten Auszuges sein.
Und der Antrag muss von einer Person unterschrieben werden, die berechtigt ist im Namen der Firma Verträge abzuschließen.
Bei einer GmbH also der Geschäftsführer oder jemand mit Prokura.
"i.V." also nur Handlungsvollmacht reicht glaube ich nicht.
Kommt wie gesagt aber auf die Rechtsform des Unternehmens an.
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Re: Re: wie wäre es damit ?
Zitat
Original geschrieben von derHirte
Da bin ich natürlich auch dabei!:D
Ich würde mich auch mit einklinken. Bin ebenfalls dabei.:top:
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T-Mobile schreibt folgendes:
Der Antrag auf Rufnummernmitnahme kann frühestens 4 Monate vor Ende Ihres jetzigen Vertrages und bis spätestens 4 Wochen nach Ende Ihres jetzigen Vertrages gestellt werden. Generell kann ein Neuauftrag inkl. Rufnummernmitnahme ab dem 01.11.2002 gestellt werden.
Wenn Dein Vertrag am 30.09.02 endet, haut das mit dieser 4 Wochen-Frist um ein paar Tage nicht hin. Das wäre nämlich der 28.10.02.
Und erst ab 01.11. ist die Mitnahme wohl erst möglich.
Aber das sind nur 3 Tage. Vielleicht stellt sich T-Mobile da nicht so an.
[url="http://www.t-mobile.de/tarife/mnpform/1,2041,2669-_,00.html"]Lass Dich hier doch einfach mal vormerken[/url]
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SMS werden nicht weitergeleitet.
Die Umleitung zurück auf die Mailbox funktioniert.
Eben mal ausprobiert.
RUL von Handy 1 zu Handy 2 gesetzt. Bei Handy 2 bei Nichtannahme die Mailboxnummer von Handy 1 eingetragen.
Anruf von Festnetz auf Handy1. Werde auf Handy 2 umgeleitet und von dort gings nach ein paar mal Klingeln wieder zurück auf Mailbox von Handy 1.