ZitatOriginal geschrieben von erbes
Aber gut das du so einen langen Atem hattest.
Es ging schlicht um die Existenz. Da hast Du einfach keine Wahl.
Wie ich jetzt damit umgehe weiß ich ehrlich gesagt noch nicht - auf jeden Fall erst mal tief durchatmen ![]()
Kostenübernahme gibt's nur in Höhe der gesetzlichen Vorgaben. Ich hatte mit meinem Anwalt eine darüber hinausgehende Honorarvereinbahrung.
Die privat bezahlte Zahnbehandlung hätte ich ja nicht machen müssen. Die Kasse ist ja auch bei offenen Forderungen verpflichtet, eine Grundversorgung zu übernehmen. Im vorliegenden Zahn-Fall hätte das aber das Ziehen des Zahnes bewirkt. Ich hatte eine angefangene Wurzelbehandlung, die durch den Beitragsrückstand nicht mehr auf Kassenleistung fortgesetzt werden konnte. Da der provisorische Verschluss des Zahns drohte, undicht zu werden, musste etwas geschehen... ich hänge nun mal an meinen Zähnen ![]()
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
die deutschen gesetze sind eigentlich schon so ausgelegt, dass keiner wegen fehlern der krankenkasse insolvent gehen muss.
dachte ich bisher auch :mad:
Sicher hätte ich die Möglichkeit in einer zivilen Schadensersatzklage weitere Kosten einzuklagen aber da stehen vermutlich Aufwand und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis.
ZitatOriginal geschrieben von kues
Das Verwaltungsrecht und hier das Sozialrecht ticken aber ggf. an wichtigen Stellen etwas anders als das Privatrecht. Insbesondere was die oft nicht gegebene aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen Beitragsbescheide etc angeht, kann das ohne rechtzeitige anwaltliche Hilfe gehörig schiefgehen. So scheint mir das hier auf den ersten Blick auch zu sein...
Muss ich leider genau so bestätigen :flop:
Ich kann nur jedem raten, sich sofort an einen Anwalt zu wenden, sobald man auch nur ein einfaches Schreiben zu Beitragsrückständen bekommt. Die Wartezeiten bei Gerichten sind auch bei Eilanträgen wegen Überlastung recht groß. Man steht da mit den unzähligen Hartz IV Widersprüchen in einer Warteschlange.