Beiträge von brasax

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    Original geschrieben von prana
    Doch, das wollte ich ausdrücken. Ich beginne ein Überholmanöver und breche es ab und bremse. Dadurch fährt dann der auf der rechten Spur schneller und überholt mich sozusagen von rechts. Kann er dafür belangt werden, dass er dann nicht auch bremst? Ich glaub wohl kaum.


    Hatte ich ja geschrieben, dass so etwas wahrscheinlich nicht belangt wird.

    Zitat

    Und was ist wenn auf der linken Spur einer 80 fährt und ich auf der völlig freien rechten Spur mit 120 ankomme, muss ich dann quasi eine Vollbremsung hinlegen obwohl meine Spur völlig frei ist?


    Du musst bremsen, richtig. Wenn du eine Vollbremsung hinlegst, hast du wohl nicht aufgepasst und könntest dadurch einen Unfall verursachen, an dem du dann Schuld hast..

    Zitat

    Auch in einer 80er Zone darf man nicht einfach so links fahren wenn rechts frei ist.


    Warum hängt ihr euch an dem Satz auf? Wenn er links überholt mit 80, was ja durchaus vorkommen kann, entsteht genau so eine Situation, das von hinten einer drängelt, der sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält..

    theoretisch musst du bremsen oder über zwei Spuren überholen.. In wie weit man dich belangt liegt wohl im Ermessen der Polizei, wenn sie dich sehen sollte. Es gibt auch Fälle, wo der Schleicher rausgezogen wird und nicht der, der rechts überholt..

    ich habe noch nie beim 4er APNs eintragen müssen, ich wechsle die Karte zweimal die Woche und hat immer geklappt.. Auch mit JB..


    EDIT:
    Wo sollten die Einstellungen sein? Unter Einstellungen/Allgemein/Netzwerk oder?


    Da ist nix für eine manuelle Einstellung..


    Muss so oder so heute Abend das iPhone zurücksetzen, daher kann ich dann mal schauen, ob es am JB liegt..

    Lies dir mal die Seite, die ich als Quelle genannt habe durch. Dort steht auch die Definition zu überholen:


    Zitat

    Überholen im Sinne von § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschränkt sich nach der Rechtsprechung auf das Vorbeifahren an einem anderen sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug (u.a. OLG Köln, Az.: 19 U 83/98). Fahrzeuge im Stau, vor einer roten Ampel halten verkehrsbedingt. Fährt man daran vorbeifährt, überholt man.

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wo habt ihr denn euure Zahlen her? Ich kann mich nicht erinnern jemanls irgendwo konkrete Zahlen gelesen zu haben ab/ bis das erlaubt sein soll!
    IMHO heißt es (sinngemäß) mit "geringfügig höherer Geschwindigkeit", wenns "stockt" oder so...


    § 7 Abs. 2 a StVO

    Zitat

    Ein Freibrief, jederzeit rechts "vorbeizuziehen", ist es in jedem Fall nicht. Denn zum einen dürfen nur Fahrzeugkolonnen überholt werden, die maximal 60 km/h fahren, zum anderen darf das überholende Fahrzeug selbst nur geringfügig, d.h. max. 20 km/h, schneller als die zu überholende Fahrzeugkolonne fahren. Zum anderen wird das "Kolonnenspringen" nicht von § 7 Abs. 2a StVO gedeckt. Wer also nach rechts ausschert, um nach Ausnutzen einer Fahrzeuglücke auf dem rechten Fahrstreifen auf die Überholspur zurückzukehren, überholt nicht erlaubt (BayObLG Az.: 1 Ob OWi 454/78).


    Quelle

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Also bei den Aussagen hier zum Thema "Kein Rechtsüberholen" bin ich mehr als skeptisch! Rechts "vorbei fahren" ist, wie ebenfalls erwähnt, nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit (imho 80 km/h) erlaubt.


    Bis 60 km/h (auf der linken Spur) darf mit 20 km/h mehr vorsichtig rechts überholen.. ;)