ja! Auf jeden Fall!
Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr
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theoretisch musst du bremsen oder über zwei Spuren überholen.. In wie weit man dich belangt liegt wohl im Ermessen der Polizei, wenn sie dich sehen sollte. Es gibt auch Fälle, wo der Schleicher rausgezogen wird und nicht der, der rechts überholt..
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Überholen bedeutet übrigens auch, dass der Überholende mindestens 10 km/h schneller fährt als der zu überholende und dass der ganze Vorgang nach spätestens 45 sec. beendet sein soll (dazu gibts ein recht aktuelles Gerichtsurteil). Damit hätten sich eigentlich die meisten Elefantenrennen erledigt, wenn sie denn geahndet werden würden...

Momentan ist ja herbstliche Nebelzeit und das scheint bei Einigen doch, wohl weil es so selten im Jahr vorkommt, zu komischen Reaktionen zu führen. Vor allem wird einfach die Nebelschlußleuchte oder sogar noch das Fernlicht eingeschaltet. Dazu dann links so um die 120 gefahren und fertig ist die Verkehrsbehinderung. Nur ein kleines Nebelwölkchen auf dem Feld nebenan berechtigt nämlich nicht zu solchem Verhalten. Also was ich da so zu allen Tageszeiten auf der Autobahn zu sehen bekomme...

Und weil es ja schon angesprochen wurde: Klasse, wenn man sich selbst immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen hält (halten muß). So werde ich permanent an Baustellen von "Touristen" überholt, nur um sie dann hinterher selbst wieder überholen zu dürfen. Und wenn man dann links mal vorschriftsmäßig langsam fährt, fahren die so dicht auf, dass man meint, die wollen einen gleich nach hause mitnehmen. Was nützen die die Geschwindigkeitsbeschränkungen, wenn sich nicht alle daran halten müssen? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von wrywindfall
Und wenn man dann links mal vorschriftsmäßig langsam fährt, fahren die so dicht auf, dass man meint, die wollen einen gleich nach hause mitnehmen. Was nützen die die Geschwindigkeitsbeschränkungen, wenn sich nicht alle daran halten müssen?fahr doch einfach rechts rüber

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Zitat
Wenn du "von links neben einen Wagen" fährst, sehe ich nicht was das anderes sein soll als ein begonnenes Überholmanöver. Aber vielleicht wolltest du ja etwas anderes ausdrücken, als du tatsächlich geschrieben hast...
Doch, das wollte ich ausdrücken. Ich beginne ein Überholmanöver und breche es ab und bremse. Dadurch fährt dann der auf der rechten Spur schneller und überholt mich sozusagen von rechts. Kann er dafür belangt werden, dass er dann nicht auch bremst? Ich glaub wohl kaum.
Und was ist wenn auf der linken Spur einer 80 fährt und ich auf der völlig freien rechten Spur mit 120 ankomme, muss ich dann quasi eine Vollbremsung hinlegen obwohl meine Spur völlig frei ist?
ZitatUnd wenn man dann links mal vorschriftsmäßig langsam fährt, fahren die so dicht auf, dass man meint, die wollen einen gleich nach hause mitnehmen. Was nützen die die Geschwindigkeitsbeschränkungen, wenn sich nicht alle daran halten müssen?
Auch in einer 80er Zone darf man nicht einfach so links fahren wenn rechts frei ist.
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Zitat
Original geschrieben von prana
Doch, das wollte ich ausdrücken. Ich beginne ein Überholmanöver und breche es ab und bremse. Dadurch fährt dann der auf der rechten Spur schneller und überholt mich sozusagen von rechts. Kann er dafür belangt werden, dass er dann nicht auch bremst? Ich glaub wohl kaum.
Hatte ich ja geschrieben, dass so etwas wahrscheinlich nicht belangt wird.ZitatUnd was ist wenn auf der linken Spur einer 80 fährt und ich auf der völlig freien rechten Spur mit 120 ankomme, muss ich dann quasi eine Vollbremsung hinlegen obwohl meine Spur völlig frei ist?
Du musst bremsen, richtig. Wenn du eine Vollbremsung hinlegst, hast du wohl nicht aufgepasst und könntest dadurch einen Unfall verursachen, an dem du dann Schuld hast..ZitatAuch in einer 80er Zone darf man nicht einfach so links fahren wenn rechts frei ist.
Warum hängt ihr euch an dem Satz auf? Wenn er links überholt mit 80, was ja durchaus vorkommen kann, entsteht genau so eine Situation, das von hinten einer drängelt, der sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.. -
Zitat
Original geschrieben von prana
Doch, das wollte ich ausdrücken. Ich beginne ein Überholmanöver und breche es ab und bremse. Dadurch fährt dann der auf der rechten Spur schneller und überholt mich sozusagen von rechts. Kann er dafür belangt werden, dass er dann nicht auch bremst? Ich glaub wohl kaum.
Letzteres hatte ich doch geschrieben. :confused:
Nur du hättest etwas falsch gemacht, da/wenn du ohne Grund ein Überholmanöver auf der Autobahn durch plötzliches Bremsen abbrichst (und damit ggf. den nachfolgenden Verkehr gefährdest). Der Wagen, den du überholen wolltest, darf hingegen darauf vertrauen, daß du ihn auch wirklich überholen wirst. Und zudem ist eine deiner Pflichten beim Überholen eben "mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende" zu fahren.Zitat
Und was ist wenn auf der linken Spur einer 80 fährt und ich auf der völlig freien rechten Spur mit 120 ankomme, muss ich dann quasi eine Vollbremsung hinlegen obwohl meine Spur völlig frei ist?
Wenn du eine Vollbremsung hinlegen musst, hast du offensichtlich deine Geschwindigkeit nicht rechtzeitig angepasst. Es könnten ja auch zwei Spezialisten nebeneinander Elefantenrennen mit 80 und 85 km/h fahren- dürfen sie zwar nicht, aber du darfst ihnen deshalb trotzdem nicht zu dicht auffahren. -
Zitat
Warum hängt ihr euch an dem Satz auf? Wenn er links überholt mit 80, was ja durchaus vorkommen kann, entsteht genau so eine Situation, das von hinten einer drängelt, der sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält..
Auch wenn Du in eine 80er Zone kommst musst Du rechts fahren. Kannst also nicht einfach sagen "ok, da man nicht schneller als 80 fahren darf und ich 80 fahre, kann ich auch links fahren". Wenn Du also nicht überholst und einfach so links fährst, weil Dich ja keiner überholen könnte ohne zu schnell zu fahren, kann ich verstehen, wenn sie sich hinter Dir drüber aufregen. Wenn Du aber überholst kann der hinter Dir sich nicht beschweren. Den nötigen Abstand hat er aber gefälligst so oder so einzuhalten!
ZitatEs könnten ja auch zwei Spezialisten nebeneinander Elefantenrennen mit 80 und 85 km/h fahren- dürfen sie zwar nicht, aber du darfst ihnen deshalb trotzdem nicht zu dicht auffahren.
Im einen Fall muss ich wegen einem echten Hindernis bremsen, im anderen Fall ist meine Spur aber völlig frei.
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Mal ne Frage wenn man neben einem abgetrennten privaten gebührenpflichtigen Parkplatz parkt, und weit und breit kein Schild ist, dass das verbietet, mit welcher Berechtigung stellt einem dann die Stadt ein 15 Euro Ticket aus mit dem Vermerk "Nur innerhalb markierter Parkpläche keine Ausnahmegenehimigung festgestellt".
Muss dazu nicht erst einmal ein Hinweis irgendwo stehen, dass man nur innerhalb markierter Flächen parken darf, oder gilt das generell und ich bin hier tatsächlich im Fehler?
Das Auto stand quasi neben dem privaten Parkplatz am Rand von einer gepflasterten Zufahrtsstraße die zu ein paar Gebäuden geführt hat. Allerdings komplett am Rand ohne jemand zu behindern.
Edit: So noch hier ein Foto von dem Parkplatz, dass man sich das besser vorstellen kann. Man möge meiner künstlerischen Ader etwas nachsehen, aber ich denke das wichtige ist klar beschriftet :).
Foto auf Wunsch von elknipso entfernt. CU
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für mich siehts so aus als würden alle außer dem ganz rechts auf der Einfahrt/Fahrbahn stehen.
Der ganz rechts wohl auf nem Fahrradparkplatz.
Ich hätte mich da bestimt auch dazu gestellt wenn schon einige auf der Fahrbahn gestanden wären und man, so siehts zumindest aus, trotzdem gut dran vorbei kommt.
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