Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Also bei den Aussagen hier zum Thema "Kein Rechtsüberholen" bin ich mehr als skeptisch! Rechts "vorbei fahren" ist, wie ebenfalls erwähnt, nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit (imho 80 km/h) erlaubt.


    Bis 60 km/h (auf der linken Spur) darf mit 20 km/h mehr vorsichtig rechts überholen.. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    ...auf der Autobahn rechts überholen.. Kostet 3 Punkte und 100 Euro.


    Daher ist es "billiger" über den Standstreifen zu überholen, oder gar ein Blaulicht und Marinshorn zu verwenden... ;)
    Achtung, IRONIE! NICHT machen!! :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von polli
    Also bei den Aussagen hier zum Thema "Kein Rechtsüberholen" bin ich mehr als skeptisch! Rechts "vorbei fahren" ist, wie ebenfalls erwähnt, nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit (imho 80 km/h) erlaubt.


    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Bis 60 km/h (auf der linken Spur) darf mit 20 km/h mehr vorsichtig rechts überholen.. ;)


    Wo habt ihr denn euure Zahlen her? Ich kann mich nicht erinnern jemanls irgendwo konkrete Zahlen gelesen zu haben ab/ bis das erlaubt sein soll!
    IMHO heißt es (sinngemäß) mit "geringfügig höherer Geschwindigkeit", wenns "stockt" oder so...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wo habt ihr denn euure Zahlen her? Ich kann mich nicht erinnern jemanls irgendwo konkrete Zahlen gelesen zu haben ab/ bis das erlaubt sein soll!
    IMHO heißt es (sinngemäß) mit "geringfügig höherer Geschwindigkeit", wenns "stockt" oder so...


    § 7 Abs. 2 a StVO

    Zitat

    Ein Freibrief, jederzeit rechts "vorbeizuziehen", ist es in jedem Fall nicht. Denn zum einen dürfen nur Fahrzeugkolonnen überholt werden, die maximal 60 km/h fahren, zum anderen darf das überholende Fahrzeug selbst nur geringfügig, d.h. max. 20 km/h, schneller als die zu überholende Fahrzeugkolonne fahren. Zum anderen wird das "Kolonnenspringen" nicht von § 7 Abs. 2a StVO gedeckt. Wer also nach rechts ausschert, um nach Ausnutzen einer Fahrzeuglücke auf dem rechten Fahrstreifen auf die Überholspur zurückzukehren, überholt nicht erlaubt (BayObLG Az.: 1 Ob OWi 454/78).


    Quelle

  • Zitat

    Quatsch! Lichthupe = Warnsignal!

    Hab ja vorher selbst geschrieben:

    Zitat

    Mit Lichthupe wäre ich vorsichtig, das wird schnell als Nötigung ausgelegt. Auf jeden Fall den nötigen Sicherheitsabstand einhalten. Dicht auffahren, Lichthupe und am besten noch den Blinker rein wird teuer.

    Das Problem ist, dass 90% der Leute zu dicht auffahren. Wenn man jetzt noch schreibt, dass Lichthupe als Warnsignal vollkommen in Ordnung ist, wird es bei vielen schnell teuer.


    Zitat

    Auch das ist falsch. Selbst bei gleichbleibender Geschwindigkeit ist ein vorbeifahren auf der rechten Seite auf der Autobahn rechts überholen.. Kostet 3 Punkte und 100 Euro.

    Habe mich extra mal bei der Polizei erkundigt und es wurde mir so erklärt. "Überholen" ist es erst wenn ich beschleunige. Wenn ich auf meiner Spur bleibe und nur nicht bremse, wird es nicht als überholen ausgelegt.

  • Lies dir mal die Seite, die ich als Quelle genannt habe durch. Dort steht auch die Definition zu überholen:


    Zitat

    Überholen im Sinne von § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschränkt sich nach der Rechtsprechung auf das Vorbeifahren an einem anderen sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug (u.a. OLG Köln, Az.: 19 U 83/98). Fahrzeuge im Stau, vor einer roten Ampel halten verkehrsbedingt. Fährt man daran vorbeifährt, überholt man.

  • Also kann ich von links neben einen Wagen fahren, bremse und schon hat er mich von rechts überholt weil er schneller ist als ich?

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Also kann ich von links neben einen Wagen fahren, bremse und schon hat er mich von rechts überholt weil er schneller ist als ich?


    Nein, schließlich kann er das nicht beeinflussen. Du hingegen bekommst eine Strafe aufgebrummt, weil du durch unnötiges/-begründetes Bremsen den nachfolgenden Verkehr gefährdest.
    Und im übrigen gilt, StVO §5 Absatz 2 Satz 2:

    Zitat


    Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

  • Zitat

    Du hingegen bekommst eine Strafe aufgebrummt, weil du durch unnötiges/-begründetes Bremsen den nachfolgenden Verkehr gefährdest.

    Zitat

    Überholen im Sinne von § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschränkt sich nach der Rechtsprechung auf das Vorbeifahren an einem anderen sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug (u.a. OLG Köln, Az.: 19 U 83/98)

    Wieso unnötig? Ich muss ja bremsen damit ich nicht schneller fahre als er und ihn am Ende noch rechts überhole.

    Zitat

    Nein, schließlich kann er das nicht beeinflussen.

    Er kann es beeinflussen in dem er auch bremst.


    Also noch mal, was ist wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn auf der rechten Spur mit konstanten 120 fahre und vor mir einer auf der linken Spur 90 fährt, muss ich dann bremsen?

  • Zitat

    Original geschrieben von prana
    Wieso unnötig? Ich muss ja bremsen damit ich nicht schneller fahre als er und ihn am Ende noch rechts überhole. Er kann es beeinflussen in dem er auch bremst.


    Du hattest geschrieben:

    Zitat


    Also kann ich von links neben einen Wagen fahren, bremse und schon hat er mich von rechts überholt weil er schneller ist als ich?


    Wenn du "von links neben einen Wagen" fährst, sehe ich nicht was das anderes sein soll als ein begonnenes Überholmanöver. Aber vielleicht wolltest du ja etwas anderes ausdrücken, als du tatsächlich geschrieben hast...

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