Eure grössten Aufreger im Strassenverkehr

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Warum hängt ihr euch an dem Satz auf? Wenn er links überholt mit 80, was ja durchaus vorkommen kann, entsteht genau so eine Situation, das von hinten einer drängelt, der sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält..


    Yep, genauso wars gemeint. Ich überhole mit naja "80" (ist eher 90) und kann deswegen nicht rechts rüber, wenn jemand aus anderen Ländern meint, dicht auffahren zu müssen.


    Aber wenn ihr ganzen Kritiker die Schäden beim anderen und bei meinem Wagen zahlt, ziehe ich gerne rechts rüber! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    für mich siehts so aus als würden alle außer dem ganz rechts auf der Einfahrt/Fahrbahn stehen.


    Der ganz rechts wohl auf nem Fahrradparkplatz.


    Ich hätte mich da bestimt auch dazu gestellt wenn schon einige auf der Fahrbahn gestanden wären und man, so siehts zumindest aus, trotzdem gut dran vorbei kommt.


    Ja es stehen alle auf der "Fahrbahn" wenn man so will, behindern aber keinen.
    Das ganz rechts ist kein Fahrradparkplatz sondern spezielle reservierte Parkplätze für die andere Gebäude, und das was wie Fahrradhalter aussieht sind solche mit einem Schlüssel umklappbare Hindernisse.


    Habe aber heute mal mit der Bußgeldstelle telefoniert, und da sagte man mir, dass ein Stück vor der Einfahrt in diesen Bereich ein Schild wäre, dass auf ein eingeschränktes Parkverbot im gesamten Bereich hinweist.
    Bevor es in den Bereich rein geht habe ich jetzt ehrlich gesagt nicht geschaut, da ich auch schon öfter wie viele andere auch, an der Stelle geparkt habe ohne je ein Ticket zu bekommen.
    Aber wenn das wirklich so ist, dass da ein Schild ist ganz vorne (ich schau mal wenn ich das nächste mal in der Stadt bin genauer) dann ist es ja in Ordnung, dann liegt der Fehler ja bei mir und ich hab das Ticket zu Recht bekommen :).

  • Nachdem ich schon hoffte, unfallfrei auch über dieses Jahr zu kommen, ist es dann gerade passiert:


    An einer Kreuzung mit baulich abgetrennter Rechtsabbieger-Spur und Ampel mit nur Rot- und Gelb-Licht, die aus war (also = grün) stand schon über die Haltelinie dieser Spur hinausgefahren ein Auto vor mir mit eingelegtem Rückfährtsgang, allerdings fuhr der Fahrer nicht. Auf dezentes Hupen nach einer Weile Warten, fuhr er dann im Vorwärtsgang endlich los, ich langsam hinterher, aber die von links kommende, Fahrbahn kurz im Auge machte das Fahrzeug vor mir ohne Grund (komplett leere Fahrbahn außer uns beiden) eine Vollbremsung und ich fuhr hinten auf.


    Soweit so gut - wenn auch ärgerlich genug, da ich die Schuld ja vermutlich eher bei mir suchen muss, wenn auch das Verhalten des anderen Fahres äußert seltsam war (oder vielleicht betrunkener Fahrer?? - war ja vor Ort nicht festzustellen). Wir fuhren einige Meter weiter und hielten beide am Rand an. Ich rief die Polizei über Autotelefon (konnte währenddessen also nicht aussteigen) und ließ beide Fenster runter. Beifahrerin und Beifahrer des Autos vor mir stiegen aus, noch bevor ich aber das Gespräch mit der Polizei beenden konnte aber auch wieder ein und fuhren einfach weiter. Ich dachte erst: "OK, die fahren bestimmt auf den 20 Meter weiter liegenden Parkplatz und bin langsam hinterher." Aber der Fahrer machte keine Anstalten, auf den Parkplatz zu fahren und fuhr einfach weiter.


    Was mich dann sehr wunderte, war die Reaktion der herbeigerufenen Polizei. Diese fand es -so zumindest mein erster Eindruck - völlig normal, dass der Fahrer weitergefahren ist. Wenn er meint, er habe keinen Schaden an seinem Fahrzeug, wäre das seine Sache. Ich kenne das so, dass beide Unfallbeteiligten unabhängig von der Schuldfrage dazu angehalten sind, die Situation zunächst zu klären. Erliege ich da einem Irrtum? Und wenn ja: in welchen Fällen dürfte ich aus Lust und Laune heraus selber als Unfallbeteiligter wegfahren, wenn mir mein eigener Schaden egal ist bzw. ich gar keinen habe...


    Im Endeffekt geht die Polizei nun wohl doch der Sache nach und hat den Halter ermittelt. Aber die erste Reaktion der Polizei fand ich schon ein wenig befremdlich...


    EDIT:
    Ich habe gerade noch einmal bei der Polizei nachgefragt: Da sich am anderen Fahrzeug kein erkennbarer Schaden fand, habe man keine Unfallanzeige geschrieben und deshalb auch keine Ermittlungen gegen den Unfallgegner aufgenommen, ihn also offenbar noch nicht einmal gesprochen...


    Ist das wirklich so üblich? Wenn ich bei Wikipedia schaue, dann steht dort unter "Fahrerflucht": "Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Das Treffen von Feststellung bezieht sich auf die Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung an einem Verkehrsunfall. Grundsätzlich muss bei dem Verkehrsunfall fremdes Feststellungsinteresse gegeben sein, das heißt, dass eine der Unfallparteien, im Regelfall werden es alle am Unfall beteiligte Personen sein, ein Interesse an der Feststellung dieser Daten haben muss. Dieses Interesse wird sich regelmäßig damit begründen lassen, dass bei dem Unfall ein Schaden entstanden ist, der zivilrechtlich reguliert werden muss."


    Da die Polizei ja nicht entscheiden kann, ob ich an dem Unfall Schuld war oder nicht oder der Unfallgegner evtl. eine Teilschuld trägt, müsste sie doch eigentlich erst einmal so ermitteln, als hätte jemand Unfallflucht begangen, oder nicht?


    Wie bereits gesagt: Es geht hier nicht darum, Schuld abzuschieben sondern lediglich darum, ob das wirklich so in Ordnung ist, wie die Polizei hier vorgeht:


    Auto B fährt in Auto A.
    Autofahrer A steigt aus, sieht bei seinem Fahrzeug keinen Schaden, steigt ohne ein Wort wieder ein und fährt weiter.
    Die Polizei sucht ihn nach Mitteilung durch Fahrer B auf, sieht das Fahrzeug, das keinen OFFENSICHTLICHEN Schaden hat, kontaktiert auch den Halter nicht direkt sondern begnügt sich mit der Sichtprüfung des Fahrzeugs und dann soll es kein Unfall gewesen sein und es muss nicht weiter ermittelt werden? Darf die Polizei einfach sagen, B ist sowieso Schuld und wenn A keinen Schaden hat, dann ist es auch keine Unfallflucht und somit alle möglichen Begleitumstände wie z.B. eine mögliche Alkoholisierung von A zum Tatzeitpunkt vollkommen außer Acht lassen?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Das Ganze ist schon sehr merkwürdig. Eigentlich muss bei einem solchen Unfall die Polizei nicht eingeschalten werden. Das mal als erstes..


    Er muss keine Anzeige bei der Polizei machen, sondern kann das direkt der Versicherung melden.


    Du hast schon mehr als deine Pflicht gemacht und kannst nur abwarten, was da nun kommen wird. Im günstigsten Fall nichts, im schlechtesten Fall muss deine Versicherung den Schaden begleichen, wobei es dann schwierig für den Geschädigten werden könnte, da er einfach weggefahren ist. Als Nachweis hast du den Unfallbericht der Polizei.


    Vielleicht war er wirklich betrunken und will deshalb keinen Stress, aber das wirst du nie herausfinden können.

  • Gibt es denn an Deinem Fahrzeug einen offensichtlichen Schaden?


    Ansonsten ist es ganz einfach für die Polizei: Kein sichtbarer Schaden, kein Verkehrsunfall. Damit gibt es auch keinen "Verursacher".


    Unfallflucht liegt dann vor, wenn mindestens eins der Fahrzeuge beschädigt wurde und sich ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt.


    Grundsätzlich ist ein solcher Auffahrunfall reines Zivilrecht. Die Polizei hat mit der Regulierung so gar nichts zu tun. In einigen Bundesländern ist es noch eine "Serviceleistung", dass die Polizei kommt und die Angaben der Beteiligten in einem "Unfallbericht" protokolliert.


    In einen solchen Sachverhalt jetzt etwas von möglicher Alkoholisierung o. ä. hinein zu interpretieren ist schon etwas arg konstruiert. Für die Polizei müssen dafür schon Anhaltspunkte vorliegen. Oder "musstest" Du pauschal einen Alkotest machen? :D

  • In so einem Fall hätte ich einfach behauptet, beim Unfallgegner alkoholbedingte Ausfallerscheinungen beobachtet zu haben.
    Nur um sicher zu gehen, dass der andere zuhause aufgesucht wird und pusten muss, denn wie schon erwähnt, ist sein Verhalten verdächtig.

  • wieso bekommen lkw´s auf autobahnen kein fahrverbot BEVOR die angekündigten schneemassen kommen (so wie es in belgien und holland gemacht wurde) sondern erst NACHDEM es fertiggeschneit hat und die autobahnen durch die lkw´s schon stillgelegt wurden..??!! erst recht, wenn man eine unwetterwarnung rausgibt.....


    wer ist für sowas verantwortlich..?

  • ich hab auch welche! (In der Garage liegen).


    Der nächste Sommer kommt bestimmt! :D



    Edit:
    Ingo:
    also bei uns hats gestern den ganzen Tag NICHT geschneit obwohl ne Unwetterwarnung vorlag... Dementsprechend sinnlos wäre ein Fahrverbot gewesen.
    Mir gefiel sehr gut das im Radio zu hören war wie im Rheinland die LKW aufgefordert wurden einen Parkplatz aufzusuchen da in x Minuten mit einem Fahrverbot zu rechnen sei - das hat sich recht sinnvoll angehört.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Noch schlimmer als die LKW sind die Leute die sich nicht trauen zu fahren und auf der Autobahn dann mit 30 km/h rum schleichen und den ganzen Verkehr behindern und gefährden, wenn man auch problemlos über 100 km/h fahren kann.


    Das gleiche gilt natürlich auch für die Helden die das in Ortschaften machen und hier mit 20 km/h fahren und sich auch nicht davon beirren lassen, dass sie schon von 50 Autos überholt wurden. Und diese zum Teil zu gefährlichen Überholmanövern genötigt haben durch ihr Fahrverhalten.

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