Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wenn es nach mir ginge, gehörten Gewährleistungsrechte bei Verkäufen gebrauchter Güter von Privat an Privat als Regelfall abgeschafft.
In Zeiten, in denen man gebrauchte Waren üblicherweise auf dem Flohmarkt oder dem Anzeigenblatt gefunden, so weit es ging geprüft und dann gekauft hat, hätte ich Dir zugestimmt. In Zeiten, wo das meiste online läuft und der Vertrag schon geschlossen ist, bevor man die Ware das erste mal "live" sieht, bin ich völlig anderer Meinung.
Auch so hat der Käufer immer das Problem, dass er es in den meisten Fällen kaum schafft, einen Gewährleistungsfall nachzuweisen (d.h. Mangel bei Gefahrübergang), so dass diese Rechte zumeist leerlaufen. Das machen sich meines Erachtens ein wenig zuviele Leute zu Nutze, indem sie Ihren Schrott oder "Halbschrott" bei eby reinsetzen, um später zu behaupten, die Ware hätte bei Gefahrübergang einwandfrei funktioniert.
Absolute Gerechtigkeit kann es hier nicht gebgen, weil einer von beiden immer der "Dumme" ist, aber hier die Käuferrechte noch weiter zu beschneiden, sehe ich ehrlich gesagt nicht ein. Mann muss ja auch imemr bedenken, dass es bei gebrauchten Sachen auf die übliche Beschaffenheit der Gebrauchtware ankommt und diese nicht mit einer Neuware zu vergleichen ist.
Sorry, aber da findest Du bei mir keine Zustimmung. (btw. nach dem Idealbild der Gesellschaft kannst Du eigentlich jede Ware 2 Wochen umtauschen, bei Nennung von 3 Nachmietern aus der Wohnung raus etc. - ich würde hier weniger von Idealbild als von "gefestigten" Rechtsirrtümern sprechen).