Beiträge von horstie

    DHL scheint da manchmal etwas konfus zu sein. Ich kenne hier einen Fall, wo seitens DHL zwar mehrfach der Nachnamebetrag kassiert, aber nicht an den Verkäufer ausgezahlt wurde. Das war auch ein Heckmeck mit Bestätigungen der Käufer, dass sie bezahlt haben etc., bis das Geld dann mal kam (dann wollten die erst nur den Nettobetrag auszahlen etc.) - mein Vertrauen in den Laden hat da auch erheblich gelitten.


    Ich würde allerdings nur die 5 € (ggf. noch eine kleine Aufwandspauschale für den Aufwand) behalten und den Rest zurücküberweisen. Wenn Du nun aber soweit gegangen bist, würde ich jedenfalls diese Betrag auch einbehalten. Und keine Angst, mehr als heiße Luft wird da kaum kommen...


    @ Sliders Ich glaube es geht weniger um die 5 € als einfach ums Prinzip. Gebühren für eine nicht erbrachte Leistung zu bezahlen, macht man eben nicht gerne. Normalerweise sollte DHL von sich aus eine Entschädigung anbieten (vielleicht war das ja auch mit den 1398 - 398 € so gemeint ;) ),

    Zitat

    Original geschrieben von Potty
    Da sollten die Richter dieser Welt auch das scheinbar Unmögliche einkalkulieren, dass die Dt. Post doch nicht immer sooo zuverlässig ist!


    Das Problem ist eben, dass dem Richter ab und zu der Kragen platzt, wenn die Hälfte der geladenen Personen nicht erscheinen - ärgerlich ist das ja auch, wenn ein Haufen Beteiligte wieder von dannen ziehen können, weil einer nicht erschienen ist.


    Aber wie Maarthook schon sagte, dürfte sich das in der Regel leicht aus der Welt schaffen lassen. Ich würde auch erstmal anrufen, Sachverhalt schildern und wenn dann ddie Mitarbeiterin der Geschäftsstelle nicht entgegnet, dass laut Akte die Ladung aber zugestellt wurde, dürfte sich die Sache erledigt haben. Dafür wirst Du jedenfalls voraussichtlich keinen Anwalt brauchen.


    Und nicht zu sehr ärgern, weil das passiert ist und bei der nächsten Beobachtung die Augen verschließen...

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Oder wandle ich hier auf dem Holzweg?


    Meiner Meinung ja nach. Die "eBay-Regeln" sollte man nicht immer für das Maß aller Dinge halten. Da steht so manches missverständliche drin, was einige eBayer im Ergebnis dann teuer bezahlen durften.


    Die eBay-AGB sind dagegen recht nach klar und deutlich: 10.1. der AGB kann man meiner Ansicht nach nicht anders verstehen, als dass ohne entsprechende Einigung kein Vertrag zustande kommt:


    Zitat

    Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.


    Die Aussagen halte ich für eindeutig - unabhängig vom Zeitpunkt der Gebotsrücknahme etc.
    Ich "kenne" allerdings jemanden, der das ebenfalls ander sieht, so dass über diesen Punkt demnächst ein Richter entscheiden darf. Die Argumente desjenigen, der sich in diesem Punkt genau auf einen Vertragsschluss beruft, kenne ich allerdings in diesem Punkt noch nicht, so dass ich in die Richtung erstmal nichts beitragen kann. ;)

    Ich bin ja grundsätzlich nicht so der Inselfan (eben oft zu schnell erkundet).
    Kreta hat mich letztes Jahr allerdings begeistert - eine Insel, die ich wohl in nicht allzuferner Zukunft nochmal bereisen werde. Tauchen ist da meines Wissens allerdings auch nicht sooo der Hit - Fische sind eben rar geworden...


    Auch Kroatien wurde ja schon genannt. Mit seinen Nationalparks etc. auf jeden Fall eine Reise wert.

    Re: cheff hällt meinen lohn ein hilfe ...


    Zitat

    Original geschrieben von sejko
    und am überlegen ob ich wieder arbeitslos werden soll


    Wenn Du es darauf anlegst, kann es sein, dass Du auch vom Abreitsamt erstmal nichts bekommst...


    Forenaufrufe helfen glaub ich nicht viel weiter. Du musst einfach Deinen Chef zur Rede stellen und ihm klarmachen, welche Probleme Du bekommst, wenn er den Lohn nicht pünktlich auszahlt.


    Rechtliche Gecshichtenw erden sich hier kaum lohnen - wenn Du auf Konfrontation aus bist, kannst Du bei Deinem gehalt natürlich auch versuchen, ob Du bei Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommst und Dir dann einen Anwalt suchen - aber Deinen Job behältst Du dann wohl nicht länger als nötig...


    Gruß


    horstie, der auch kein Sky hat - aber jeder kann mit seinem Geld machen, was er will....

    Bzgl. der ersten Bewertung sehe ich nach der überwiegenden Rechtsprechung wenig Aussichten: Der Käufer hat keine Ware erhalten - mehr sagt er ja auch nicht. Auch wenn Du nichts dafür kannst, wirst Du da kaum etwas machen können.


    Bei der zweiten Bewertung wissen wir noch nicht, wie diese lautete, wenn ich das nicht überlesen habe.

    Zitat

    Original geschrieben von 2934K
    Einfach ekelhaft, das man den Berliner U-Bahn Schläger jetzt erst mal auf freien Fuss setzt.


    Den Typen hat es überhaupt nicht interessiert, was mit seinem Opfer passiert, die brutalen Fusstritte auf den Kopf, immer wieder.
    Der Richter sollte mal denken, was wäre, wenn es sein Kopf am Boden wäre, bei sowas kann man keine Milde zeigen.


    Das eine hat mit dem anderen nicht das geringste zu tun. Um jemanden vor Verurteilung in U-Haft zu lassen, braucht es einen Haftgrund - im wesentlichen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Spätestens nachdem die beiden ja offenbar ein Geständnis abgelegt haben, dürfte für einen Haftgrund kein Raum mehr sein. Also immer ruhig Blut mit den jungen Pferden. Das kann bei dem Steuerhinterzieher eben manchmal anders aussehen, weil der noch die Chance hätte, so einiges zu vertuschen...


    Und was die Strafe angeht, kann ein Richter nicht einmal aus Lust und Laune ein Exempel statuieren. Klar kann man die Strafen oft für zu gering halten - im Ergebnis sind Strafen für Ersttäter in den meisten Bereichen m.E. recht milde.


    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Ich sehe es schon kommen; schwere Kindheit, schlechtes Elternhaus, vermutlich "Migrationshintergrund". Da muß man ja zu Alkohol greifen und Lust auf Aggressionen bekommen. Was können die armen Jugendlichen auch dafür, dass die scheiss Opfer da rum rennen... :flop:


    Auch wenn Du es vermutlich nicht gerne hörst: Es ist nunmal leider so, dass das soziale Umfeld viel dazu beiträgt, ob/dass jemand zum Täter wird. Dazu sollte man sich nebenbei evtl. noch über den Sinn von Strafe Gedanken machen.


    Ihr glaubt nicht wirklich, dass es zukünftig eine Schlähgerei weniger geben würde, wenn hier endlich einmal ein Exempel statuiert werden würde und ein 18jähriger am besten lebenslang "weggesperrt" werden würde? Die abschreckende Wirkung kannst Du bei der Klientel nun wirklich vergessen (Standardbeispiel im Übrigen: In Ländern mit Todesstrafe funktioniert das mit der abschreckenden Wirkung auch nicht so recht...).


    Klar sind die Taten übel und natürlich sollte man sich Gedanken machen, wie man das verhindert - nach hohen Strafen rufen ist in meinen Augen in diesem Zusammenhang aber einfach hilflos und löst das Problem in keiner Weise. Und die Befrideigung, wenn ein Täter statt 2 jahren auf Bewährung für 8 Jahr in den Bau geht, dürfte nach 2 Tagen auch verpufft sein und keinem wirklich nützen.

    Zitat

    Original geschrieben von 08a_a
    Er hat keine Ansprüche mehr, wenn er meint doch, soll er sie einklagen.


    Das sind so Antworten, wo ich mich frage, was die bringen sollen: Entweder nehvada glaubt Dir, auch wenn Du keinerlei Begründung lieferst und fällt ggf. auf die Nase oder er vertraut Dir genau deswegen nicht und hat im Ergebnis auch nichts davon.


    Im Ergebnis kann man Dir jedenfalls keine eindeutige Antwort liefern - es kommt immer auf den Einzelfall und auch auf das jeweilige Gericht an. Entscheidend ist die Kausalität: Der Makler muss anfangs nur die Gelegenheit zum Vertragsabschluss und seine Tätigkeit nachweisen hat - aus einem darauf folgenden Vertragsschluss wird dann auf einen urschlichen Zusammenhang zwischen beiden geschlossen und er hat seine Provision verdient. Durch Zeitablauf verneint die Rechtsprechung irgendwann diese Vermutung und erlegt dem Makler die Beweislast für die Kausalität auf, wobei die Gerichte auch einen Zeitablauf von mehreren Jahren allein oft nicht für ausreichend hielten:


    z.B. OLG Hamburg, Urt. v. 18.06.2002 - 11 U 229/01:
    Allein der Zeitablauf von 3 Jahren zwischen den Bemühungen eines Maklers sowie der Terminsvermittlung eines weiteren Maklers und dem erfolgten Abschluss des Hauptvertrages spricht nicht zwingend gegen eine fortbestehende Kausalität.


    Der BGH hat sich in einem Urteil 2006 der Ansicht ausgeschlossen, dass jedenfalls bei einem Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen Nachweis und Vertragsschluss die Kausalität nicht mehr von selbst zu bejahen ist:
    [URL=http://lexetius.com/2006,1728]http://lexetius.com/2006,1728[/URL]


    Im Ergebnis hast Du also aufgrund der BGH-Rechtsprechung den Vorteil, dass der Makler für seinen Anspruch die entsprechende Kausalität nachweisen müsste, d.h. dass seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsschluss war. Beim einem "Nachweismakler", der Dir ja letztlich im wesentlichen Objekt und Vermieter benennt, ist diese Tätigkeit natürlich letztlich auch später oft noch ursächlich für den Vertragsschluss. Daher kann es im Einzelfall natürlich nicht schaden, wenn man sebst auch Belege für eine Unterbrechung in der Hand hat. D.h. z.B., dass für eine Weile z.B. die Sache praktisch eingeschalfen war, weil eine oder beide Seiten aufgrund bestimmter Sachlagen gar kein Interesse mehr an einem Vertragsschluss hatten etc.


    Fazit: Es gibt durchaus Ansätze, hier ohne Maklercourtage aus der Nummer rauszukommen - ein kompletter Selbstgänger it es aber nun auch wieder nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von A-K
    Was haltet ihr denn von dieser Kühl/Gefrierkombi von Bosch im Edelstahl-Look. Leider ohne No-Frost Funktion aber mit A++. Der Preis liegt bei Amazon mit Lieferung direkt in die Küche bei 499 Euro. Hier klicken um zum Angebot zu gelangen!


    Was haltet ihr davon? Oder was würdet Ihr mir empfehlen?


    Ich habe das baugleiche Gerät von Siemens seit ein paar Monaten und nichts zu meckern. Ist eben eine Gefrierkombi, die kühlt und gefriert . ;)
    Auf deutsch ist mir beislang nichts negatives aufgefallen. Ich habe allerdings über ebay für ein Gerät mit einem leichten Kratzer (stört überhaupt nicht) ca. 340 € bezahlt. Allerdings war das Lieferung nur bis Bordsteinkante und das Ding kam mitten im Tiefschnee. War logistisch nicht ganz einfach, das Gerät in die Wohnung zu bekommen, hat aber funktioniert...

    Jedenfalls nach der Rspr. dürfte hier aber keine Unmöglichkeit vorliegen, da es noch genug HTC Touch Pro 2 auf dem Markt geben dürfte - Nacherfüllung durch Ersatzlieferung wäre daher problemlos möglich.


    Insbesondere bei einem Gewährleistungsausschluss könnte man durch Auslegung auf einen Anspruch auf Abtretung der Ansprüche gegen amazon kommen.


    @ Frank: Im Ernstfall müsste Freund einen Gewährleistungsausschluss beweisen. Das wird nicht ganz einfach, nur weil es sich um Freund hendelt. Das Gesetz sieht nunmal etwas anderes vor und da bei solchen Geschichten vielfach überhaupt nicht über Gewährleistung gesprochen wird, dürfte ein Ausschluss nicht ohne Weiteres zu bejahen sein...