An die 3D-Gucker: Lohnt sich der Potter denn in 3D? Mein letzter 3D-Film war Fluch der Karibik - hier fand ich 3D mehr als überflüssig und hätte den Film im Ergebnis lieber in 2D gesehen...
Beiträge von horstie
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Dann kommt doch jetzt der Moment, wo man die Gutscheinabieter wirklich ärgern könnte: Gutschein kaufen und dann Schadensersatz geltend machen, wenn er nicht mehr funktioniert.

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Original geschrieben von Steinie
Euer Engagement in allen Ehren, aber investiert die Energie doch lieber in was sinnvolleres
z.B. in ein Plagiatsverfahren, weil Du meine Einleitung geklaut hast.

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Euer Engagement in allen Ehren, aber ich geeh davon aus, dass Ihr Euch mit dem Thema Gutscheine und ebay noch nicht viel beschäftigt hast?
Gefühlt sind über 50 % der Gutscheine bei ebay irgendwelche Codes, die einem im Netz oder offline hinterhergeworfen werden. Niemand zwingt einen, die zu kaufen und Menschen, die auf sowas bieten, hätten diesen Code vermutlich dann auch nicht im Netz gefunden. Letztlich dann wohl für Käufer und Verkäufer im Ergebnis eine winwin-Situation.

Ich kann mich ja bei ebay über vieles aufregen - das hier gehört aber letztlich eher weniger dazu.
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Im Prinzip sind wir uns ja denke ich im Wesentlichen einig. Ich bin allerdings gespannt, welche Regierung hier gravierende Änderungen vornehmen wird, die dann wirklich etwas bringen werden (ich denke da an den mit großen Vorschusslorbeeren angekündigten 97a UrhG mit der 100-€-Deckelung, der dann z.B. in Filesharinggeschichten von den meisten Gerichten nicht als einschlägig anerkannt wird).
Es ist wie mit Klingeltonanbietern, Abofallenbetreibern etc.: Überall gibt es schwarze Schafe, die die Lücken des Systems zu ihrem Vorteil nutzen und andere zu ihrem Vorteil "ausbeuten". Die gibt es eben auch unter Anwälten, wobei es eben manchmal einfach auch verlockend sein kann, auf einfache Art und Weise in kurzer Zeit einen Haufen Geld zu machen - dieser Verlockung muss man erstmal widerstehen.

Wei gesagt: Ich halte das Prinzip für nicht verkehrt, nur eben nicht unbedingt für die Online-Welt und Lieschen Müllers T-Shirt Shop geschaffen ( herold bei den von Dir angesprochenen Fällen gibt es zwar auch haufenweise Abmahnungen, aber hier gab es auch einige blutige Nasen für die Abmahner).
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Es gibt schon etliche Bereiche, ist denen eine Erstattung nicht vorgesehen istViel mehr fällt mir da aber auch nicht ein. Und gerade da ist es dem Arbeitnehmer vielfach auch nicht leicht zu erklären - insbesondere wenn der Arbeitgeber sagt "Diesen Monat hab ich keinen Bock, Dich zu bezahlen" und der AN trotzdem seinen Anwalt selbst bezahlen muss, wenn er seinen Lohn einklagt.
Alles hat seine guten und schlechten Seiten. Die kostenpflichtige Abmahnung hat m.E. seinen Sinn. Aber darüber kann man lange streiten - die Diskussion ist aber schon 1000 mal geführt worden und braucht hier nun wohl nicht auf ein Neues weitergehen.
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Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wobei ich mir bei versehentlichen Verstößen die Frage stelle, ob überhaupt eine Wiederholungsgefahr angenommen werden kann. Die würde ich bei einem vernüftig denkenden Menschen auch ohne Unterlassungserklärung schon ausschließen.Wer bewertet, ob ein Verstoß absichtlich oder versehentlich passiert ist? So meinen z.B. 80 % der Spammer, nur versehtnliche gespammt zu haben - aus der verantwortung nehmen möhte ich sie deswegen nicht.
Ich sehe das Problem letztlich darin, dass die Regelungen grundsätzlich nicht per se schlecht sind, sondern dass das Wettbewerbsrecht eben schon lange vor dem Internet existierte. Früher mag es auch den einen oder anderen "Kleinkrämer" gegeben haben, aber wenn dem jemand auf die Finger klopfen wollte, dann vermutlich nur vereinzelt und wenn kam der Abmahner aus dem direkten Umkreis. Heutzutage haben wir 1000e kleine Wohnzimmer-/Garagenhändler, die aber eben dank Internet bundesweit tätig sind und demzufolge auch bundesweit Wettbewerber haben, von denen sie bundesweit beobachtet werden.
Ich kann die ultimative Lösung auch nicht bieten, aber das Abmahnsystem als soclhes einfach zu verteufeln, ist nach meienr Auffassung auch nicht unbedingt das richtige. Evtl. könnte man darüber nachdenken, dass der Streitwert nicht so einfach am Interesse des Verletzten orienteirt wird, sondern deutlich mehr Umsatz und Größe des Abgemhanten eine Rolle spielt. Daneben eben noch die Frage, ob man für gewisse Verstöße (Widerrufsrecht, Impressum etc.) Bagatellgrenzen einführt.
Aber welche Regierung wird denn Deiner Meinung da groß was ändern? Siehst Du wirklich die Piraten in der Regierung?

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schakal Es kann ja auch noch ein paar andere Gründe geben:
ZitatAlles anzeigenUm eBay noch sicherer zu machen, können Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten nur noch einstellen, wenn sie PayPal als eine Zahlungsmethode anbieten. Natürlich können auch weiterhin andere Zahlungsmethoden angeboten werden, wie z.B. Überweisung.
Informieren Sie sich jetzt ausführlich
Außerdem kann unter Umständen notwendig sein, dass PayPal als zusätzliche Zahlungsmethode angeboten wird:
- In einigen Kategorien bei Angeboten mit eintägiger Dauer.
- Bei Verstößen gegen unseren Grundsatz zu Verkäuferstandards auf eBay.
- Bei einem Angebot auf einer anderen eBay-Website als der, bei der Sie sich ursprünglich angemeldet haben. -
Ich kenne genug Leute, die sich bei Ihren ersten gewerblichen Gehversuchen ohne Weiteres 5 Abmahnungen auf einmal wegen des gleichen Verstoßes gefangen haben.
Wettbewerbsrecht ist hart und schnell. Wer nach einer Abmahnung sich erstmal eine Woche Zeit nimmt, um sich beraten zu lassen und dabei das beanstandete Verhalten nicht umgehend ändert (sofern er sich nicht absolut sicher ist, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist) hat vermutlich Pech gehabt. Wenn sich das Ganze nicht mehr im Rahmen der Drittunterwerfung bewegt, hat der Abgemahnte ein Problem.
Wenn Du es so meinst, dass alle Abmahnungen den 01.07. betreffen, aber zu unterschiedlichen Tagen eingehen: Auch hier greift die Drittunterwerfung. Wenn gegenüber einem Abmahner eine ernsthafte UE abgegeben wird, beseitigt das in der Regel die Wiederholungsgefahr. Beliebt war auch, nach Erhalt einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale abzugeben, obwohl von da gar keine Abmahnung gekommen ist - ob das ausreicht, wurde von den Gerichten unterschiedlich beurteilt.
Nur dürfte es in solchen Fällen schwieriger werden, um die Abmahnkosten herumzukommen, da die Abmahnung grds. berechtigt war und damit gem. § 12 UWG ein Kostenerstattungsanspruch besteht.
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Hi Frankie,
das Stichwort ist "Drittunterwerfung". Wenn wegen de gleichen Sachverhalts bereits eine Abmahnung erfolgt und eine UE abgegeben wurde, kann es reichen, den neuen Abmahner hierüber zu informieren. Ob trotzdem die Kosten getrafen werden müssen, ist nicht ganz unumstritten.
Es gab daher oft die Versuche, dass ein Abgemahnter sich einen befreundeten Händler gesucht hat, der ihm eine entsprechende Abmahnung geschickt hat und er dann dem tatsächlichen Abmahner diese Drittuntwerfung anzeigte und die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert hat.