Beiträge von horstie

    roadrunner Ich kenne ehrlich gesagt keinen - wäre aber durchaus interessiert...


    Benjamin: Die Gebühren kannst Du Dir hier z.B. hier zusammensuchen: http://www.der-gerichtsvollzie…V-GVKostG/kv-gvkostg.html


    Bevor Ihr unnötig Geld ausgebt: Beim Amtsgericht des Schuldners anfragen, ob es einen Eintragung im Schuldnerverzeichnis gibt (d.h. ob er in den letzten 3 Jahren schon die eV abgegeben hat). Wenn ja, bekommt Ihr dort direkt für 15 € eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses. Dass kein Insoverfahren läuft, wisst Ihr?! Ansonsten z.B. unter insolvenzbekanntmachungen.de checken. Wenn Ihr Insolvenzgläubiger seid und ein Insoverfahren läuft, wird das mit der Zwangsvollstreckung wohl nichts werden...


    Wie stanglwirt schon sagt: Umbringen wird Euch ein GV-Auftrag sicher nicht (in der Regel deutlich unter 50 EUR pro Auftrag bei "Normalkram") - trotzdem würde ich prfen, ob der Auftrag Sinn macht. Denn auch die "nicht erledigte Amtshandlung" (Schuldner hat bereits die EV abgegeben, beim Schuldner ist bekanntermaßen nichts zu holen etc.) kostet ein paar €.

    Mal davon abgesehen, dass ich es hier für sehr unwahrscheinlich halte, dass die Gegeneite einen Gerichtsvollzieher (insbesondere bei so einer Miniforderung) beauftragt, musst Du den Gerichtsvollzieher nicht reinlassen.


    Der teilt das dem Gläubiger mit und der muss sich überlegen, ob er einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragt. Erst damit kann er dann in die Wohnung. Also keine Panik. :D


    Wirklich Lust, eine Wohnung zu durchsuchen, haben die Herren Gerichtsvollzieher meiner Vermutung nach sowieso nicht.

    Frankie,


    es geht hier aber nicht um Dich und irgendwelche Forderungen, mit denen Dich jemand penetrant verfolgt, sondern es geht um einen VB, den andrea80 bzw. Ihr Mann erhalten hat.


    Deine Postings passen einfach nicht auf die Sachlage. Es gibt hier kein "penentrantes Nachstellen", sondern "nur" einen einzigen Vollstreckungsbescheid. Es gibt auch keine "deutlichen Warnungen" und ich sehe bislang auch nicht den Hauch eines Ansatzes, der einen berechtigt, hier jemanden "in den Boden zu stampfen" - nur weil er evtl. sagt, man möge die Sache mit seinem Anwalt besprechen. Die "Vermutung bedingten Vorsatzes beim Gläubiger" aufgrund des "geschilderten Nachsetzen[s]" erkenne ich auch nicht, da ich außer einem Vollstreckungsbescheid bislang überhaupt kein "Nachsetzen" erkennen kann.


    Versuch doch bitte, Dich ansatzweise an die Probleme des Threads zu halten - wenn wir uns über Deine Sorgen unterhalten sollen, wäre hierfür evtl. ein eigener Thread enthalten. Es ist das, was ich mit "trollartigem" Verhalten meine: Nach allem, was wir bislang wissen, geht es um eine vermeintliche Forderung eines Händlers aus 2 Rechnungen. Der Händler hat einen Mahnbescheid beantragt, der aller Wahrscheinlichkeit nach an eine andere Adresse zugestellt wurde. Die Wahrscheinlichkeit spricht arg dafür, dass hier irgendwo ein Fehler (Namensidentität etc.) passiert ist - wenn überhaupt, würde ich ein strafbares Verhalten bei einem Dritten vermuten - beim Händler halte ich das für äußerst unwahrscheinlich: Warum sollte ein Händler (realer Typ und keine übers Internet agierende Briefkastenabzockfirma wegen eines Betrages von 150 €) so einen Quatsch veranstalten, wenn er nicht galuben würde, dass die Forderung besteht? Dir werden sicher ein paar Beispiele einfallen, aber um mir die Erwiderung schon jetzt zu sparen: ich halte die für wenig wahrscheinlich.


    Du schaffst es hier aber irgendwie, Deine Probleme mit einem ambulanten Pflegedienst reinzubringen, die außer der vermutlichen Gemeinsamkeit, dass Geld eine Rolle spielt, rein gar nichts miteinander zu tun haben.


    Fazit: Andrea80s Probleme hier, Deine Probleme nach Möglichkeit an anderer Stelle und allen wäre geholfen....

    Lieber Frankie, manchmal kannst Du echt Ansätze von "trolligem" Verhalten zeigen.


    Solange es keinen Ansatz strafbaren Verhaltens gibt, wird keine Staatsanwaltschaft da großartig aktiv, so dass sich auch niemand beim nächsten Mal etwas zweimal überlegen muss. Also wenigstens erstmal den Sachverhalt aufklären, bevor man sowas in die Wege leitet. Wenn jeder, der meint, eine Forderung gegen ihn würde nicht bestehen, Strafanzeige gegen den vermeintlichen Gläüubiger erstattet, können wir unsere Justiz vermutlich bald beerdigen...

    Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    sollte der Titel schon rechtsgültig sein dann hilft nur noch eine Vollstreckungsgegenklage beim AG aber am besten mit anwaltliche Hilfe !


    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Hallo,
    wir hatten gerade einen Vollstreckungsbescheid in der Post


    :confused:


    Edit: Und wieder zu langsam...

    Ich kann stanglwirt nur zustimmen: Wenn Ihr damit nichts zu tun habt, auf jeden Fall erstmal Einspruch einlegen (bzw. Widerspruch, wenn es doch noch erst der Mahnbescheid ist).


    Nur wenig ist ärgerlicher als ein rechtskräftiger Vollsreckungsbescheid - selbst wenn Ihr am Ende da erfolgreich rauskommen solltet, sind Euch ein haufen Scherereien fast sicher.


    Fehler gibt es hier immer wieder. Nach Deiner Geschichte ist z.B. die Konstellation vorstellbar, dass es sich tatsächlich um eine Verwechselung handelt - z.B. kann der wahre Hans Müller nach Zustellung des Mahnbescheides verschwunden sein, so dass der Volstreckungsbescheid nicht mehr zugestellt werden konnte. Dann wird der Gläubiger aufgefordert, die neue Adresse mitzuteilen. Dieser ist dann vermutlich auf Deinen Mann gestoßen und hat diese Adresse angegeben.


    In der Regel verschicken die Mahngerichte auf Anfrage auch einen Auszug über den Verlauf des Mahnverfahrens (wobei ich nicht weiss, ob das das jeder "normalsterbliche" bkeommt).


    In jedem Fall würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. Da auch jetzt aus dem Vollstreckungsbescheid schon vollstreckt werden kann, würde ich zur Vermeidung von Schrereien im Übrigen mal zum Telefonhörer greifen und den Sachverhalt beim Händler klarstellen. Wenn der ein wenig einsichtig ist, sollte dies das Einfachste sein, um die Sache aus der Welt zu schaffen.


    Im Übrigen: Wenn sicher ist, dass Ihr es nicht gewesen seid, habt Ihr auch wenig zu befürchten. Im Ergebnis müsste dann die Gegenseite aller Voraussicht nach die Anwaltskosten ersetzen. Demzufolge könntet Ihr auch direkt einen Anwalt einschalten - ob das notwendig ist, würde ich nach dem Gespräch mit dem Händler entscheiden.


    Edit: Da war ich wohl zu langsam...
    1, Mahnbescheid kommt auch vom Gericht.
    2. Gibt es noch (angebliche) Schulden beim Ex-Vermieter? Ggf. hat er diese an den Nachbarn abgetreten...
    3. Das Problem ist, dass selbst wenn der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, der Vollstreckungsbescheid trotzdem wirksam werden kann - daher Einspruch! Mit nicht ordnungsgemäßer VB-Zustellung sollte allerdings leichter eine Aussetzung der Zwangsvollstreckung leichter zu erreichen sein.
    4. Zustellung hätte natürlich an Eure neue Adresse erfolgen müssen, aber da passieren immer wieder Fehler. Adressermittlung könnte gerade darauf schließen lassen, dass versucht wurde, an alte Adresse zustellen zu lassen und der Zusteller dann Eure neue Adresse ermittelt hat...

    Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Soviel blödes Zeug habe ich selten hier gelesen :flop:


    Womit wir wieder am Anfang wären:


    Zitat

    Original geschrieben von azzkikr
    Überall sind Ferien. Man merkts.


    btw. finde ich den Threadtitiel genial - ich hatte ehrlich gesagt was philosophisches erwartet. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    Solange es bei solchen abartigen Verbrechen nur solche Kuschelstrafen gibt wird sich nichts ändern.


    Was wird sich denn durch höhere Strafen ändern? Dass höhere Strafen im Ergebnis nichts ändern, sollte sich doch langsam rumgesprochen haben.


    Zitat

    Dann gibt es auch einen unerträglichen Migrantenbonus in der Justiz. Deutsche Täter werden für die gleiche Tat härter bestraft als Täter mit Migrationshintergrund. Das ist keine Floskel sondern die Erkenntnis aus dem Lesen von Presseartikeln.


    Ehrlich gesagt habe ich bei Deinem Beitrag ein wenig Angst, aus welcher "Presse" Du Deine Erkenntnis ziehst. Du hast doch den Vorteil, ein Gericht in der Stadt zu haben. Statt auf Presseartikel zu vertrauen, würde ich Dir empfehlen, mal ein paar Strafverhandlungen zu besuchen. Ich habe Zweifel, dass Du Deine Meinung vom "Migrantenbonus" danach wirklich aufrecht erhältst...

    Wenns nicht gerade eine große Kanzlei ist, auf die das KSchG anwendbar ist, wirds mit der Kündigung nicht sonderlich schwierig werden.


    Einige Rechtsanwaltskammern haben Jobbörsen. Da würde ich mal nachfragen.
    Erfolgversprechend kann auch eine kurze Inititativbewerbung sein, die man z.B. beim gericht einfach in die Anwaltsfächer verteilt.



    Weitere Links finden sich auch durch googlen:


    http://www.renobundesverband.d…vigation/jobboerse_html=&
    http://www.reno-komplett.de/9-0-reno-jobboersen.html
    http://www.foreno.de/renojobs/