@ flatty Das ist doch gerade das Wesen der Beweislastumkehr bei gewerblichen Verkäufern: Hier muss der VK in den ersten 6 Monaten die Mangelfreiheit beweisen. Als privater Verkäufer muss laudanum das aber ja nun gerade nicht (wobei es sicher nicht schaden kann, einen Zeugen zu haben).
Beiträge von horstie
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Palomino Bleib mal entspannt.
Laudanum wollte glaube ich nur zum Ausdruck bringen, dass er keine sonderlich große Lust hat, zuviel Energie in die Sache zu stecken, weil er genug anderes zu tun hat. Absolut nachvollziehbar und im übrigen ja auch etwas was, was sich zum Beispiel die Abolfallenbetreiber auch zunutze machen (96 € zahlen eben viele, bevor sie sich mit so einer Scahe lange rumärgern...).
Laudanum hat im Übrigen zu vielen Verschwörungstheorien hier im Thread sich hieran selbst nicht wirklich beteiligt, sondern ist ja selbst von einem Transportschaden ausgegangen. In den meisten Fällen gibt es hier auch tatsächlich nicht unbedingt ein schwarz-weiss, sondern es ist eben so, dass der VK der Meinung ist, das das verkaufte Teil der Beschreibung entsprach, während der Käufer der Meinung ist, Schrott erhalten zu haben. Hier muss man einfach sehen, wer die Beweislast trägt, denn der hat in der Regel verloren - so gesehen dürfte es für laudanum nicht verkehrt aussehen. Es sei denn, ein Sachverständiger stellt fest, dass die Schäden schon vorher dagewesen sein müsssen oder dass die Ware mangelhaft verpackt wurde (das behauptet die Gegenseite aber offenbar ja selbst nicht).
Also alles kein Grund zur Panik. Und viel Spass beim Fachanwalt für kleine Streitwerte (oder was für einen hast Du Dir rausgesucht?
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Manchmal kann es auch ganz schlau sein, Ansprüche nicht von vornherein abzulehnen. Soll doch der Käufer erstmal den Mac zurückschicken, damit Du prüfen kannst, ob hier ein Gewährleistungsfall vorliegt. Hier steht der Käufer nämlich schon vor dem ersten Problem: Schickt er die Ware zurück, weiss er nicht, was er Verkäufer damit veranstaltet - jedenfalls fühlen sich dabei viele extrem unsicher und wollen das eher nicht. Schickt er die Ware nicht zur Überprüfung zurück, hat er ein anderes Problem: Da er die Nacherfüllung nicht ermöglicht, besteht oft auch kein Anspruch auf alles andere.
Auch wenn es ggf. aufewndig ist: Ich würde mitteilen, dass man natürlich im Rahmen der Gewährleistung bereit ist, Mängel zu beheben und daher um Rücksendung zur Überprüfung bittet. Wenn es tatsächlich kommt, überprüfen, was an den beanstandeten Mängeln dran ist und dann weiter entscheiden.
Ich habe keinen Grund, an der Darstellung von laudanum zu zweifeln, dass das Gerät vollkommen i.O. war. Andererseits wird der Käufer auch wenig Grund haben, nach Erhalt die Tastatur zu zerkloppen etc. Von den ganz bösen (die Dauerposter und peeck schon angesprochen haben) Jungs mal abgesehen, halte ich einen Transportschaden auch für nicht unrealistisch. Und wenn man sich anguckt, wie die Versandunternehmen mit den Paketen hantieren, kann wohl alles einen Transportschaden erleiden.

Nur hilft eben bei vernünftiger Verpackung - die scheinbar von der Gegenseite ja nicht angezweifelt wird - dieser ein Transportschaden nicht weiter. Also muss sie es über die Schiene des vorher vorhandenen Schadens versuchen.
Gruß
horstie, der neulich einen Richter erlebt hat, der zu der Frage, ob ein Staubsauger schon vor dem Versand mangelhaft war oder nicht, die Inaugenscheinnahme angeordnet hat und genug Dreck im Sitzungssaal verteilt hatte, damit das ausgiebig getestet werden konnte (auch wenn im Anschluss aufgrund diverser Schmorgerüche erst einmal 10 Minuten gelüftet werden musste). Der Verkäufer sah mit zunehmender Testdauer seine Felle davonschwimmen und wollte dann doch nicht so gerne ein Sachverständigengutachten zu diesem Thema....
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Vemrutlich wird man Dir in der Geschäftsstelle auch kurz sagen können, wie der Stand der Dinge ist (das bekommt dann aller Wahrscheinolichkeit auch keiner mit). Allerdings steht ein Anwalt in der Regel - egal wie wenig Du ihm zahlst - nicht sonderlich drauf, wenn Du ohne mit ihm zu sprechen da selbst aktiv wirst....
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Viele Threads verstehe ich ja auch nicht. Aber objetiv betrachtet, kann ich durchaus nachvollziehen, dass man sich ärgert, wenn beim Auspacken die Hälfte fehlt - sollte jeder von uns nachvollziehen können. Wie man damit umgeht, ist eben unterschiedlich, aber ich versuch mich mal an einer Antwort:
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1) Warum wird nicht zuerst das naheliegstens gesucht? -> Kontakt herstellen?!Wird hier im Ergebnis ja wohl auch passieren. Mainz möchte nur vor einem Gespräch einschätzen können, ob und ggf. welche Ansprüche bestehen, damit er da nicht völlig unbedarft reingeht.
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2) Warum wird Zeit vergeudet, in einem FACHfremden Forum sich auszuheulen und direkt mit einer chemischen Keule experirmentiert?Die Unterschiede zu den Antworten in einem fachspezifischen Forum sind in der Regel marginal. Auch dort weiß der TE nicht, ob der Antwortende wirklich juristischen Background hat oder nicht.
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3) Warum ist es immer diesselbe Leier (Ich wollte nur dies oder das, ich wollte Infos, ich will wissen, was mir zusteht, ich will, ich will, ich will ... bla bla bla . womit wir direkt zum 1. Punkt springen könnten).Man fühlt sich ungerecht behandelt und möchte bzw. "will" dafür adäquat entschädigt werden. Das ist nunmal ein Phänomen unserer Gesellschaft, dass die Schuld beim anderen gesucht wird. Nach der Schilderung ist der Gedanke für mich auch durchaus nachvollziehbar.
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4) Wie schaffen es manche Leute, selbstständig zu atmen, geschweige denn zu leben?Bei diversen Therads gebe ich Dir durchaus recht - hier jedoch nicht. Auch wenn ich im Ergebnis der Auffassung bin, dass em TE hier tatsächlich nichts als die fehlenden Teile zusteht, finde ich die Frage per se in Ordnung. Dass ich in dem Fall ohne großes Nachdenken ins Auto gestiegen wäre, um den Rest zu holen ohne groß zu murren, steht auf einem anderen Blatt.
horstie, der neulich gerade eine größere Odysee wegen beschädigter Möbelteile hinter sich hatte. Trotz diversen Ärgers habe ich dabei allerdings nicht eine Sekunde über irgendwelche Entschädigungen nachgedacht, sondern war froh, die Teile endlich irgendwann komplett zu haben.

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§ 5 Bundesurlaubgesetz
ZitatAlles anzeigen§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.Wenn der Mitarbeiter in der zweiten Hälfte des Jahres ausscheidet, hätte er sowieso Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Aber auch wenn der AN in der ersten Jahreshälfte seinen gesamten Urlaub genommen hat, hat der Arbeitgeber "Pech" gehabt, § 5 Abs 3.
Etwas anderes kann sich durch tarifvertragliche Regelungen ergeben.
Tritt er eine neue Stelle an, gibt es in dem Jahr natürlich keinen Urlaubsanspruch mehr.
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Zitat
Original geschrieben von benwei
Ich bin ja auch dafür, dass nicht jede Saison der gleiche Trupp Meister wird, aber das Resultat der Vielfalt darf man jetzt in der Europa League bewundern oder vielmehr nicht bewundern.Mainz ist die einzige Mannschaft, die "üblicherweise" da oben nicht zu suchen hat und sich nicht mit Ruhm bekleckert hat. Hannover hats nicht leicht, aber noch alle Aussichten und gegen Sevilla sind schon reihenweise deutsche Klubs rausgeflogen. Schalke mag ich zwar auch nicht, aber die muss man wohl als grundsätzlich "da oben" zugehörig betrachten.
Kurzum: Ich verstehe Deine Aussage nicht wirklich. -
Blackberrian Die Frage kann man zurückgeben: Wieso meldest Du Dich in einem Telefon-Forum an, um auf rechtliche Fragestellungen mitzuteilen, dass die nichts in einem Telefon-Forum verloren haben? Irgendwie paradox das Ganze.
Wirkt irgendwie wie ein Crossmarketing-Post - wobei dann im Ergebnis auch wieder nicht. Blacky, ich kann Dich gerade nicht einordnen (zumal es hier ja gar nciht mehr ums arbeitsrechtliche Verfahren geht und WBS werden sicher vor Freude in die Luft springen, wenn sie mit der Vollstreckung beauftragt werden.
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Und haben die genannten Kollegen nicht genug mit Filesharing-Geschichten @ Co zu tun (RA S. leuchtet mir täglich mit irgendwelchen Videos entgegen...)? -
@ herold Dass die Tierhalterin nach irhen Angaben eine Versicherung hat Stema doch bereits mitgeteilt - davon ist also auszugehen.
Ob ein KVA ausreicht oder ein Gutachten erforderlich ist, hängt unter anderem von der ungefähren Schadenshöhe ab und von dem, was Du vorhast. Wenn Du das Fahrzeug so reparieren lassen willst, kann es letztlich reichen, wenn die Versicherung aufgrund des KVA die Repararturfreigabe erteilt (anders als im Kfz-Bereich bleibt allerdings die Halterin selbst offiziell Dein "Gegner"). Wenn Du lieber fiktiv abrechnen willst und sich der Schaden Richtung vierstelligem Bereich bewegt, wird es vermutlich ohne Gutachten nichts werden.
Ich würde immer empfehlen, das anwaltlich regeln zu lassen, aber da bin ich eben befangen...
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Jedem seine Meinung...
Wenn die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens irgendwann mal in Gang kommt, werden die sicherlich auch andere Vergütungen verlangen - dafür ist dann evtl. auch ein wenig mehr Leistung zu erwarten als (vielfach) maximal Dienst nach Vorschrift (ich kann auch Polemik
).stanglwirt Ein Anwalt bekommt übrigens für sien Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren eine 0,3 Gebühr - da sind bei einer Summe bis 300,00 € immerhin inkl. Auslagen 12,00 €.
