1. Ich bin grundsätzlich auch der Ansicht, dass eine Zahlungspflicht bei melango in der Regel nicht besteht. Alle die das anders sehen, mögen sich mal den Aufbau der Seite, den Anmeldevorgang pp. ansehen und dann den Unterschied zu jeder x-beliebigen Abofallenseite darlegen. Insbesondere solltet Ihr Euch mal testweise anmelden und Ihr werdet feststellen, dass kein Hinweis über die Kostenpflichtigkeit erfolgt. Auf Seite 2 des Registrierungsvorgangs stimmt man den AGB zu (in denen was von Kosten steht) ohne dass man diese dort überhaupt aufrufen kann. Ehrlich gesagt kann man da den meisten Abofallen noch erheblich deutlichere Kostenhinweise unterstellen.
ZitatDie firma mahn ihn immernoch jetzt sogar mit anwalt und strafanzeige.
Dass mit Inkasso und Anwalt gemahnt wird, ist ja nichts unnormales. Inwiefern die Firma "mit strafanzeige" mahnt, weiss ich nicht. Hat Sie eine gestellt, droht sie nur damit?
Die Sache mit der Strafanzeige "Deines Bruders" ist kein Spass. Ich habe hier jemanden, der nach einer ähnlichen Aktion gerade einen Strafbefehl über 50 Tagessätze (d.h. ca. 1,5 Monateinkommen) wegen einer solchen Geschichte erhalten hat. Die Justiz reagiert relativ ungnädig, wenn sie "verarscht" wird.
Im Ergebnis halte ich es für die schlechteste Alternative, melango Geld zu bezahlen. Ob man die falsche Strafanzeige aufklärt, muss Dein Bruder selbst entscheiden. Hier muss er aber damit rechnen, dass er Ärger bekommt. Je nach Alter kann das ja auch auf eine Jugendstrafe hinauslaufen (Verwanung, Sozialstunden etc.).
Da nächste Mal besser vorher informieren, bevor man so einen Quark macht. Mit Lügen fährt man im Ergebnis oft nicht besser.