Die Verniedlichung im Sinne von Fußnotenstreit und der Bewertung des Verstoßes ist etwas, was mich bei der von vielen vorgenommenen Einordnung besonders stört. Es geht hier nicht darum, dass die Wissenschaft hier irgendwelche Standards verletzt sieht, sondern es es handelt sich schlicht um eine Straftat:
Zitat§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Genau wie der Politiker Kasper letztlich einen Strafbefehl bekommen (und akzeptiert!) hat, obwohl er doch eigentlich alles nach bestem Wissen und Gewissen verfasst hat, darf auch zG hier unter normalen Umständen nicht straflos davonkommen.
Die Gesellschaft scheint die entsprechende Straftat eben anders einzuordnen als einen Diebstahl, Betrug oder was auch immer - obwohl die Straferwartung letztlich keine großartig andere ist. Aber kann das wirklich der Maßstab sein, nach dem Politiker im Amt bleiben dürfen oder nicht? "Der Deutsche" ( ich ahhse sowas eigentlich) gilt ja auch als jemand, der sich freut, wenn er dem Fiskus ein Schnippchen schlagen kann. Hätte zG mal eine halbe Million an der Steuer vorbeigeschleust, hätte ihm das vermutlich auch kaum einer wirklich krumm genommen - auch wenn er hier um einen Rücktritt dann wohl wirklich nicht herumgekommen wäre.
So sehr vielleicht die einen beliebter sind als die anderen - Politiker haben nun einmal eine Vorbildfunktion und die Kriterien sollten im Ergebnis für alle annähern gelich gelten.