Beiträge von horstie

    Was war denn das für ein Beitrag? Kann es sein, dass Du hier "Täter"und "Opfer" verwechselst?


    Da hätten wir eine Seite, wo zufällig fast ausnahmslos beliebte produkte angeboten werden - zu absoluten Schnäppchenpreisen.


    Dazu flute man das Netz mit diversen Kleinanzeigen (wobei ich natürlich nicht unterstellen will, dass der Betreiber selbst das macht) wie z.B. "Biete: Apple iPhone 4G HD 32 GB Speic Zur Webseite ...
    mehrere auf lager. artikel sind neu und ungeöffnet - wenn fragen offen sind gerne per e-mail -- preis 450 €". Klickt man auf "zur Website"landet man auf besagter nice24.eu, freut sich wie Bolle über das günstige Angebot und gibt seine Daten ein. Am Ende wird man wohl kaum sein IPhone bekommen (selbst wenn man Wiederverkäufer wäre), bekommt aber eine nette Rechnung für das Portal.


    Solltest Du Dich mal ein wenig mit Abofallen beschäftigt haben, dürftest Du feststellen, dass hier ein klassisches Exemplar vorliegt. Natürlich kann man dem TE vorwerfen, in der Gier frisst Hirn-Mentalität einiges überlesen zu haben, andrerseits sind die Seiten natürlich genauso aufgebaut, damit es möglichst viele überlesen.


    Hier wird wohl niemand einen Cent zahlen müssen und es wir wohl auch seitens des Beteibers niemand auf die Idee kommen, hier eine Klage anzustrengen, zumal die auf deutsch geschrieben werden müsste. ;) ).


    Aber diese Userschelte ist für mich nicht nachvollziehbar - übrigens fallen auf diese Abofallen Menschen jeglichen Alters und jeglicher Bildung rein.


    Edit: Das hier ist mein bisheriger Lieblingspassus:

    Zitat

    Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft kosten in höhe von 10 Euro pro Monat, in vorrauszahlung von 12 Monaten, mit sich bringt. Weitere Infos in - AGB - -- Mit dem klicken der Schaltfläche "Jetzt Konto anlegen" akzeptieren Sie unsere AGB, Datenschutzrichtlinien, Gebührentabelle. Ebenfalls bestätigen Sie die Speicherung und Nutzung von Cookies sowie die Benutzung von verweisenden Links

    Da hat sich jemand so richtige Mühe gegeben. :)


    Im Übrigen frage ich mich, was melango.de oder wer auch immer dazu sagt, dass da jemand ihre AGB kopiert. ;)


    Nochmal Edit: Ich kann den Livesupport empfehlen! Da wird tatsächlich umgehend geantworte - hätte ich der Seite nicht zugetraut. Da wurde vermutlich die gesamte Kohle reingesteckt...

    m4ddy In der Sache sind wir hier ja tatsächlich nicht weit auseinander. Im Ergebnis möchte ich mich allerdings nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aufgrund der Schilderung eine sicher Prognose zu geben. Und auch wenn AG-Urteile natürlich grundsätzlich meist nicht viel wert sind, weil es meist auch eine ähnlcihe Anzahl entgegengesetzter Urteile gibt: Ich würde auf jeden Fall versuchen, die örtliche AG oder LG-Rechtsprechung zu recherchieren - denn damit läst sich im Ergebnis dann meist doch gut punkten.


    Wir kennen aber hier im Detail weder den KV der Markenwerkstatt noch die von der Versicherung ermittelte Berechnung, noch wissen wir, was die frei Werkstatt für eine Klitsche ist und und und. Wir wissen im Gegensatz zu altasos Anwalt, der vermutlich schon mehrere örtliche Gutachten und Kostenvoranschläge auf dem Tisch hatte nicht, welche Preise bei den örtlichen Werkstätten üblich sind etc. Letztlich ist jeder Fall nur schwer mit einem anderen vergleichbar. Hier im Forum kann es allenfalls um Anregungen gehen, die Entscheidung sollte altaso aber eher mit dem eigenen Anwalt treffen. Es wirkt ja jedenfalls nachd er Schilderung von altaso so, als wüsste der Anwalt, was er tut, was ich grundsätzlich beruhigend finde. Und wenn es Bedenken gibt auch in Anbetracht der Kosten, sollte altaso das beim Anwalt offen ansprechen und sich dort entsprechend beraten lassen.


    Dass die einzelen Sachbearbeiter vielfach überlastet sind, ist durchaus richtig. Wie gesagt - auch dies führt nach meiner Einschätzung vielfach dazu, dass eben Vieles liegenbleibt bzw. nicht mit der notwendigen Aufmerksamkeit geprüft wird. Das wird dann eben erst nachgeholt, wenn die Klage auf dem Tisch liegt - dann erkennen die Versicherungen oft die Aussichtslosigkeit der nicht erfolgten Zahlung und holen das dann eben entsprechend nach (aber den Punkt hatten wir ja schon ;) ).


    Im Übrigen hat altaso meiner Meinung nach mit Durchführung der Inspektion und der Reparaturen in der Markenwerkstatt deutlich dokumentiert, dass es ihm hierauf ankommt. Den Ölwechsel bei ATU wird man wohl gar nicht erst erwähnen... ;) . Deien Intepretation mit dem "stets" teiel ich daher nicht. Und auch ein stattgebendes Urteil schreibt sich hier nicht schwerer als ein abweisendes: "Der Kläger hat hinreichend dokumentiert, dass es ihm gerade auf fachgerechte Wartung und Reparatur seines Fahhrzeugs ankam, weshalb er das Fahrzeug nach dem Kauf in Werkstatt X zur Inspektion vorführte und auch mehrer Reparaturen dort durchführen ließ. Es ist zudem gerichtsbekannt, dass bei entsprechender Wartung durch makrengebunden Werkstätten für den Fall des Wiederverkaufs deutlich höhre Preise erzielt werdne können, wenn das Fahrzeug in einer Markenwerkstatt regelmäßig gewartet wurde. Ein entsprechendes Interesse an der Werterhaltung hat der Kläger auch zum Ausdruck gebracht".
    Urteil fertig. Eh nicht berufungsfähig. Also kann der Richter frei nach Bauch entscheiden. Man muss es ihm nur schmackhaft machen, dass die Versicherung hier die "böse " ist.


    Da der Streitwert hier ja unter 300 € liegt, hält sich das Kostenrisiko bzgl. Anwalts- und Gerichtskosten ja letztlich in Grenzen, wobei natürlich ein SV-Gutachten die Sache nochmal deutlich teurer machen könnte.

    @ altaso
    Ich schwöre, ich bins nicht (witzig wär das aber schon - Anwalt versucht den eigenen Mandanten in Forum zu überzeugen, dass eine Klage aussichtsreich ist ). ;)


    Wie gesagt, die endgültige Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. Die Argumente kennst Du ja im Wesentlichen. Einen absolut sicheren Prozessausgang wird Dir hier leider keiner vorhersagen können.


    m4ddy Wie in jedem Berufsstand gibt es schwarze und weiße Schafe. Ich behaupte allerdings und hoffe, dabei recht zu haben, dass das von Dir geschilderte Szenario die Ausnahme ist (immerhin hast Du ja offenbar selbst vor, es mal besser zu machen). Andererseits weist Du selbst auf bestehende RSV hin. Dass sich in dem Fall Anwalt und Mandant wesentlich leichter tun, eine Klage auch in wenig aussichtsreichen Fällen einzureichen, will ich aber nicht bestreiten. Und auch was qualitativ eingereicht wird, ist sicherlich oft nicht das Nonplusultra.


    Zitat

    Geht eine Klage ein, wird dies auch vor gericht ausgetragen. Bei den Versicherern sitzen ja auch Volljuristen in den Schadensabteilungen und die wissen wirklich was sie machen.


    Das kann ich allerdings vielfach nicht bestätigen. Vielfach wird man das Gefüühl nicht los, dass erst nach Klageeinreichung sich die Sache wirklich einmal anguckt, so dass dann eben wie gesagt die Sache schnell durch Zahlung erledigt wird. belastbare Zahlen haben wir hier aber wohl beide nicht, so dass es bei subjektiver Wahrnehmung bleibt. Nach meinem subjetiven Empfinden werden täglich durch Versicherungen erst nach Kalgeeinreichung berechtigte Forderungen gezahlt. Entsprechende Äußerungen udn Entscheidung liefert auch das Netz zuhauf, vgl. z.B.
    http://www.bav.de/aktuelles/oe…lage-eingereicht-ist.html (mit schönem Standardschreiben), Captain Huk - Axa , http://www.rechtspflegerforum.…php?37485-Terminsgeb%FChr usw.


    Zum P.S. Das NRW bezog sich nur auf die NRW-Rechtsprechungdatenbank, die leider nicht in jedem Bundesland entsprechend zur Verfügung gestellt wird.

    @ m4daddy Ich weiss nicht, welche Erfahrungen Du mit Anwälten hast, aber generell ist es sicherlich nicht so, dass Anwälte Mandanten zu aussichtslosen Klagen raten. Darum gehts hier aber ja auch nicht, da - wie Du ja selbst einräumst - bei dem Popelstreitwert ein Anwalt wohl niemals gegen seine Überzeugung zu einer Klage raten würde.


    Zitat

    Die Versicherungen wissen da schon was sie machen.


    Mit der Behauptung lehnst Du Dich jetzt aber wirklich weit aus dem Fenster. Mich würde mal eine Statistik interesieren, bei wie vielen Klagen die Haftpflichtversicherungen außergerichtlich mauern, aber nach Klagezustellung brav alle Kosten zahlen, um auf jeden Fall ein weiteres negatives Urteil zu vermeiden. Vielleicht wissen sie, was sie machen, da das in vieeln Fällen Geld spart, weil die Leute die Klage scheuen, aber das sie "rechtlich" das richtige machen, ist vielfach wirklich Quark. ;)


    Ich habe das VW-Urteil bereits genannt und daran sollte man sich im Wesentlichen orientieren:


    Zitat

    Bei Kraftfahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann es für den Geschädigten ebenfalls unzumutbar sein, sich im Rahmen der Schadensabrechnung auf eine alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen. Denn auch bei älteren Fahrzeugen kann - wie vom Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend angenommen - die Frage Bedeutung haben, wo das Fahrzeug regelmäßig gewartet, "scheckheftgepflegt" oder ggf. nach einem Unfall repariert worden ist. Dabei besteht - wie entsprechende Hinweise in Verkaufsanzeigen belegen - bei einem großen Teil des Publikums insbesondere wegen fehlender Überprüfungsmöglichkeiten die Einschätzung, dass bei einer (regelmäßigen) Wartung und Reparatur eines Kraftfahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt eine höhere Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese ordnungsgemäß und fachgerecht erfolgt ist. Deshalb kann auch dieser Umstand es rechtfertigen, der Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde zu legen, obwohl der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche, gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit aufzeigt. Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt (zur sekundären Darlegungslast vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 163, 19, 26), dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt. Dabei kann der Tatrichter u. a. nach § 142 ZPO anordnen, dass der Geschädigte oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich der Geschädigte bezogen hat, etwa das "Scheckheft" oder Rechnungen über die Durchführung von Reparatur- und/ oder Wartungsarbeiten, vorlegt.


    Zunächst mal ist die Frage, ob die Preise der freien Werkstatt überhaupt realistisch sind oder ob es sich eben um Spezialtarife gegenüber der Versicherung handelt - auch darauf hatte ich hingewiesen. Im Übrigen hat altaso meines Erachtens gute Argumente geliefert, die für einen Anspruch sprechen. Wie gesagt, ich würde ggf. auch mal checken, ob zu dem Thema auch örtliche Rspr. zu finden ist (falls Du aus z.B. aus NRW kommst, unter
    http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php oder auf einschläigen Seiten wie z.B. Captain HUK recherchieren).


    Und am Ende musst Du evtl. auch mal sehen, ob Du Deinem Anwalt vertraust oder nicht - wenn Du Zweifel hast, konfrontiere ihn doch einfach damit. Nach dem, was Du geschildert hast, würde ich es wohl drauf ankommen lassen, aber die Entscheidung muss jeder selbst treffen.


    @m4daddy Und da Du ja in der Branche gearbeitet hast, weisst Du z.B. auch, dass die von Dir erwähnten UPE-Aufschläge regelmäßig von der Versicherung gestrichen werden, von den Gerichten aber (fast) genauso regelmäßig zugesprochen werden. Bei den Verbringungskosten ist das zugegebenermaßen schon ein wenig umstrittener...

    @ stanglwirt Gutachten würde ich nach der jetzigen Schilderung wohl nicht mehr empfehlen. Letztlich geht es ja nur noch um den Streit, ob Preis einer markengebundenen Fachwerkstatt oder nicht.


    Wie in der letzten Zeit mehrfach herausgekommen ist, handelt es sich bei den von der Versicherung vorgelegten Kosten der "zertifizierten Partnerwerkstatt" um die Sonderkonditionen, die die Versicherung mit der Werkstatt hat und dir Dir selbst gar nicht zugänglich wären. Dies müsste man ggf. versuchen, herauszufinden. Im Übrigen hat sich zu dem Thema oft auch eine örtliche Rechtsprechung entwickelt. Letztlich kann es nämlich auf die bei Dir vor Ort üblichen Preise ankommen.


    Entscheidender als das Porsche-Urteil halte ich hier übrigens eher das VW-Urteil des BGH ([URL=http://lexetius.com/2009,3641]http://lexetius.com/2009,3641[/URL] ). Das solltest Du Dir mal zu Gemüte führen.

    Wie sagt man so schön: 2 Juristen, 3 Meinungen. ;)
    Ich habe die Fragestellung so wie JaRule verstanden (in der gleichen Zeitzone wie Deutschland) und halte die Antwort daher auch für falsch. Wäre nach allen MEZ-Ländenr gefargt worden, hätte das natürlich anders ausgesehen.


    Im Übrigen hoffe ich, dass Raab sich die Sendun nochmal ansieht und auf seine Sabbernotizen zukünftig verzichtet. Das war wirklich mäßig appetittlich...

    Um das ansatzweise beurteilen zu können, fehlt vor allem die Info, welche Schadenspositionen die Versicherung genau gekürzt hat?


    Grundsätzlich stimme ich Boris zu - normalerweise müsste der Anwalt überzeugt sein, dass die Sache erfolgreich zu gestalten ist, wenn er wegen der geringen vergütungsaussichten zur Klage rät.


    Wenn Dir eine Klage zu heikel ist, gibt es allerdings durchaus auch die Möglichkeit, die Versicherung noch außergerichtlich zu überzeugen - hierbei ist natürlich immer das Problem, dass der Anwalt für die 80 € nicht zuviel Zeit investieren möchte. Nicht schaden kann z.B. vielfach auch ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter, um zu eruieren, ob da noch was machbar ist. Da der Schaden durchaus eher oberhalb der Grenze zum Bagatellschaden liegt, wäre auch zu überlegen, ob man nicht ankündigt, dann eben noch außergerichtlich ein SV-Gutachten einzuholen, wenn die Versicherung den KV anzweifelt (@ Merlin - das bekommst Du außergerichtlich deutlich günstiger, aber mit 3-400 € sollte man schon rechnen).


    Aber wie gesagt: Ich halte es erstmal nicht unwichtig, genau zu erfahren, was die Versicherung genau gekürzt hat.

    @ Blacksektor Na, so langsam kommen wir ja doch nich auf einen Nenner. ;)


    @ hottek Was Du beschreibst, mag für einen Teil der Vermieter zutreffen, die eben z.B.Teil einer WEG sind - die Masse der Vermieter erfasst Du damit aber nicht unbedingt. Wie shelter schon schrieb, gibt es genug Vermieter, die die BK-Abrechnung selbst erstellen. Und da gibt es einfach Fehler in allen Facetten. Es gibt Vermieter, die ohne jegliche vorherige Vereinbarung dem Mieter pro Monat x € für Fernsehempfang in Rechnung stellen und bei Nichtzahlung mit Kappen des SAT-Kabels drohen. Es gibt den im Haus wohnenden Vermieter, der das Ganze so berechnet, dass er am Ende die Mieter auch seine Betriebkosten zahlen lässt. Da wird das Risiko von Leerstand auf den Mieter abgewälzt etc., es werden Instandhaltungskosten in Form verkappter Wartungsverträge auf den Mieter umgelegt (gerade wieder bei einem großen kirchlichen Vermieter erlebt - nachdem es rauskam, war nicht einmal ein wirklich schlechtes Gewissen zu bemerken). Im Ergebnis sind jedes Jahr ein beträchtlicher Prozentsatz der Abrechnungen falsch - oft sicherlich unabsichtlich, in vielen Fällen muss man aber davon ausgehen, dass dem Vermieter durchaus bewusst ist, was er abrechnen darf und was eben nicht, es aber auf einen Versuch ankommen lässt.


    Auch hier kommen wir wieder zu den weißen und schwarzen Schafen auf beiden Seiten. Genauso gibt es nämlich auch Mieter, die natürlich in Kenntnis dessen, dass die Kosten grundsätzlich richtig sind und auch von Ihnen verbraucht wurden, z.B. aufgrund formeller Fehler Nachzahlungen nicht leisten, was moralisch jedenfalls zumindest fragwürdig ist.

    BlackSektor


    Das sind diese Pauschalverurteilungen, die keinem weiterhelfen. Es gibt auf beiden Seiten weiße und schwarze Schafe. Ich habe genug Vermieter erlebt, die die Kaution praktisch als ihr Eigentum betrachten und alle Register ziehen, um diese keinesfalls wieder rausrücken wollen, obwohl es dafür keinen Grund gibt (beliebte Methode: "Es wurde extreme Schäden festgestellt, die über den Daumen gepeilt ungefähr das dreifache der Kaution betragen. ich will aber mal nicht so sein - erklären Sie einfach, dass Sie auf die Kaution verzichten und wir können die Sache auf sich beruhen lassen - wenn nicht, dann wirds aber so richtig teuer).


    Du findest es eine "Frechheit", Betriebskosten nicht zu zahlen. Du hast aber schon gelesen, dass der TE bereits gegen die Abrechnung 2008 Einwendungen erhoben hat, auf die der Vermieter nicht reagiert hat. Ich weiss nicht, wie viele BK-Abrechnungen Du schon in den Händen hattest, aber tatsächlich sind diese einfach oft grottenfalsch und der Mieter wird unzulässig mit Kosten belastet, die er nicht zahlen muss.


    Fazit: Wir wissen nicht, wer hier recht hat und wer nicht. Das Kaution abwohnen rechtlich gesehen nicht funktioniert, wenn der Vermieter nicht mitspielt, ist auch klar. In vielen Fällen würde ich einem Mieter allerdings raten, es durchaus zu probieren, damit er nicht am Ende ewig der Kaution hinterherlaufen muss. Im Übrigen hat der TE kein Wort von Schäden erwähnt, die über die normale Abnutzung hinausgehen - ich hab keine Ahnung, wie Du jetzt darauf kommst :confused:


    Lass uns einfach das schwarz-weiss-Denken mal lassen. Bringt im Ergebnis keinen weiter.


    @ Buzzwords Der Vermieter kann schon mit der Kaution aufrechnen - sie ist ja genau dafür gedacht, um dem Vermieter Ansprüche zu sichern, ohne dass er deswegen vor Gericht ziehen muss.

    Re: Rechtlich-Formales..


    Zitat

    Original geschrieben von Buzzwords
    Mit "Renovierung wirksam vereinbart" meinst Du bestimmt die Tatsache, dass ein hohes Gericht (BGH) in den letzten Jahren mehrfach zugunsten der Mieter entscheiden hat, dass auch wenn zu Renovierungen etwas im Mietvertrag steht, dies noch lange nicht heißen muss, dass der Mieter dann auch tatsächlich zu renovieren = die Kosten dafür zu tragen hat.


    Richtig. Im Gegensatz zu JimmytheBob bin ich da mit Dir grundsätzlich einer Meinung, dass man sich da vorher beraten lassen sollte (es sei denn, man hat z.B. exakt das Mietvertragsformular, dass der BGH in einer seiner Entscheidungen zu grunde gelegt hat und es sind keine zusätzlichen vereinbarungen getroffen worden). Letztlich eine Frage dessen, wie sicher man sich mit der Materie ist. Eine schriftliche Beratung hat im Übrigen den Vorteil, dass man im Falle einer Falschberatung hier jemanden hat, den man ggf. in Anspruch nehmen kann.


    Zitat

    Weiter entnehme ich Deiner Äußerung, dass wenn die mietvertraglichen Klauseln *wirklich unwirksam* sind, Du durchaus dazu - im Umkehrschluss - raten würdest, (Zitat) "den Vermieter ohne entsprechende Vorwarnung zur Abnahme antanzen zu lassen...."
    Auch auf die Gefahr hin, dass der Vermieter dann Schadenersatz geltend macht, von wegen unvermietbare Wohnung, die ja noch renoviert werden muss?!?


    Nicht ganz richtig. Wenn die Klauseln sicher unwirksam sind (s.o.), ist es letztlich egal, was man macht. Eine Gefahr der Inanspruchnahme auf SE wegen unterlassener Schönheitsreps sehe ich in dem Fall nicht (aber das bestätigt natürlich die Auffassung, sich vorher zu informieren). Wenn man es möglichst stressfrei haben will, sollte man den Vermieter natürlich in jedem Fall vorab davon in Kenntnis setzen, dass man keine Renovierungen ausführen wird. Ob das was hilft, ist die andere Frage. Trotz entsprechender Ankündigung habe ich schon diverse Vermieter erlebt, die fassungslos wie Rumpelstilzchen mit hochrotem Kopf herumgeschrien haben, weil sie es nicht wahrhaben konnten und wollten (aus meiner Sicht durchaus verständlich, weil nach Vermieterauffassung ja nunmal die Verpflichtung klar im Mietvertrag geregelt ist - Problem ist, dass im Moment der Wohnungabnahme im "Angesicht des Grauens" dann jedenfalls mit dem Eigentümer-Vermieter ein sachliches Gespräch meist nicht mehr möglich ist.