Pauschal ist das schwer zu beantworten. Jeder Vermieter ist anders und man weiss meist erst am Ende, was besser gewesen wäre. ![]()
Ich verstehe das jetzt richtig: Du bist gem. Mietvertrag (wirksam?) verpflichtet, Schönheitsreps auszuführen und willst die Wohnung unrenoviert übergeben, weil Du Dir überlegt hast, dass dafür die halbe Kaution locker reichen müsste? Der Rest soll dann eben für die Betriebskosten draufgehen.
Um Deine Frage zu beantworten: Natürlich können Nachforderungen kommen, wenn der Vermieter der Meinung ist, dass die Renovierung teurer wird. Im Übrigen muss er sich bzgl. der BK-Abrechnung 2009 sich nicht zwingend aus der Kaution bedienen, sondern kann Dich einfach auf Zahlung verklagen.
Ein wesentlicher Faktor: Ist es der 60jährige Vermieter, der jeden Kratzer in "Seiner" Tapete in "seinem" Haus persöbnlich nimmt oder ist es die Gesellschaft mit 5000 Wohnungen, wo dem Sachbearbeiter erstmal grundsätzlich piepegal ist, was wie aussieht.
Wenn Renovierung wirksam vereinbart ist und Du die Sache stressfrei halten willst, würde ich übrigens nicht unbedingt empfehlen, den Vermieter ohne entsprechende Vorwarnung zur Abnahme antanzen zu lassen....