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Original geschrieben von Merlin
Advocard übrigens deshalb weil bei der *der Anwalt* über die Erfolgsaussichten entscheidet und nicht die Gesellschaft. Ist einfach stressfreier so.
Das mag zwar ein Argument sein, aber grundsätzlich hakt es bei der Advocard genau wie bei vielen anderen RSV: http://www.rsv-blog.de/category/advocard
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Original geschrieben von kinslayer
Ist leider auch die falsche Adresse gewesen,weil der uns gelinkt hat mit den Wagen,als wir den gekauft hatten.Ist ein Totalschaden gewesen,den er aber nicht angegeben hatte.
Will den Kauf eigentlich rückgängig machen,aber zuvor muß die "Baustelle" mit der letzten Reparatur geklärt sein.
Vielleicht wird es doch mal Zeit für einen Anwalt. Warum muss denn vorher die Baustelle mit de Reparatur geklärt sein ?
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Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen. Jedenfalls die Haftpflichtversicherung sollte zahlen müssen - hilfreich könnte ein BGH-Urteil aus 2006 sein: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KfzVersicherung02.php
hottek Du meinst vermutlich die Verkehrsopferhilfe. Aber bei Fahrerflucht ohne Personenschaden sieht es da meines Wissens nach nicht sonderlich gut aus.
@chung77 Was mich wirklich relativ fassungslos macht, ist die Tatsache, dass Du ein Auto im Wert von 15.000 offenbar nur teilkaskosversicherst.
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foehni12 war ganz gewitzt: 4 Auktionen brachten zwischen 10-50 € - die fünfte hat jemand mit 2 Bewertungen für 301 € ersteigert. Nur ein Schelm würde denken, dass das ein Zweitaccount von foehni war und dieser zufällig bei der Verlosung die Parkstr. zugeteilt bekommt... 
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Bin gerade nicht informiert,w as ide Parkstr. wert ist. Ggf. hätte ich Lust, alle 5 Auktionen des Typen zu ersteigern - dann wird die Parkstr. ja dabei sein müssen...
Tante Edith: O.K. - mit Schlossalles zusammen ein Iphone. Dass ist es den Spass dann wohl doch nicht wert.
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Original geschrieben von PhilipK-Obh
Verstehe ich das richtig, dass Du den Gutachter der Versicherung aufgesucht hast, Du Dir danach einen Anwalt genommen hast und dieser Dir nicht dazu geraten hat, einen eigenen Gutachter mit einem Gegengutachten zu beauftragen?
Wenn ja, dann wechsle bitte den Anwalt. Du musst nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
PhilipK-Obh Bedenke, dass es sich hier um einen Kaskoschaden und nicht um einen Anspruch gegen die gegnerische Haftpflicht handelt - heir werden Gutachterkosten nicht so einfach ersetzt.
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Geht nicht so einfach. Der wurde von der Rechtsschutzversicherung gestellt. Und ausserdem warum? Der kann doch nicht wissen was die Versicherung vor hat.
Wozu bezahlst Du Prämien für Deine Rechtschutzversicherung, um Dich von dieser dann zu "deren" Anwalt drängen zu lassen - nicht immer alles von der Versicherung aufschwatzen lassen. 
Ggf. wäre zu überlegen gewesen, ein Beweissicherungsverfahren vorzuschalten - dann hätte sich ein vom gericht bestellter Schaverständiger das Fahrzeug angesehen und Du hättest es danach reparieren können. Ich weiss jetzt nicht, wie der Verlauf des Rechtsstreits zeitlich so war. ich würde beim Anwalt nachhhaken. Der kürzere Deinstweg wäre es, wenn er beim Sachbearbeiter mal aruft, um zu fragen, ob sie den rest jetzt auch zahlen oder nicht. Wenn nicht, sollte das dem gericht mitgeteilt werden, damit schnellstmöglich ein Sachverständiger beauftragt wird und Du das Fahrzeug endlich reparieren lassen kannst.
@ eisi So wie ich es verstanden habe, gibt es bislang kein weiteres Gutachten - und die Kosten können TE doch egal sein - zahlt ja letztlich die RSV.
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Gunn So ist das immer bei den Juristen. Ich bleibe bei meiner Aussage - ist auch in § 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG so geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/BJNR004370909.html). Das Tattagsprinzip ist z.B. für die Frage der Rechtsfolgen der Punkte (wie Entzug der Fahrerlaubnis etc.) relevant und für die Tatsache, dass man heutzutage beim zweiten Verstoß nicht mehr durch Herauszögerung dessen Rechtskraft eine vorherige Löschung alter Punkte erreichen kann.
@B.J.Simon Die Ausgangsfrage ist ca. 3 Jahre alt und interessiert derzeit nicht mehr so wahnsinnig.
;).Deine gefühlte Unverhältnismäßigkeit kommt übrigens daher, dass es nur eine Staffelung bis 60 km/h drüber gibt. Ob Du nun mit 145 oder mit 400 durch die Baustelle fährst, ist puntetechnisch egal...
qwer640
Definitv musst Du gar nichts. Ob aber z.B. bei der Messung etwas falsch gelaufen ist etc., kann Dir ohne Akteneinsicht niemand sagen (zumal wir ja nicht mal wissen, wie die Messung erfolgt ist). Im Übrigen läuft die Verjährung ja gerade von Neuem - Du kannst ja erstmal noch wieder hoffen, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig erlassen wird. 
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@ qwer640 Aller Voraussicht nach nicht. Entscheidend für die Unterbrechung ist der Tag, an dem die Erstellung und Versendung eines Anhörungsbogens veranlasst an Dich veranlasst wurde - das geschah wohl recht offensichtlich innerhalb der 3 Monate.
Gunn Tag der rechtskraft - nachzulesen beim KBA selbst: http://www.kba.de/cln_005/nn_1…lick__inhalt.html#tilgung
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Gegen die Fahrtrichtung solltest Du eher nicht parken. Ansonsten ist gegen das Linksparken in Einbahnstraßen grundsätzlich nichts einzuwenden, vgl. § 12 Abs. 4 StVO: "Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden." http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
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Original geschrieben von Seadart
Das setzt voraus das es jemand interessiert wie du wohnst.
Ich habe bereits in der Vergangenheit google maps schon teilweise vorteilhaft einsetzen können - insofern freue ich mich grundsätzlich darauf, auch streetview nutzen zu können. Ich selbst halte es aus diversen Gründen da eher mit der Datensparsamkeit (mit Selbstwertgefühl hat das übrigens rein gar nichts zu tun
).
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Den Typ im Auto kann man übrigens nicht erkennen oder hast du bessere Bilder als ich.
Glaubst Du nicht, dass Du z.B. als Ehefrau mit gewissem Verdacht den Typen in Verbindung mit dem Fahrzeug als Deinem Mann identifizieren könntest?
mb001 Läuft eigentlich Deine Klage gegen Deine(n) Mieter schon? Hältst Du uns da auf dem Laufenden?