Beiträge von horstie

    leon
    Geld scheint der Knabe jedenfalls zu brauchen - jedenfalls hat er sich vor kurzem für einen kredit ohne Schufa interessiert - spricht nicht unbedingt für die Kreditwürdigkeit: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=330420459051


    Andererseits hat er ja in jüngster Vergangenheit noch einige positive Bewertungen erhalten - also besteht evtl. ja noch Hoffnung, mit Druck was erreichen zu können.


    Ich würds erstmal mit eisi halten: Telefonnummer und persönliches Gespräch suchen. http://www.insolvenzbekanntmachungen.de checken, um zu sehen, ob schon Hopfen und Malz verloren ist., Eintrag ins Schuldnerverzeichnis prüfen etc.


    Wenn alles nichts bringt, würde ich auf jeden Fall Anzeige erstatten. Mahnbescheid und dann in die Bankverbindung vollstrecken, kann natürlich klappen - aber auch wenn Du alles selbst machst, bist Du locker 60-70 € los, was bei dem vorhandenen Risiko und 300 gezahlten € wirtschaftlich gesehen natürlich so eine Sache ist. Aber evtl. ist der Knabe ja noch jung und kommt in den nächsten 30 Jahren doch noch zu Geld. ;-)

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Ich habe es aber nur so erlebt, wenn man seiner Versicherung mitteilt, daß die Forderung mal zumindest "überprüfungswürdig" ist, haben die bisher nie einfach mal was bezahlt.


    Mag in vielen Fällen klappen, aber glaube mir, es gibt auch die anderen, wo der versichungsnehmer die Welt nicht mehr versteht, weil die Versicherung gegen seinen ausdrücklichen Willen zahlt und er im Wege der Hochstufung letztlich die Zeche zu zahlen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Toshiba zahlt an Händler, weil Gerät anscheinend schon ursprünglichen Defekt hatte (warum auch sonst)->Gerät muss auch bei Kauf defekt gewesen sein (anders geht es ja gar nicht, bei Defekt ab Werk)


    Weil jetzt kaputt und Garantie bestand?!


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    Man kann sich, was die Ansprüche angeht auch an einer Rückrufaktion orientieren, denn nichts anderes war das hier eigentlich...


    ..mit dem Unterschied, dass nichts zurückgerufen wurde, sondern der Kunde von sich aus einen Mangel geltend gemacht hat.

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    Original geschrieben von GlobalLude


    Den Beweis hat ja ohnehin der Hersteller durch die Vertragswerkstatt erbracht... das ist ja wie gesagt, das glückliche an dem Fall... normalerweise ist eine Inanspruchnahme der Gewährleistung nach Inanspruchnahme der Garantie problematisch... ABER hier liegt das anders:
    1. wichtiger Punkt: der Hersteller hat das Gerät verschrotten lassen -> warum sollte der Hersteller das Gerät verschrotten lassen, wenn er hiermit nicht die Schuld eingesteht... ausserdem wurde eine finanzielle Rückabwicklung über den Händler in Aussicht gestellt; auch das ist wieder ein Schuldeingeständnis...


    Dass der Hersteller eingesteht, dass das Gerät "jetzt" kaputt ist, bestreitet keiner. Ich denke nur, der überwiegende Teil geht hier von einer Garantieabwicklung aus - wie Du von der Verschrottung durch den Hersteller a) auf eine Einräumung eines Mangels bei Gefahrübergang und b) auf eine Verantwortlichkeit des Händler kommst, bleibt für mich rätselhaft.


    Zitat


    2.wichtiger Punkt: dem Kunden wurde erzählt, dass dies der Weg sei um das Ganze über den Händler abwickeln zu können -> für den Kunden lag ein objektiv fremdes oder zumindest auch fremdes Geschäft im Rahmen einer GoA vor -> der Händler hat seine Ansprüche wegen der nichtmehr möglichen Nachbesserung (welche fachmännisch ohnehin als nicht möglich attestiert wurde) hieraus zu beziehen... da der Händler mit einer Bescheinigung über die Schlechtleistung und der wirtschaftlichen Unmöglichkeit einer Nachbesserung genau so gut steht wie mit dem defekten Gerät, werden diese Ansprüche hierdurch ins Leere laufen


    Der Kunde hat sich hier nach eigenen Angaben direkt an den Hersteller gewandt - dies ist auch der Grund, weswegen der Händler sagt "was hab ich damit zu tun, wenn Du Dich nicht an mich wendest und Dich nun beschwerst, dass das Gerät verschrottet wurde"-> grundsätzlich auch nachvollziehbar.


    Ich sehe hier keine GoA.


    Zitat


    Am einfachsten ist jedoch eine Kette von Anspruchsabtretungen aus ungerechtfertigter Bereicherung. -> Geld und Ware (Bescheinigung des defekten Gerätes) zurück in beide Richtungen über alle Zwischenstationen.


    Ich sehe das ein wenig unkomplizierter: Toshiba hat gesagt, der Kunde soll das Gerät einschicken und hat es dann "verschrottet" bzw. verschrotten lassen. Sofern kein direkter Anspruch aus dem Garantievertrag besteht, so doch dann zumindest deswegen, weil Toshiba dem Kunden damit eben z.B. die Geltendmachung bzw. die Nachweismöglichkeit für bestehende Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler genommen hat etc. Ich sehe hier recht problemlose direkte Ansprüche gegen Toshiba bzw. die Vertragswerkstatt, so dass es der Konstruktion irgendwelcher Ansprüche gegen den Händler nicht bedarf.

    Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Der Freund war angesichts seiner zahlenden Versicherung und angesichts des Gutachtens schon verzweifelt, aber wohl auch mein Zureden, daß er's bloß nicht dabei bewenden lassen soll ließ ihn doch das Gutachten anfechten und seinerseits Klage erheben. Letztlich ist zumindest rechtlich doch alles gut geworden, der Gutachter musste sein tolles Gutachten kleinlaut korrigieren, der Autofahrer ist zu Schadenersatz verurteilt worden und Schmerzensgeld im mittleren, vierstelligen Bereich gab's auch.


    Dabei muss man aber bedenken, dass das 2 Prozesse sind: Einmal wollte der Autofahrer seinen Schaden ersetzt haben und dann gab es ein zweites Verfahren, in dem der Radfahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld haben wollte - da können die Karten dann durchaus neu gemischt werden. Wenn aber die Versicherung vom TE gezahlt hat, bleiben ihm wenig Möglichkeiten - er selbst hatte ja keinen Schaden am Kfz. Also leider nur bedingt vergleichbar.

    Klingt schön, überzeugt mich aber nicht:


    Der Käufer wendet sich nicht an den Verkäufer, sondern an einen Dritten, der das Gerät verschrottet. Trotzdem sollen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler bestehen? Mal abgesehen, von weiteren Problemen wäre ein einfacher Einwand: "Beweis mir doch bitte mal, dass das Gerät zum Zeitpunt des Gefahrübergangs einen Mangel hatte (6 Monate sind lange rum)."


    Das hier

    Zitat

    Toshiba hat (so habe ich das verstanden) praktisch für den Kunden die Beweisführung übernommen, dass der Defekt schon bei Gefahrübergang vorlag. Desweiteren sehe ich in der Verschrottung durch die Vertragswerkstatt eine fachkundige Feststellung der unmöglichen Nachbesserung.


    kann ich der Schilderung des TE nirgendwo entnehmen


    Ich denke, dass hier keine wirklichen Ansprüche gegen den Händler bestehen, kann eigentlich nicht wirklich jemand ersthaft behaupten - aber ich bin ja offen für weitere Argumente.


    Wenn man nicht irgendwann rausbekommt, wie das mit der Erstattung bei Toshiba funktioniert, würde ich einfach so langsam mal statt E-Mails erstmal zum Hörer greifen und Toshiba und Händler ein wenig Druck machen, um dann einen entsprechendes Fax mit Fristsetzung und ein wenig Druck an Toshiba zu versenden. Un wenn das nichts hilft, zum Anwalt (dann ist Toshiba auch in Verzug und darf die Anwaltskosten vermutlich übernehmen).


    Wenn der Händler sich bereit erklärt, etwaige Ansprüche abzutreten, kann das natürlich auch nicht schaden, wobei ich mich frage, ob es da im Innverhältnis nicht entsprechende Abtretungsverbote gibt...

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Meiner Meinung nach schade, wenn die Versicherung gegen mich entscheidet um Kosten zu sparen.. Und ich am Ende derjenige bin, der auf den Kosten sitzenbleibt, weil ich hochgestuft werde, für eine Sache, die ich weder verursacht, noch verhindern hätte können.


    Genau das ist manchmal schwer zu vermitteln und m.E. auch nur schwer einzusehen. Aber in der Praxis ist kaum dran zu rütteln. Jedenfalls würde ich deshalb der eigenen Versicherung frühzeitig darlegen, weshalb Du eine eigenen Haftung für nicht gegeben hälst und Du daher dringend darum bittest, der Gegenseite nichts zu ersetzen - ist die Sache erst einmal reguliert, ist der Zug abgefahren....

    Zitat

    Habe mit meinen zuständigen Versicherungsmenschen telefoniert, der meinte, dass bei kleineren Schäden gar keine Gegenüberstellungs-Gutachten gemacht werden und ich den Schaden zahlen müsste, da der Schaden nur "geringfügig" sein wird und somit der Aufwand/Kosten nicht lohnen.


    Die Aussage ist in der Form nicht richtig. Das Problem ist, dass Du in der Sache letztlich wenig zu melden hast. Deine Versicherung ist letztlich Herrin des Verfahrens. Wenn diese aufgrund der eingegangenen Sachverhaltsschilderungen der Ansicht ist, dass Dich eine Teilschuld trifft und entsprechend reguliert, kannst Du da nur in Extremfällen etwas gegen unternehmen (dafür zahlt diese eben auch auch iM gerichtsverfahren bei einer Niederlage die entsprechenden Kosten). Natürlich kannst Du versuchen, durch Deine Schilderung etc. entsprechende Argumente einzubringen, damit die Versicherung ja nicht auf die Idee kommt, zu zahlen. Natürlich wägt die Versicherung (jedenfalls sollte sie das) das Risko ab und hat natürlich wenig Interesse, bei einem Schaden von 300 € ein Verfahren mit allein 1.500 € Sachverständigenkosten etc. zu riskieren, so dass die Bereitschaft, bei kleinen Schäden zu zahlen, ggf. natürlich größer sein kann.