Wie langweilig - das war jetzt irgendwie zu einfach. ![]()
Beiträge von horstie
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Entweder gehört das Kfz zu meinem Betriebsvermögen oder zu meinem Privatvermögen. Aber das ist ja jetzt eigentlich nicht Thema des Threads...

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@ polli Du meinst den Selbständigen, der den auf seinen Betrieb angemeldeten Pkw verkaufen will. Der kann tatsächlich ein Problem haben.
Andrerseits kann ich mir aber eine Barbiepuppe auch an meine Geschäftsadresse liefern lassen (meist weil man da tagsüber ja auch besser erreichbar ist), die ich privat nutzen will und bestelle damit als Verbraucher.
Genaueres ist z.B. hier im Urteil des BGh-Urteils anchzulesen, der sich damit auch befassen durfte: http://medien-internet-und-rec…ltext.php?mir_dok_id=2079
Jimmythebob Von mir wollte bislang nach einem entsprechenden Testkauf noch nie jemand Geld haben.
Ist übrigens auch im Wettbewerbsrecht üblich. -
1. Unter den Blindenwerkstätten gibt es weiße und schwarze Schafe.
Die Spammer zählen in der Regel zu letzteren - ein Anruf beim örtlichen Blindenverein kann da manchmal weiterhelfen.2. Meines Wissens rufen die in der Regel Gewerbetreibende an - ob daher der Widerruf akzeptiert wird, ist die Frage. Ist schon etwas anderes, als wenn ich unter meinem Namen einfach irgendwo etwas bestellt und die nicht wissen, ob ich Privater oder Unternehmer bin. Verusch mach natürlich kluch - ob die ihre Forderung in solchen Fällen einklagen, weiss ich auch nicht.
3. Könnte es sein, dass Dein Vater nur bestellt hat, weil ihm diese spammenden Leute auf die Nerven gehen? Dann gibt es die Möglichkeit, die Freund zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Bestellung um eine Testbestellung gehandelt hat, um Beweise zu sichern etc.
Da aber ggf. anwaltlich beraten lassen.... -
Die Philips HD 7546/20 hatte heute ihren ersten Arbeitstag. Bisher gibt es nichts zu meckern. Danke für die Empfehlungen. :top:
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während USFO war sie wesentlich "besser"(gut, ich hab nur den ersten gesehen). V.a. Satellite klingt live total verkümmert.
Volle Zustimmung. Ich habe den ersten Auftritt auch gesehen und man muss einfach sagen, dass sie da begeistert hat, weil es einfach eine Peformance wiet weg vom Einheitsbrei war. Das hat sich natürlich wie immer schnell abgenutzt, aber ich denke schon, dass sie durch das abgedrehte beim ersten Eindruck punkten kann.
Ich finde Satellite übrigens auch nicht verkehrt, bin aber zu den meisten hier offenbar in der glücklichen Lage, den Song maximal alle 2 Tage zu hören.

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Original geschrieben von ChickenHawk
spätestens wenn der Mahnbescheid verschickt wird widerspricht der Kerl ohne Begründung und es läuft doch auf eine Klage raus.In vielen Fällen wird da nicht widersprochen, sondern das Problem stellt sich eben auf der Vollstreckungsebene. Aber vielleicht kommt der Knabe ja die nächsten 30 Jahre nochmal zu Geld.
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Original geschrieben von ChickenHawk
Mahnbescheid bringt Dir nichts, weil Du keine Geldforderung hast sondern eigentlich eine Leistung (Nachbesserung) einfordern willst.Er hat ihn doch erfolglos zur Nachbesserung aufgefordert - damit besteht das Recht zur Selbstvornahme und hierfür auch Anspruch auf Vorschuss, § 637 Abs. 2.
Also ggf. nochmal auffordern, Vorschuss zur Mangelbeseitigung zu zahlen und dann Mahnbescheid beantragen. Widerspricht Gegener nicht, hat man dann in ein paar Wochen einen Vollstreckungsbescheid, der einem dann auch wenig nützt, wenn der Gegner nichts hat. Und jeder Vollstreckungsversuch kostet auch was - seien es Kosten für den Gerichtsvollzieher oder Gerichtskosten für den Erlass einen Pfändungsbeschlusses etc.
Also nach Möglichkeit herausfinden, wie es um den Kollegen bestellt ist (erster Anlaufpunkt insolvenzbekanntmachungen.de und ggf. Anruf beim Amtsgericht und nach einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis fragen).
Inkl. Steuern + Auslagen betragen die außergerichtl. Anwaltskosten übrigen 46,41 €, wenn Dir nicht aus Schmerzensgeldgesichtpunkten eine Honorarvereinbarung vorgelegt wird.

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Ich halte die Aussage der Polizei, dass das Verfahren einfach so eingestellt wird, wenn er sonst nichts gemacht hat, für wenig überzeugend.
In der Regel kommt in solchen Sachen eine vorläufige Einstellung, weil die in dieser Sache zu erwartende Strafe aufgrund weiterer Straftaten nicht sonderlich ins Gewicht fallen würde. Im Ergbnis natürlich genauso unbefriedigend.
Sollte der Knabe sonst bislang nichts verbockt haben, besteht ja durchaus die Hoffnung, dass er bei Anklageerhebung etc. auf den Trichter kommt, dass es für das Strafmaß hilfreich sein könnte, wenn er den Schaden wieder gutgemacht hat. Sowas kommt zum Glück immer mal wieder vor.
Du kannst ja mal versuchen, bei der Staatsanwaltschaft anzurufen, um zu erfragen, wie der Stand der Dinge ist. Es gibt da die zugeknöpften und die weniger zugeknöpften. Akteneinsicht dürfte zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich noch nicht viel bringen. Wenn eingestellt wird, müsstest Du als Geschädigter eine Einstellungsnachricht erhalten.
Was die Pfändung angeht, besteht die Möglichkeit, die Pfändungsfreigrenzen herabsetzen zu lassen, wenn Du einen Titel hast, der festellt, dass die Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung stammt. Dummerweise ist das über einen Mahnbescheid nicht zu erreichen.
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Ich suche auch nach einer Kaffemaschine - nach Möglichkeit mit integrierter Thermoskanne.
Meine bisherige Erfahrung beschränkt sich hier auf eine Maschine von Severin (KA9208), bei der mich im Wesentlichen gestört hat, dass der Kaffe einfach sehr schnell kalt wird.
Wenn ich mir die Testberichte zu den hier genannten Maschinen ansehe, scheint alles auf die Philips HD 7546 hinauszulaufen, da bei der Petra electric KM 99.07 scheinbar auch gerade die schlechte Thermoqualität gerügt wird.
Gibts noch Alternativempfehlungen?