Beiträge von horstie

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    Original geschrieben von Gastroli
    Wenn möglich unbedingt ein eigenen Gutachter beauftragen. Und am besten zu einem Unabhängigen - also keine VW Werkstatt o.ä.


    Bei einem eigenen Kaskoschaden bedeutet das allerdings - wie Storki schon sagte - in der Regel, dass man die Kosten des Sachverständigen selbst bezahlen muss. Also: Versicherungsbedingungen suchen, lesen und dann entscheiden, ob man bereit ist, die Kosten selbst zu tragen.

    Widerrufen per Mail, Fax oder wie auch immer reicht - es komtm auf das Datum der Absendung (!) an - wobei der Widerruf natürlich auch zugehen sollte...


    § 355 BGB
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    So wie ich von der Mutter erfahren habe, hat er eine Arbeit und keine Schulden. (klar wenn man sein Geld so verdient)


    Das klingt dann allerdings - sofern es stimmt - nach einem seltenen Glücksfall. Meist haben die Jungs, die mit betrügerischer Absicht nicht vorhandene Dinge verkaufen (und danach siehst bei falscher Adresse und falscher Tracking-Nr. ja doch aus) auch gewisse "finanzielle Schwierigkeiten."


    Anzeige würde ich auch machen - vielleicht helfen die Eltern ja dann doch nochmal aus, um ihrem Sohnemann schlimmers zu ersparen. Und dann hilft wohl nur noch Mahnbescheid, um die Forderung titulieren zu lassen (ärgerlich ist immer, dass das nicht ausreicht, um einen Titel wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung zu haben, was helfen kann, um die Pfänungsfreigrenzen beim Gegner auszuhebeln - dafür braucht man letztlich eine entsprechende Feststellung im normalen Urteil, was aber wesentlich mehr Gerichtskosten verursacht (105 €). Wenn jemand eine günstigere Lösung hat, um an eine entsprechende Feststellung zu kommen, nehme ich die gerne mit).

    Verzug ohne Mahnung


    "Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn für die Leistung durch Gesetz oder Rechtsgeschäft eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Erforderlich ist eine vertragliche Vereinbarung. Eine einseitige Bestimmung durch den Gläubiger genügt nicht" (aus Palandt, Bibel des Zivilrechts, § 286, Rn. 22)


    Ohne Mahnung wird das schonmal in aller Regel nichts. Und Du kannst Dir sicher sein, dass Du mit Deinen gecshilderten Zahlungszielen von 2 Tagen etc. keine Chance vor Gericht haben willst. Und Dein Wirrwarr mit unverzüglich unter Heranziehung von 121 BGB ist wirklich "interessant". Es reicht nicht, mit irgendwelchen §§-Fetzen um sich zu werfen - man muss sie auch verstehen. ;)


    P.S. Kosten der Rechtsverfolgung sind nach der Rspr. im Übrigen nur zu ersetzen, wenn es sich um eine zweckentsprcehende Maßnahme der Rechtsverfolgung handelt. Schon damit wirst Du mit Deinem geschilderten Beispiel kläglich scheitern.


    Hierbei aber bitte berücksichtigen, dass es sich um Schweizer Recht handelt, wo die Stellung eines entsprechenden Nachmieters ausreicht. Da sich die Masse der Mitglieder hier aber wohl im Bereich des deutschen Rechts bewegt, in dem es eine solche gesetzliche Grundlage nicht gibt, sollte man das nach Möglichkeit schnell wieder vergessen. ;)

    solarlaus


    Manchmal kommt man weiter, wenn man ausdrückt, was man eigentlich will, in etwas so:


    "Liebe TT-Community,
    wie einige von Euch ja wissen, bieten wir nach unserem Rückzug aus dem Gewürzgeschäft seit einiger Zeit Gewürzdosen und Küchenhelfer an. Um das Geschäft ein wenig zu promoten, haben wir seit kurzer Zeit unter http://www.koch-profis.com ein Portal für Kochrezepte online gestellt (ja, ich weiss, dass wir die Idee nicht erfunden haben, aber wir bemühen uns, die Sache übersichtlich und wirklich hilfreich zu gestalten - da sind noch einige Features in der Pipeline).
    Da so ein Portal aber natürlich nur richtig "lebt", wenn sich viele beteiligen, würde ich mich freuen, wenn Ihr uns da ein wenig unterstützen könnt. Demnächst wird sich sicher auch mal eine Aktion finden, in der wir Euch einen schönen TT-Bonus anbieten können. Danke!

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    Muss ich jeder Wohnung zustimmen, die mir angeboten wird?


    Die Ersatzwohnung muss natürlich angemessen sein. Der VM kann Dir nicht statt Deiner bisherigen 90qm Wohnung im Stadtzentrum von tollStadt ein 9 qm-Zimmer in LetztesDrecksanbieten. Das ergibt sich von selbst. Alles was dazwischen liegt, ist eben eine Frage, ob es sich um eine adäquate und zumutbare Wohnung handelt. Immer eine Abwägung des Einzelfalls und Berücksichtigung aller Umstände (Lebenssituation, Dauer der Maßnahme etc.). Fiktiv würde ich mir immer einen Amtsrichter vorstellen, der darüber entscheiden muss, ob für Dich die angebotene Ersatzwohnung für 6 Wochen völlig in Ordnung gewesen wäre und mit keinen wesentlichen Einschränkungen verbunden udn Du letztlich nur "rumzickst" oder ob es tatsächliche Gründe gibt, die gegen die angebotene Ersatzwohnung sprechen.


    Zitat

    Wie sieht es überhaupt mit der Mietzahlung aus? Die muss ich dann nur für die neue Wohnung bezahlen?


    Die Miete für die eigentliche Wohnung ist logischerweise zu 100 % gemindert. Den Preis für die Ersatzwohnung (maximal bis zur Höhe der alten Wohnung) wirst Du wohl zahlen müssen (sofern nicht ggf. die Versicherung eines Beteiligten "netterweise" alles übernimmt).


    P.S. Lass Dich beim vorübergehenden Umzug nicht vom Polizisten mit dem Flatscreen in der Hand erwischen - das könnte zu einer Übrprüfung mit Hausdurchsuchung führen. ;) (obwohl, Du hast ja nur eine Duldungspflicht - den Umzug können also auch andere erledigen...)