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Original geschrieben von autares
Jungs, nur weil es eine "Flat" ist, die Ihr mitbenutzt, bedeutet das nicht, dass es keine Kosten verursacht.
Ein bisschen müssen wir wohl Straf- und Zvilrecht trennen. Nur weil etwas ggf. Kosten verursacht, ist es noch nicht strafbar.
Aber Du hast natürlich recht: Wenn jemand unbefugt mein WLAN nutzt, kann ich von ihm Ersatz der entstandenen Kosten verlangen. Aber welche Kosten (wir reden hier von dem nur gelegentlich-in-mein-Netz-Eindringer) sind denn das (verbraucht ein Router mehr Strom, wenn da ein Rechner mehr drinhängt)?
Diese ganzen Beispiele nützen in dem Bereich meist wenig, aber
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Wenn Ihr mit dem Auto von Muc nach HH fahrt und jemanden mitnehmt, dann verlangt Ihr also auch kein Spritgeld?!
wenn ich einen Tramper sehe (sofern es sie denn noch gibt) nehme ich den auch mit, fahre auch gerne einen kleinen Umweg, ohne diesem dafür etwas abknöpfen zu wollen. Zu der eigentllichen Sache würde wohl eher der Fall passen, dass in HH plötzlich der blinde Passagier aus dem Koferraum klettert: Dem würde ich vermutlich zu der coolen Nummer gartulieren, ihm aber kein Geld abknöpfen wollen.
Kosten für "sowieso"-Kosten, also die eh schon bezahlte Flatrate, einbeziehen zu wollen, halte ich in der regel nicht für richtig. Da kann man sich meinetwegen im Extremfall dürber unterhalten, wo eben der Nachbar komplett auf seinen Anschluss verzichtet.