Hausdurchsuchung wg. Schwarzsurfens in Bayern

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Ich verstehe immer diese "das geht die gar nichts an" Mentalität nicht - aber im Internet von Telefon-Treff über Facebook bis Xing alles Preisgeben...


    Sag ich doch ! Facebook und Twitter Client samt Smartphone für alle Polizisten ... Und die Fragen nur noch: "Ihr Twitter Name bitte" :D


    Mal ganz im ernst: Ich kann jeden Polizisten verstehen, der nach "das geht sie gar nichts an" seinem Jagdinstikt folgen muss. Ob das aber hier angemessen bei einen potenziellen Schwarzsurfer ist, und um in besprochenen Fall ein hinreichender Anfangsverdacht bestand ?!? Ich weiss ja nicht. Ich denke, überwiegend arbeitet die Polizei verhältnissmässig und korrekt. Möchte ich zumindestens denken. Oft muss man aber aufpassen, das man nicht meint, dass das nicht sein kann was nicht sein darf.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Natürlich bist du das?! Wenn du sagst, dass du nach dem Weg suchst, ist das wohl unauffälliger als wenn du sagst, dass ihn das gar nichts angeht.


    Wieso eigentlich? Wollte ich die Gegend für Straftaten auskunschaften würde ich doch wohl eine schlüssige Erklärung abliefern was ich da gerade mache.

    Zitat


    Und am besten sagst du dem Polizisten noch, dass du von deinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch machen willst. Sowas würde ich nur sagen, wenn es doch eng für mich werden könnte.


    Sobald er eine konkrete Beschuldigung äußert würde ich das einfach tun.

    Zitat


    ... Das letzte Mal, als bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurde, habe ich auch den Kofferraum aufgemacht, anstatt von meinem "Aussageverweigerungsrecht" gebrauch zu machen.


    Das Öffnen des Kofferraums bei einer Verkehrskontrolle hat nichts mit dem Recht zur Aussageverweigerung zu tun, erst wenn der Polizist Fragen zu der Leiche stellt die da drinliegt kommt das zum Tragen.

    Zitat


    Und Ihr redet hier etwas von "Verhältnismäßigkeit"? Ist es verhältnismäßig, einem Polizisten auf die Frage, was man macht, ein "ich will meinen Anwalt sprechen" zu entgegnen?


    So wie der Sachverhalt in der Meldung dargestellt hat der Beschuldigte lediglich keine Aussage getätigt, das ist sein gutes Recht, ob es dem Polizisten passt oder nicht.


    Zitat


    :rolleyes:


    Reine Spekulation die du hier betreibst.


    Aber naheliegend. Beweise dass überhaupt eine Straftat durch den Beschuldigten begangen wurde lagen zu dem Zeitpunkt der Hausdurchsuchung schlicht und einfach nicht vor, lediglich die Aussage eines Polizeibeamten.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    So wie der Sachverhalt in der Meldung dargestellt hat der Beschuldigte lediglich keine Aussage getätigt, das ist sein gutes Recht, ob es dem Polizisten passt oder nicht.


    Genau. Und deshalb steht es der Polizei zu, weitere Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts/Anschludigung einzuleiten. Verstehe das Problem immer noch nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Aber naheliegend. Beweise dass überhaupt eine Straftat durch den Beschuldigten begangen wurde lagen zu dem Zeitpunkt der Hausdurchsuchung schlicht und einfach nicht vor, lediglich die Aussage eines Polizeibeamten.


    Achso, also muss eine Straftat schon bewiesen sein, bevor man eine Hausdurchsuchung starten darf? Das ist jetzt ja mal was ganz neues....

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Genau. Und deshalb steht es der Polizei zu, weitere Maßnahmen zur Klärung des Sachverhalts/Anschludigung einzuleiten. Verstehe das Problem immer noch nicht.


    Eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des Computers wegen einer einer unterstellten Straftat die es so im Strafgesetzbuch nicht gibt finde ich schon heftig.


    Zitat


    Achso, also muss eine Straftat schon bewiesen sein, bevor man eine Hausdurchsuchung starten darf? Das ist jetzt ja mal was ganz neues....


    Ich finde schon dass es Beweise geben muss dass es überhaupt eine Straftat gab eh man jemandem die Bude auf den Kopf stellt.
    Nach deiner Logik könnte man ja jeden Mann sofort der Vergewaltigung beschuldigen weil er schließlich die "Ausrüstung" dazu dabei hat.

  • Mal ein Zitat aus einem beliebigen BVerfG-Beschluss zum Thema Hausdurchsuchung:


    Zitat

    Art. 13 Abs. 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Damit wird dem Einzelnen ein elementarer Lebensraum gewährleistet. In seinen Räumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 <97>; 96, 27 <40>). Dem Gewicht des Eingriffs in das Grundrecht entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält. Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 <223>; 103, 142 <150 f.>). Erforderlich ist eine konkret formulierte, formelhafte Wendungen vermeidende Anordnung, die zugleich den Rahmen der Durchsuchung abstecken und eine Kontrolle durch ein Rechtsmittelgericht ermöglichen kann (vgl. BVerfGE 42, 212 <220 f.>; 103, 142 <151 f.>). Das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 <371 f.>; 59, 95 <97>).


    Wir können nur spekulieren, aber nach der Meldung darf man gespannt sein, welche Gründe für den Hausdurchsuchungsbeschluss angegeben wurden.


    Interessant zudem, dass der Beschluss zur Durchsuchung ja über 4 Wochen nach dem Vorfall ergangen ist - zudem wusste der Betroffene aufgrund der Vernehmung, dass weiterhin gegen ihn ermittelt werden. Schon aufgrund des Zeitablaufs stellt sich die Frage, welche beweise bei der Durchsuchung gefunden werden sollten...
    Davon abgesehen, scheint eben auch allenfalls ein sehr vager Verdacht vorgelegen zu haben, der eine Hausdurchsuchung unverhältnismäßig erscheinen lässt. Aber wie immer kann man nur wirklich etwas dazu sagen, wenn man alle Details kennt.

  • Zitat

    Original geschrieben von NoIdea
    Nach deiner Logik könnte man ja jeden Mann sofort der Vergewaltigung beschuldigen weil er schließlich die "Ausrüstung" dazu dabei hat.


    Kann man nicht? Welche Beweise muss eine vergewaltigte Frau vorlegen, damit die Polizei/Staatsanwaltschaft aktiv werden darf?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Leute...


    ihr stellt hier Vergleiche und Sprüche an, das ist ja nicht zu fassen!


    Ein Mann surft in einem offenen Wlan Netz und wird von der Polizei gefragt, was er da macht. Da er warscheinlich keine Lust hat, dem Polizisten zu sagen, dass er einfach bisschen Surft und es ja sein gutes Recht ist, verweigert er die Aussage und wünscht dem Polizisten einen guten Tag. Dieser fühlt sich aber in seiner Beamtenehre gekränkt und kümmert sich darum, dem Mann ohne Grundsatz einer Straftat oder konkreten Vermutung einer Straftat, nur weil dieser die Aussage verweigerte, eine Hausdurchsuchung zu schenken.


    Und dann kommen die kleinen Privatanwälte von TT und finden das auch noch korrekt. Leute, geht's noch? Sofern man kein relevantes Problem hat die Polizei zu rufen und die von selbst zu einem kommen und nach den Aktivitäten zu fragen, ermitteln die gegen einen. Und ich habe das Recht der Aussageverweigerung, da ich denen ja nicht helfen muss, gegen mich zu ermitteln, ist ja deren Job.


    Die HD ist reine Schikane und ich wünsche jedem Befürworter hier mal eine, aufgrund solcher Lapalien.


    Schwarzsurfer, ich glaub ich spinn...:D

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Also das sind Zustände hier in dieser Bimbes-Rrepublik, die jede Verhältnismäßigkeit vergessen lassen. Der Rechtsstaat existiert scheinbar nur noch auf dem Papier. Hier wegen so etwas eine Hausdurchsuchung durchzuführen zeigt das wir auf dem besten Wege zu einem totalitären Staat zu werden in dem die Bürger keine Rechte mehr haben.


    Der Polizist hatte keine Möglichkeit festzustellen ob der Beschuldigte tatsächlich über einen fremden W-LAN-Punkt surft oder nicht. Es hätte natürlich und ganz selbstverständlich auch eine UMTS- oder GPRS-Verbindung gewesen sein.....


    Ganz theoretisch auch eine CSD oder HSCSD-Verbindung :D


    Übrigens: moderenere neue Netbooks haben einen Steckplatz für eine SIM-Karte, da schaut beim Surfen nicht mal mehr ein USB-Stick raus......


    Aber in der heutigen Bimbes-Republik wird mit Kanonen auf unbescholtene Bürger geschossen es ist zum Weinen was hier abläuft....... :flop:

  • Diese Verfahren belegen m.E. wieder zwei Thesen, die ich schon länger vertrete:


    1. Wenn Zeit bleibt, sich von Amts wegen (also ohne Strafantrag eines Betroffenen) um Kleinvieh zu kümmern, dass sich vielleicht strafbar gemacht hat, müssen zwangsläufig Recourcen übrig sein, die man zur Bekämpfung bekanntermaßen strafbarer und schwerwiegender Handlungen nicht mehr einsetzen kann.


    Fazit: Die Klagen über die unzureichende Personalausstattung bei Polizei und Staatswanwaltschaften sind nichts als eine Mär, die verbreitet wird, um noch mehr Personal und Regelungen, die Bürgerrechte einschränken, zu erlangen.


    2. Auch der Anstieg der erfassten Beinahe-Straftaten führt auf dem Papier zu einem höheren Personalbedarf. Und eins muss klar sein: Zehn Schwarfahrer und sonstige Eierdiebe rechtfertigen auf dem Papier bestimmt eine Vielfach höhere Personalstärke als ein Fall, mit dem man richtig viel Arbeit hat.


    Fazit:
    Mit der Verfolgung etlicher Kleinkrimineller oder gar nur scheinbar Krimineller dürften Polizei und Staatsanwaltschaften eine höhere Personaldecke erreichen können, als sich bei von Amts wegen eingeleiteten Verfahren mit schwerwiegenderen Straftaten zu befassen.


    Eine Tendenz, die m.E. zumindest seit etwa 10 Jahren stark zunimmt. Aber bekanntermaßen kann ein solcher persönlicher Eindruck auch täuschen. ;)


    Frankie

  • Du bist also der Meinung, daß ein Polizist, der eine Ordnungswidrigkeit, ein geringfügiges Vergehen o.ä. vermutet und dieser Sache nachgeht, davon Abstand nehmen sollte, da ihm im gleichen Moment ein Schwerverbrecher durch die Lappen gehen könnte?
    Werde ich dann bei TT künftig auch so machen: Threads verschieben? Titel korrigieren? Schauen, ob jemand die Regeln im Biete einhält?
    Besser nicht! Das würde erhöhten Personalaufwand bedeuten.
    Lieber warte ich auf einen Spammer oder einen Gestörten, der alle Leute übelst beleidigt.


    ;)


    Sorry, aber so ist es nun mal in der Realität nicht und die Reaktion "Kümmert Euch lieber um die wirklich bösen Buben!" ist eine derer, die ich schon als Mod überhaupt nicht ausstehen kann. :rolleyes:


    Ich finde es vollkommen ok, wenn ein Polizist jemanden anspricht, wenn er eine Vermutung hat. Wenn sich die Sache als haltlos herausstellt, ist doch alles ok.
    Wenn doch was dran ist: Volltreffer!


    Ich halte das Surfen in fremden, nichteigenen und nicht als öffentlich gekennzeichneten WLANs nicht für so lapidar, wie es viele hier schreiben.
    Die Schuld demjenigen zu geben, der sein WLAN offen lässt, ist imho eine verkürzte Darstellung der Umstände.
    Zwar sollte mittlerweile wirklich jeder wissen, was es damit auf sich hat, der ein WLAN betreibt.
    Andererseits bedeutet ein offenes WLAN noch lange keine Einladung, dieses auch zu nutzen.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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