Beiträge von horstie

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    Original geschrieben von autares
    Sorry, aber Ihr könnt mir sagen, was Ihr wollt. Für mich sind solche Leute einfach Schmarotzer, die auf Kosten anderer umsonst im Netz surfen wollen...


    Verstehe ich nicht so wirklich. Als Inhaber einer Flat würde es mich grundsätzlich nicht im geringsten stören, wenn jemand meinen Zugang zum reinen surfen nutzen würde - würde es nicht solche Dinge wie Störerhaftung und andere Unsicherheiten geben. Andererseits würde ich mich freuen, wenn ich auswärts auf ein offenes Netz von jemand anderem zugreifen könnte.


    Wenn dem anderen dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, sehe ich hier nichts "schmarotzigeres" (wenn ich zuhause natürlich auf den DSL-Anschluss verzichte und 10 Stunden am Tag im Netz meines Nachbarn hänge, kann man das anders sehen. ;) ).

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    Juristen neigen dazu, aus Mikroben Mammuts zu machen, an völlig unsinnigen Stellen und umgekehrt!


    Auch unter Juristen gibt es eine starke Meinung, die das reine Surfen in einem offenen WLA-Netz mit gurten Argumenten nicht für strafbar hält. Auch wenn es mindestens zwei anderslautende AG-Urteile gibt.


    Der Richter des zitierten AG Wuppertal konnte sich offenbar auch nur mit Schmerzen überwinden, eine Strafbarkeit anzunehmen - viel weniger Strafe als eine Verwarnung (also quasi eine Bewährungsgeldstrafe) ist ja kaum möglich. Und as Landgericht hat dann das wirklich ärgerliche, nämlich die Einziehung des Laptops, auch noch aufgehoben.

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    Original geschrieben von g-town-andreas
    Es kann auch sein, dass er das Gerät von einem Händler erworben hat, der ALLE seine Verkäufe nach §25a UStG versteuert.



    Hab ich noch nicht ganz verstanden, da ja kein Händler einfach mal beschließen kann, alle Verkäufe nur nach §25a zu besteuern - oder meinst Du damit, dass er die Sachen z.B. von Kleinunternehmern erworben hat, die keine USt. ausweisen?


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    Er kann Handyverträge abgeschlossen haben, und die Geräte nun (NEU) zurückgekauft haben. Auch dann greift der §.

    Nur zum Verständnis: Du meinst, er verkauft Handyvertäge inkl. Handy und kauft dann praktisch dem Endverbraucher das Handy wieder ab?


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    Aber er hat sich Gut informiert oder ist zum Steuerberater gegangen; also Mühe gemacht ;)


    Ich geh auch davon aus, dass sich das keiner mal so nebenbei ausdenkt. ;)

    ...vor allem macht eine Anzeige ja auch nur dann Sinn, wenn es dem Verkäufer irgendwie nachweisbar ist. Da dieser in den meisten Fällen kaum sagen wird: "Achja, ich wusste natürlich, das das Teil schon 10 Jahre alt und 1000fach benutzt wurde, aber ich habe mir gedacht, wenn ich es als neu beschreibe, werden mir das schon ein paar abnehmen und wesentlich mehr bieten" sondern sich irgendeine andere Story ausdenken wird, ist eine Strafbarkeit in der Regel kaum nachzuweisen, so dass die Sachen letztlich auch nicht mit sonderlich großem Interesse verfolgt werden...

    Hallo,


    ich habe eine kurze Frage zu einem noch recht jungen Talkline Vertrag inkl. 3 Monate kostenlosem Multimedia-Pack: Diese Option wurde zwischenzeitlich gekündigt, eine Bestätigung liegt aber leider nicht vor.


    Nach Einloggen im Talkline-Account taucht unter den Tarif-Optionen aber kein Hinweis auf das Mulitmedia-Pack auf. Kann jemand bestätigen, dass damit die Kündigung offensichtlich eingeganegn ist? Auf deutsch: Kann jemand bestätigen, dass das Multimedia-Pack vor einer Kündigung in den Tarif-Optionen auftaucht?


    Edit: Sollte ins Provider & Netzbetreiber-Forum...


    Hat sich im Übrugen schonmal jemand über diese Sätze zum Thema Multimedia-Pack Gedanken gemacht "In den ersten 3 Monaten nach Vetragsschluss oder nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten jederzeit kündbar. Dazu unser Service-Telefon unter 01805-4245 (0,77 €/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz) anrufen."


    Da wird den Kunden suggeriert, eine Kündigung sei nur telefonisch über eine kostenpflichtige Hotline möglich. Schon da sich eine derartige Kündigung nicht nachweisen lässt, halte ich dies für nicht wirksam. Frage ist, ob der Kunde, der deswegen Stunden bzw. Minuten in der Hotline verbracht hat, Anspruch auf die vertelefonierten Kosten hat? Bauch sagt ja, allerdings haperts noch ein wenig an der Anspruchsgrundlage.

    Sowohl die 9 Monate als auch die Verlängerung um 18 Monate sind unwirksam.


    Und das ist nicht alles, was ich an diesem Vertrag für Rotz halte - das ist wirklich eine miese Konstruktion. Wird da irgendwo mal aufgeführt, was man nun jährlich tatsächlich zu zahlen hat oder muss man sich das aus diesen Einzelpositionen selbst zusammenbasteln?


    Sieh zu, dass Du da rauskommst. "Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen." -> gefällt mir auch gut.


    Abgebucht scheint der Knabe ja eh schon zu haben. Ich würde kündigen, wobei man über die nun maßgebliche Kündigungsfrist wieder streiten kann - verhandel mit dem Betreiber, dass er Dir anteilig die Kohle zurücküberweist. Da er das vermutlich eh nicht machen wird, riecht es danach nach dem Gang zum Rechtsanwalt (oder kannst Du die Kohle noch zurücholen?).

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    Original geschrieben von tribal-sunrise
    (Ist wahrscheinlich eh der Fall weil z.B. die Verlängerungszeiten anfechtbar wären - verlänfgert sich um 18 Monate wenn nicht 9 Monate vor Ablauf gekünigt wird - gabs da nicht mal ein Urteil dass sowas selbst mit Zustimmung des Nutzers nicht rechtens ist? - So könnte man die Sache ja von ner anderen Seite angehen ;)) stellt sich die Frage ob ihn das beeindruckt ;)


    Dafür reicht auch das Gesetz: