Beiträge von horstie

    Frank. Bitte halte Dir nochmal vor Augen, dass Tribal VOR Vetragsunterzeichnung offenbar gesagt wurde, dass er pro Jahr 57 € zusätzlich zahlen muss. Punkt. Ihm wurde nicht gesagt, dass er die 57 € nur zahlen muss, wenn er daran teilnimmt, sondern ihm wurde die Begründung geliefert, dass diese Aufteilung für die Aufteilung mit der KK notwendig sei.


    Ob das zutreffend ist, kan nich nicht beurteilen. Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass manche Krankenkassen sich schwertun, pauschal einen Beitrag zu einem Fitnessstudio zu leisten. Wenn aber für bestimmte Präventionsmaßnahmen eine gesonderte Gebühr erhoben wird, dürfte dies in vielen Fällen die Verhandlung mit der KK einfacher machen -> positiv weiss sich es aber auch nicht.


    Fakt ist also: Tribal wusste, dass er pro Jahr nicht 300 €, sondern 357 € zahlen musste. Insofern finde ich insbesondere Betrugsvorwürfe jeglicher Art hier wirklich unangebracht. Letztlich schließe ich daraus, dass Tribal den Vetrag auch unterschrieben hätte, wenn dort einfach gestanden hätte: Der Jahresbeitrag beträgt 357 €. Darüber, dass die Studios mit 5,50 € pro Monat werben, um dann hier noch 15 € Kartengebühren und da noch 30 € pro Jahr Trainerpauschalen draufzurechnen, brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten.


    Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass Du Dich nicht überzeugen lassen wirst.
    ;)

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ausweislich der Vertragsklausel fällt das Entgelt gerade nicht für das bloße "Anbieten" solcher Kurse an. Und es ist nicht Aufgabe des Kunden, sich vor Vertragsabschluss im "Kaffeesatzlesen" auszubilden.


    Das Entgelt entsteht ausweislich des Vertragstextes "für die Eigenpräventionsmaßnahmen nach §20 SGB" und nicht für das bloße Anbieten derselben.


    Mit der Kaffeesatzgeschichte meinte ich auch nicht den Kunden, sondern uns. Mit einem Mini-Ausschnitt aus einem Vertrag ist es schwierig, eine Klausel entsprechend auszulegen. Ohne den Vertrag insgesamt zu kennen, halte ich es schlicht für nicht möglich, hier eine vernünftige Aussage zu treffen.


    Es scheint ja auch keine versteckte Klausel oder sonst etwas zu sein - wenn ich Tribal richtig verstanden habe, wusste er bei Vertragsabschluss, dass er ab dem zweiten Jahr diese 57 € mehr zahlen muss.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nun ja ... zumindest halte ich eine Info an MDK und Sozialversicherung für angezeigt. Ich mag hier nicht von "Bürgerpflichten" sprechen ... einen möglicherweise gewerbsmäßigen Sozialbetrug sollte man aber nicht durch Mitwisserschaft decken. Des weiteren halte ich es für sinnvoll, den Sachverhalt - wie er sich darstellt - der zuständigten Staatsanwaltschaft vorzutragen mit der Bitte um Prüfung, ob sich hier ein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen ergibt.


    Verrennst Du Dich da evtl. in irgendwas? Wenn ich das richtig verstehe, bietet das Studio Rückenkurse an. Diese entsprechen den Vorgaben des § 20 SGB, so dass die Nutzer teilweise hierfür etwas von der Krankenkasse wiederbekommen können.


    Ich kann da auf den ersten Blick nichts Verbotenes und auch nichts Verwerfliches entdecken. Der Studiobetreiber muss doch für das Anbieten der Kurse auch etwas bezahlen (Trainer), also kann er diese Kosten doch auch den Kunden in Rechnung stellen, wenn er mag (in meinem Studio ist sowas inbegriffen). Das einzige, was nicht legitim wäre, wäre Deine Vermutung mit dem Ausfüllen von Anwesenheitsheftchen ohne Teilnahme - aber davon hat TE nichts geschrieben (im Gegenteil - er hat sowas nicht). Oder überseh ich hier was?


    Damit dürfte für die Zahlungspflicht im Wesentlichen entscheidend sein, wie diese im Vertrag verpackt wurde, um hier ggf. noch eine Unwirksamkeit konstruieren zu können. Dafür reicht der mitgeteilte eine Satz nicht aus - das ist eher Kaffeesatzleserei.


    Um bei Deinen Beispielen zu bleiben: Wenn im Schimmbadbesuch die Sauna inklusive ist, kann ich auch nichts sagen, ich mag keine Sauna und möchte nur die Hälfte zahlen (ich nutze die Kurse übrigens auch nicht und zahl den vollen Preis). Ich denke, letztlich ist das freie Marktwirtschaft. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Ehrlich? Da macht sich die Polizei ja lächerlich.


    Zitat Polizei Hessen:
    "Falsche Artikelbeschreibung


    Manchmal kommt es vor, dass Artikel als „Neuware“ angepriesen werden. Im Nachhinein stellt man fest, dass diese „gebraucht“ oder die angepriesenen Eigenschaften nicht vorhanden sind. Auch hier liegt ein Betrug vor. "


    Da bin ich aber auf die erste Verurteilung gespannt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sorry aber bei der Summe in der hier rechtliche Begriffe und Sachverhalte durcheinandergeschmissen werden ist Mumpitz noch ein freundlicher Ausdruck.


    Liebster Chickenhawk,


    ich lasse mir nicht unbedingt gerne vowwerfen, dass ich keine Ahnung von dem habe, was ich schreibe - jedenfalls wenn ich weiss, dass es anders ist ;) ). Nochmal: Bevor man etwas abqualifiziert, sollte man sich Gedanken machen, dass wir hier in keinem Jura-Forum sind, sondern die Aussagen nach Möglichkeit für jeden verständlich sein sollen.


    Zitat


    1. Ist ein bloßer Lieferverzug noch keine Straftat die angezeigt werden kann. Ob hier überhaupt schon Lieferverzug vorliegt lässt sich anhand der Beschreibung des TE nicht erkennen. Reden wir über 3 Tage, 1 Woche, 1 Monat?


    Das hast Du meine Zustimmung. Ich weiss auch, dass sich bei vielen solcher Anfragen herausstellt, dass der Käufer erst vor ca. 3 Stunden das Geld überwiesen hat. Dass eine Anzeige natürlich erst dann vorzunehmen ist, wenn einigermaßen sicher ist, dass der verkäufer nicht liefern will und wird, sollte klar sein.


    Zitat


    2. Wenn man davon ausgeht, dass es sich um einen Eingehungsbetrug handelt und der VK nicht die Absicht hat zu liefern, dann kann man das bei der Polizei zur Anzeige bringen. Betrug ist dabei aber ein "Offizialdelikt". Wenn die Polizei einmal Kenntnis davon erhalten hat, ermittelt sie. Unabhängig vom Willen des Geschädigten. Insbesondere kann der auch die Anzeige nicht zurücknehmen, wie oft fälschlich gegelaubt wird.
    3. Zurücknehmen kann man einen Strafantrag bei einem Antragsdelikt, aber Betrug ist wie gesagt kein solches. Du kannst also max. eine Strafanzeige aber keinen Strafantrag stellen.


    Mal abgesehen vom Betrug bzgl. geringwertiger Sachen (bei ebay auch gerne gesehen) hast Du natürlich recht, dass Betrug kein Antragsdelikt ist. Gleichwohl weiss das zum einen der Betrüger meist nicht und zum anderen hat es auch bei den meisten Offizialdelikten sehr wohl eine Auswirkung, wenn der Geschädigte zu erkennen gibt, kein Interesse mehr an der Strafverfolgung zu haben. Untechnisch gesehen kann es daher für den Käufer (dem es letztlich primär darum geht, seine Kohle wiederzubekommen), immer Sinn machen, auf einen mehr oder weniger konkludenten "Deal" Kohle zurück gegen Strafanzeige/-antrag zurücknehmen einzugehen.


    Zitat


    4. Schadenswiedergutmachung nach § 46a StgB mindert die Strafe wird aber nicht vom Gericht im Verfahren festgelegt.


    Schadenswiedergutmachung wird gerade Jugendlichen und Heranwachsenden gerne vom Gericht zur Auflage gemacht, s. § 15 JGG.
    Sollte der erwachsene VK etwas mehr auf dem Kerbholz haben, so dass es in den bereich Freiheitsstrafe geht (ja, ich weiss, dass dafür 3-5 Kleinbetrügereien nicht reichen :rolleyes: ), kommt eine Auflage nach 56b StGB in Betracht.


    Und wenn ich Deinen Rest lese, weiss ich überhaupt nicht, wo wir weit auseinander sind. Natürlich sollte man (auch) zivilrechtlich vorgehen - s. meinen ersten Kommentar "Bei RSV ohne SB auch ruhig direkt zum Anwalt" (wenn man Angst hat, dass die einen rauswirft, eben ggf. erst "Tatsachen" schaffen, wobei der VK in dem meisten Fällen die Anwaltsgebühren eh nicht zahlt und die RSV dann bei einem Streitwert bis 300 € lieber die Gebühren zahlt als Deckung für eine Klage auf 46 € oder was auch immer zu erteilen).


    Da das Ergebnis letztlich dann doch fast identisch aussieht, versteh ich die Mumpitz-Geschichte immer noch nicht.

    Jungs, seid doch mal ein bisschen entspannter und qualifiziert nicht immer als gleich als Quatsch, Mumpitz oder sonstwas ab.


    Natürlich ist es nicht strafbar, wenn Accountname und Kontoinhaber divergieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Summe aus "Nichtmelden" und unterschiedlichen Namen häufig zu einem Betrug führt.


    Und wenn dem so ist, sollte man auch einen Strafantrag stellen. Das ist kein Mumpitz, sondern je nach Verkäufer manchmal auch die wahrscheinlichere Art, sein Geld wieder zu bekommen. Jedenfalls kostet es nichts und ist eine Option, da


    1. die Staatsanwaltschaft weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten hat
    2. es durchaus Verkäufer gibt, denen zivilrechtlich alles wurscht ist, da sie eh die nächsten 40 Jahre unter der Pfändungsfreigrenze leben werden, die strafrechtlichen Konsequenzen aber doch ernster nehmen (gerade letzten Monat wieder erlebt, dass ein Verkäufer das Geld mit Entschuldigung zurücküberwiesen hat mit der Bitte, doch den Strafantrag zurückzunehmen).
    3. es auch mal einen Strafrichter gibt, der dem Verkäufer die Schadenswiedergutmachung zur Auflage gemacht hat.

    Außer dem von .me genannten kommt es auf den Vertrag u. die AGB an.


    Ob dem, was die in die Bestätigung einer Freistellung reinschreiben, wirklich Bedeutung zukommt, ist eine andere Frage. Fazit: Nach dem, was Du uns mitgeteilt hast, kann man schwer was dazu sagen. ;)

    Ich hab übersehen, dass erst nach Vertragsschluss gefragt wurde - die Relevanz der Frage & Antwort sind daher eher zu vernachlässigen.


    Ich seh es ein bisschen optimistischer als flashawk. Wenn der Verkäufer allerdings nicht freiwillig will, ist die Frage, welches Risiko man bei dem Kaufpreis eingeht. Die Frage ist, welche Beschaffenheit vereinbart wurde und ob die Lieferung dem entspricht (dieser Bastlerzusatz ist m.E. Quark).


    "Wurde fast nur am Strom als Destopersatz gebraucht"
    Was soll die Angabe? Gibt es da noch eine andere sinnvolle Erklärung als "der Akku wurde praktisch nicht genutzt?" Ich würde danach jedenfalls einen eingermaßen funktionstüchtigen Laptop erwarten.


    "Angenehme Tastatur."
    Angenehm - wie auch immer man das interpretiert, ist die Tastatur ja offenbar gerade nicht. Allerdings etwas zweifelhaft.


    Insgesamt allerdings nicht das erste Mal, dass ich erlebe, dass ausgerechnet die Bestandteile positiv beschrieben werden, die defekt sind.


    Auf die Rechtsprechung in dem Bereich kann man sich allerdings nicht verlassen, so dass das alles sehr risikobehaftet ist. Im Ergebnis würde ich den Verkäufer (jedenfalls ohne Rechtschutzversicherung) noch ein wenig nerven, eine (sachliche) negative Bewertung abgeben und die Sache dann eher abhaken.


    Edit: Huch, war ich langsam ;)