Beiträge von horstie

    Zitat

    Original geschrieben von BeaGLe
    völliger Quatsch...


    Mit solchen Sachen muss man nicht um sich schmeißen...
    - und peinlich wird dann, wenn es auch noch falsch ist.


    Versuch z.B. mal bei einem anderen Autohändler nach merhmaligem Fehlschagen der Nachbesserung vom Vertrag zurückzutreten - dann wirst Du spätestens merken, dass es bei dem von Dir genannten nicht um die (jedenfalls vollständigen) Gewährleistungsrechte geht.


    Natürlich ist es zutreffend, dass man bei einem Neuwagen aufgrund der Garantie in aller Regel nicht auf die Gewährleistungsrechte zurückgreifen muss. Allerdings ist z.B. die 6monatige Beweislastumkehr in den VW-Garantiebedingungen nicht vorgesehen - daher kann es schon zu Problemen kommen, wenn VW bei einem Mangel behauptet, der sei selbstverschuldet und falle nicht unter die Garantie.


    P.S. "Ansprüche" auf Mängelbeseitigung kann ich auch beim Bäcker um die Ecke geltend machen - ist nur die Frage, ob mir das im Ernstfall etwas bringt. ;)


    @ TE Ich würde mich letztlich hier auch nur wohlfühlen, wenn ich das Fahrzeug gegen Bares ausgehändigt bekomme.

    der-kilian Danke für das Posting. Diese "So jemanden gehört der Führerschein abgenommen. " halte ich langsam für ähnlich schlimm wie so ein spätpubertäres (sorry ;) ) 89898900-Posting.


    89898900
    Nich zu früh zu zu sicher fühlen. Es reicht z.B. auch allein die Anordnung, einen Anhörungsbogen an Deinen Kumpel zu ersenden aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Wenns alllerdings jetzt noch keine Anzeichen gibt, dass er ermittelt wurde, wirds wohl auch nichts mehr werden...

    Persönliches Vorsprechen beim Sachbearbeiter ann ich auch empfehlen - ist psychologisch vermutlich auch viel schwerer hart zu bleiben, als wenn da ein Widerspruchsschreiben mit im Zweifel 1000mal gehörten Argumenten kommt....

    @ archie & Ulmuek


    Ihr dreht Euch den Sachverhalt aber auch so zurecht, wie ihr wollt. Das ist es doch, was mich stört. Niemand hier weiss, wieviel Punkte der Knabe hat, darum kann auch niemand sagen, dass er "es verdient" hätte, dass der Lappen weg ist.


    Wenn TE geschrieben hätte, dass der Mensch leider unbelehrbar ist und seit Monaten mit 90 Sachen durch Wohngebiete rast etc., hätte ich ja alles nachvollziehen können. Fakt ist aber, dass wir bisher die Info haben, einmal 42 km/h zu schnell und "Verkehrsdinger am Laufen". Das reicht mir einfach nicht zur Pauschalverurteilung "ungeeignet zum Führen von Kfz", so wie es hier durchklingt.


    Aber da ist hier ja letztlich auch nicht das Thema - wer erwischt wird, beommt seine Punkte oder was auch immer und das ist ja auch richtig so. Aber ich dene, dass die meisten hier ungern eine Strafe zahlen und daher gerne die Gelegenheit, darum herumzukommen, ergreifen, wenn sich eine legale Möglichkeit bietet. Das sollte ein Rechtsstaat auch verkraften können.

    Zitat

    Original geschrieben von Coltan
    Da kann ich nur sagen so einem gehört der Führerschein weg und gut ist.


    Schöne Meinungsbildung aufgrund wahnsinnig konkreter Schilderung. Nehmen wir zukünftig allen, die "Verkehrsdinger am laufen" haben, den Führerschein weg - dann wirds auch wieder ruhiger und sicherer auf unseren Straßen. :rolleyes:
    Manche Kommentare sollte man sich maximal denken, aber lieber nicht öffentlich schreiben.


    Zitat

    Mir sträuben sich die Haare bei dem was ich hier lese.

    Wegen was genau eigentlich?

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
      Jannis71: Das stimmt so nicht ganz. Da es sich hierbei nicht mehr um ein Verwarnungsgeld handeln wird, gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Nur bei einem Verwarnunsgeld gilt die 3-Monatsfrist.


    Anders das Gesetz ;)


    § 26 Abs. 3 StVG: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."


    Und einen Bußgeldbescheid gibt es hier ja gerade noch nicht.


    sk8ergirl
    Ob es sich lohnt, hier was zu unternehmen - insbesondere zu versuchen, die Sache in die Verjährung zu treiben - dürfte von den genauen Umständen und Daten abhängen. Und der Polizei würde ich im Übrigen vermutlich eher weniger sagen...