ZitatOriginal geschrieben von devilsdance
...fragte ich den Verkäufer vor der Bezahlung extra nochmal, ob alles in Ordnung sei was mir von ihm versichert wurde.
Konkrete Frage und vor allem Antwort könnten ganz interessant sein.
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ZitatOriginal geschrieben von devilsdance
...fragte ich den Verkäufer vor der Bezahlung extra nochmal, ob alles in Ordnung sei was mir von ihm versichert wurde.
Konkrete Frage und vor allem Antwort könnten ganz interessant sein.
ZitatOriginal geschrieben von BeaGLe
völliger Quatsch...
Mit solchen Sachen muss man nicht um sich schmeißen...
- und peinlich wird dann, wenn es auch noch falsch ist.
Versuch z.B. mal bei einem anderen Autohändler nach merhmaligem Fehlschagen der Nachbesserung vom Vertrag zurückzutreten - dann wirst Du spätestens merken, dass es bei dem von Dir genannten nicht um die (jedenfalls vollständigen) Gewährleistungsrechte geht.
Natürlich ist es zutreffend, dass man bei einem Neuwagen aufgrund der Garantie in aller Regel nicht auf die Gewährleistungsrechte zurückgreifen muss. Allerdings ist z.B. die 6monatige Beweislastumkehr in den VW-Garantiebedingungen nicht vorgesehen - daher kann es schon zu Problemen kommen, wenn VW bei einem Mangel behauptet, der sei selbstverschuldet und falle nicht unter die Garantie.
P.S. "Ansprüche" auf Mängelbeseitigung kann ich auch beim Bäcker um die Ecke geltend machen - ist nur die Frage, ob mir das im Ernstfall etwas bringt. ![]()
@ TE Ich würde mich letztlich hier auch nur wohlfühlen, wenn ich das Fahrzeug gegen Bares ausgehändigt bekomme.
der-kilian Danke für das Posting. Diese "So jemanden gehört der Führerschein abgenommen. " halte ich langsam für ähnlich schlimm wie so ein spätpubertäres (sorry
) 89898900-Posting.
89898900
Nich zu früh zu zu sicher fühlen. Es reicht z.B. auch allein die Anordnung, einen Anhörungsbogen an Deinen Kumpel zu ersenden aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Wenns alllerdings jetzt noch keine Anzeichen gibt, dass er ermittelt wurde, wirds wohl auch nichts mehr werden...
Persönliches Vorsprechen beim Sachbearbeiter ann ich auch empfehlen - ist psychologisch vermutlich auch viel schwerer hart zu bleiben, als wenn da ein Widerspruchsschreiben mit im Zweifel 1000mal gehörten Argumenten kommt....
Viel Erfolg - auf jeden Fall mehr als mit der ersten ebay-Aution:
http://cgi.ebay.de/Lenkdrachen…net_W0QQitemZ160400385712
SCNR ![]()
@ archie & Ulmuek
Ihr dreht Euch den Sachverhalt aber auch so zurecht, wie ihr wollt. Das ist es doch, was mich stört. Niemand hier weiss, wieviel Punkte der Knabe hat, darum kann auch niemand sagen, dass er "es verdient" hätte, dass der Lappen weg ist.
Wenn TE geschrieben hätte, dass der Mensch leider unbelehrbar ist und seit Monaten mit 90 Sachen durch Wohngebiete rast etc., hätte ich ja alles nachvollziehen können. Fakt ist aber, dass wir bisher die Info haben, einmal 42 km/h zu schnell und "Verkehrsdinger am Laufen". Das reicht mir einfach nicht zur Pauschalverurteilung "ungeeignet zum Führen von Kfz", so wie es hier durchklingt.
Aber da ist hier ja letztlich auch nicht das Thema - wer erwischt wird, beommt seine Punkte oder was auch immer und das ist ja auch richtig so. Aber ich dene, dass die meisten hier ungern eine Strafe zahlen und daher gerne die Gelegenheit, darum herumzukommen, ergreifen, wenn sich eine legale Möglichkeit bietet. Das sollte ein Rechtsstaat auch verkraften können.
ZitatOriginal geschrieben von Coltan
Da kann ich nur sagen so einem gehört der Führerschein weg und gut ist.
Schöne Meinungsbildung aufgrund wahnsinnig konkreter Schilderung. Nehmen wir zukünftig allen, die "Verkehrsdinger am laufen" haben, den Führerschein weg - dann wirds auch wieder ruhiger und sicherer auf unseren Straßen.
Manche Kommentare sollte man sich maximal denken, aber lieber nicht öffentlich schreiben.
ZitatMir sträuben sich die Haare bei dem was ich hier lese.
Wegen was genau eigentlich?
ZitatOriginal geschrieben von PhilipK-Obh
Jannis71: Das stimmt so nicht ganz. Da es sich hierbei nicht mehr um ein Verwarnungsgeld handeln wird, gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Nur bei einem Verwarnunsgeld gilt die 3-Monatsfrist.
Anders das Gesetz ![]()
§ 26 Abs. 3 StVG: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Und einen Bußgeldbescheid gibt es hier ja gerade noch nicht.
sk8ergirl
Ob es sich lohnt, hier was zu unternehmen - insbesondere zu versuchen, die Sache in die Verjährung zu treiben - dürfte von den genauen Umständen und Daten abhängen. Und der Polizei würde ich im Übrigen vermutlich eher weniger sagen...
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Warum sollte er sich die Ansprüche abtreten lassen?
Unter anderem um eine ggf. von DHL zu zahlende Entschädigung direkt zu erhalten und um DHl dazu zu bringen, mit einem selbst zu verhandeln?!
Wars ein privater Verkauf? Auch wenn es das angeblich war, die Verkäufe und Zeiträume unter die Lupe nehmen. So mancher Verkäufer entpuppt sich letztlich doch als Unternehmer. ![]()
Bei Privatverkauf kommt in Betracht, den Verkäufer auzufordern, Dir Ansprüche gegen DHL schriftlich abtreten zu lassen (siehe auch §285 BGB: )http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__285.html