Beiträge von horstie

    Erstmal gute Besserung.


    Und ansonsten hast Du ja offenbar (fast) alles richtig gemacht.


    Beim nächsten Unfall, der hoffentlich nicht so schnell kommt, würde ich mir lediglich überlegen, von wem ich das Gutschten machen lasse - hier mal ohne weitere Kommentierug ein Zitat:


    Zitat

    Eine Alternative wären Gutachter der Dekra oder des Tüvs. Doch hier haben Experten wie Anwalt Gebhart Vorbehalte: „Bei der Dekra ist mir die Verbindung zur Versicherungswirtschaft zu eng.“ Auch ADAC-Jurist Paul Kuhn klingt gedämpft: „Gegen Tüv oder Dekra ist im Grunde nichts zu sagen. Aber bei deren Gutachten kommt mir manchmal der Gedanke an das Sprichwort: Wes Brot ich ess ...“


    Quelle: http://www.test.de/themen/auto…tounfall/1101986/1101986/

    Re: Hast mit Infos gegeizt...


    Zitat

    Original geschrieben von ingo61


    Der Anwalt wird Dir schon erklären was noch alles rausholen kannst.
    Der bekommt ja auch für jeden Brief ca. 200.-€ den er an die gegnerische Versicherung schreibt.


    Um mal ein bisschen Realität reinzubringen. Wenn wir hier mal davon ausgehen, dass insgesamt von der Versicherung Zahlungen zwischen 900-1.200 € leistet, verdient der Anwalt im Normalfall 155,20 € (inkl. UST) für die gesamte außergerichtliche Regulierung - und dass können gerade in einer Zeit, wo die Versicherungen immer mehr rumzicken, auch gerne mal ein paar "Briefe" mehr sein..

    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Einspruch! Da sich das Honorar des Anwalts nach dem Streitwert richtet, sieht die Sache schon etwas anders aus.


    Einspruch! Ich will nicht bestreiten, dass es Anwälte gibt, die so arbeiten, aber: Gerade bei nicht rechtschutzversichertn Mandanten wird das kaum funktionieren, denn die gegnerische Versicherung muss ja nur die Kosten in der Höhe tragen, in der sie verliert. Wenn also 5000 € eingeklagt werden und nur 2500 € zugesprochen werden, bleibt der Mandant auf den hälfigen Kosten für Anwälte, Gericht und Sachverständigenkosten etc. sitzen.


    Wer also den Mandanten zur Klage in einer Höhe drängt, die realistisch nicht durchzusetzen ist, mag zwar kurzfristig ein paar Euro mehr verdienen, sieht dafür den Mandanten vermutlich nicht wirder und wird auch keine Empfehlungspotenzierungen von diesem erhalten. Natrülich gibts aber wie in jedem Beruf auch Anwälte, die das wenig kümmert..


    Im Übrigen wundere ich mich im gegenteil immer, wie einige Versicherungen letztlich auf Kosten der Versicherten eindeutige Kosten nicht bezahlen, um dies dann erst nach Klageeinreichung nachzuholen, wenn weitere Kosten angefallen sind. Was da für Kohle verpulvert wird, werde ich wohl nie verstehen... (es sei denn, es gibt wirklich Rechenkalkulationen, wonach erhebliche % der Geschädigten auch in solchen Fällen die Klage scheuen, so dass es sich dennoch rechnet).

    Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek

    Die Polizei war da, die Schuldfrage ist geklärt, wenn die Versicherung den Schaden reguliert, warum dann noch ein Anwalt?


    Auch der Unfallgegner hat bestimmt jetzt einige Sorgen mehr, die er sich nicht gewünscht hat.


    Hast Du Dich schonmal nach einem unverschuldeten Versicherung mit der gegnerischen Versicherung über Verbringungskosten, Stundenverrechnungssätze, Wiederbeschaffungsdauer, Restwert, Kausalität von Verletzungen etc. auseinandersetzen dürfen, obwohl Deiner Ansicht nach die Sache glasklar war? Wenn Du danach immer noch der Meinung wärst, ein Anwalt wäre nicht erforderlich, kennst Du Dich entweder unglaublich gut aus, Du hast unglaubbliches Glück mit der gegnerischen Versicherung und dem Sachbearbeiter gehabt oder Du hast nicht gemerkt, dass Du über den Tisch gezogen worden bist.


    Wenn die Versicherungen einfach das zahlen würden, was dem Geschädigten zusteht, würde ich Dir recht geben - die Realität sieht anders aus.


    Und Deine Ausführungen zum Stress des Unfallgegners gehen ein wenig an der Sache vorbei: Wie Ingo schon geschrieben hat, wird auch einer Verletzung des TE die Sache für den Gegner strafrechtlich kaum Konsequenzen haben (sofern dort jemand überhaupt etwas davon mitbekommt - wenns nicht bei der Unfallannahme angegeben wurde).


    Den Rest regelt die Versicherung - damit hat der Schädiger wenig zu tun.


    Wenn meister-schnack simulieren würde, würde ich Dir recht geben, dazu ist aber nichts ersichtlich. Und wenn mir jemand ins Auto fährt, warum darf ich dann nicht das geltend machen, was mir zusteht. Unterschwellig kommen immer die Unterstellungen, Geschädigter und Anwalt würden da enorm tricksen, dabei ist es einfach nur so, dass der Anwalt (leider auch nicht jeder) dafür sorgt, dass die Versicherung das zahlt, was Sie nach Gesetz und Rechtsprechung zahlen muss - wie gesagt, wenn die Versicherungen das von sich aus zahlen würden, würde ich Dir hinsichtlich der Überflüssigkeit des Anwalts in dieser Sache zustimmen.

    Re: Re: Vorgehensweise nach Auffahrunfall (Geschädigter) ?


    Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Du solltest noch am besten heute noch zum ärztlichen Notdienst und dir deine Nacken-Schmerzen bescheinigen lassen.


    Sehe ich ähnlich. Da Du von "gerutscht" schreibst, vermute ich auch, dass die Aufprallgeschwindigkeit nicht sonderlich hoch war. Da argumentieren die Versicherungen gerne mit der "Harmlosigkeitsgrenze": http://www.verkehrslexikon.de/Module/HWSKausalitaet.php


    Daher sollte wenigstens zeitnah ein Arzt das HWS-Trauma diagnostizieren....

    Ich denke, mann muss hier mal ein bisschen trennen.


    Was Jannis da veranstaltet hat, ist nicht in Ordnung und reicht nicht nur nach Strafbarkeit - wwarum man, wenn man sowas veranstaltet, sich auch noch damit brüsten muss, weiss wohl nur er selbst.


    Warum deswegen aber alle anderen in diesem Thread in den Dreck gezogen werden, nur weil Sie sich auf das Neckermann-"Spiel" einlassen, versteh ich nicht. Wenn Neckermann gewollt hätte, dass tatsächlich wirklich nur die bestellen, denen am 23. einfällt, dass sie dringend noch den einen oder anderen Neckermann-artikel brauchen, warum wird die Info dann schon Wochen vorher medienwirksam verbreitet?


    Wei schon jemand schrieb, hat die Aktion unter anderem den Effekt, dass sich zukünftig evtl. viele erinnern werden, wie reibungslos und schnell Neckermann geliefert hat = positiver Werbeffekt.


    Und wieviel Gewinn oder Verlust Neckermann mit der Aktion macht, weil evtl. viele die Sachen dann doch nicht zurück schicken, weiss auch nur Neckermann selbst.


    Achja - ich habe übrigens nichts bestellt. :D


    Gefühlt finde ich die O2-Gechichte letztlich verwerflicher als die Bestellung bei Neckermann, weil Neckermann die "eigentlich-gar-nicht-haben-wollen-Besteller" meines Erachtens bewusst in Kauf nimmt, während ich da bei O2 Zweifel habe...


    Fazit: Was soll das Rumgehacke?

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Auch hier habe ich andere Erfahrungen gemacht. Denn der Schuß kann ebenfalls nach hinten losgehen und man darf die dann entstandenen Kosten selbst tragen - bei uns waren das knapp 80 Euro (kommt wohl auch auf den Streitwert an).


    Denn einem Mahnbescheid kann erstmal einfach so (ohne Angabe eines Grundes) widersprochen werden. Vor allem gut für die Gegenseite, wenn nichts schriftliches vorliegt...


    Und wenn die Gegenseite richtig Bock auf Ärger hat, lässt Sie den Widerspruch durch einen Anwalt einlegen und beantragt dann selbst die Durchführung des streitiigen Verfahrens, so dass man quasi in ein gerichtsverfahren gezwungen wird, ohne es zu wollen (schön auch, wenn das beantragt wird, nachdem man in Ruhe ein paar Jahre abgewartet hat, bis die Sache garantiert verjährt ist ;) ).


    @ TE Ich glaube, Du solltest erstmal mit den Nachmietern sprechen/schreiben. Je nach Reaktion können "wir" dann überlegen, was zu tun ist. Aber solche Tipps wie ohne Vorwarnung mal einen Manhnbescheid beantragen kann ich nur schwer nachvollziehen....
    Dass die Küche Dein Eigentum ist, dürfte sich ja u.a. durch Makler/Eigentümer leicht nachweisen lassen - insofern ist die Verhandlungsbasis doch nicht verkehrt....