Wen das Thema grundsätzlich interessiert: Ich habe gestern zufällig einen Reportage des NDR gesehen, die einen schon ein wenig nachdenklich macht (auch im Hinblick auf Quecksilber etc.). Es ist schon erstaunlich, dass niemand ene Ökobilanz vorlegen konnte/wollte, damit wirklich belegbar wird, ob und wieviel Energie tatsächlich letztlich mit den Lampen eingespart wird. Abgesehen davon, ob die suggerierten Probleme tatsächlich wirklich alle bestehen, ist es eine Reportage, die schon ein wenig nachdenklich macht: Vom Unsinn der Eneergiesparlampe
Beiträge von horstie
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Original geschrieben von tkleyman
Was soll das heißen?Ist der Code nicht mehr aktuell (habe ihn heute noch genutzt) oder hältst Du nichts von der Cebit?
Jeder Code ist vergänglich - so (leider) auch dieser. Funktioniert einfach nicht mehr...
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Ich hoffe, Du überlebst nicht nur den ersten Winter, sondern auch die erste Heizkostenabrechnung....
Den Messpunkt hat Gordovan ja schon richtig genannt (1m in Raummitte nach DIN 4701). Lustigerweise wird bei Arbeitsstätte in 0,75 m Höhe gemessen - warum auch immer (vielleicht weil der gemeine Bürohengst eher Richtung Boden sackt und es da schön warm haben soll?).
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Original geschrieben von Jimmythebob
So sieht's aus. Außerdem sollten wir hier keine Grundsatzdiskussion zur Kaufmentalität führen, dass ist nämlich ein ganz anderes Thema. Also, weiß jemand konkret wann die Grenze der Unzumutbarkeit erreicht ist?Jedenfalls wenn es um die absolute Unverhältnismäßigkeit geht (d.h. eine Form der Nacherfüllung ist rein tatsächlich unmöglich und es kommt nur noch die andere in Betracht) kann der Verkäufer als Faustformel die Nacherfüllung verweigern, wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat und die Kosten der Nacherfüllung 150 % des Werts der Sache im mangelfreien Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts übersteigen: [URL=http://lexetius.com/2009,92]BGH-Beschluss, Rn. 22[/URL]
Hierdurch sollte deutlich werden, dass eine Berufung auf die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung bei relevanten Mängeln z.B. bei Standardartikeln aus dem Elektronikmarkt die absolute Ausnahme darstellen dürften.
P.S. Mit Mediamarkt hatte ich auch schon so meinen Spass, die mich trotz ausdrücklichem Wunsch der Lieferung eines neuen Artikels mit irgendwelchen bei HP aufgemotzten Ex-Fehlerprodukten abgespeist haben (die natrülich weiterhin ihre Macken hatten).
P.P.s gerade noch mal geguckt. Relative Unverhältnismäßigkeit (d.h. grds. kommen sowohl Reparatur als auch Neulieferung in Betracht) soll nach überwiegender Meinung wohl vorliegen, wenn die Kosten der einen Art mehr als 10 % teurer sind als die der anderen und dem Käufer durch diese Wahl keine erheblichen Nachteile entstehen (da kann man dann wieder herrlich streiten).
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So sieht es der Datenschutzbeauftragte in Schleswig Holstein:
ZitatDürfen die Noten von Klassenarbeiten von den Lehrkräften öffentlich vor den Schülerinnen und Schülern verkündet werden? Bei den Ergebnissen von Klassenarbeiten handelt es sich um personenbezogene Daten. Das Verlesen der einzelnen Noten vor der versammelten Klasse stellt eine Datenübermittlung an Einzelpersonen dar. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Einzelpersonen ist jedoch nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig (vgl. § 30 Abs. 3 SchulG). Das Einholen pauschaler Einwilligungen für diesen Zweck, z. B. bereits bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler, ist unzulässig. Einwilligungen sind für den Einzelfall einer Datenverarbeitung (in diesem Falle einer Datenübermittlung) einzuholen. Dabei sind Betroffene auch auf ihr jederzeitiges Widerrufsrecht hinzuweisen (§ 12 Abs. 2 LDSG). Soll die Notenverkündung aus pädagogischen Gründen erfolgen, ist es ausreichend einen Notenspiegel zu erstellen (vgl. FAQ VI-2). Jede/r Schülerin/Schüler kann damit für sich feststellen, wo sie/er leistungsmäßig in der Klasse steht.
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Lies mal hier - auf Dauer geht das leider nicht gut...: http://www.telefon-treff.de/sh…d=427507&highlight=casino
Aber eine schöne Idee des Videoerstelllers, mit Ref-Links Kasse zu machen und die Leute mit dem "brandneuen" Tipp, vor dem jedes Casino zittert, evtl. ins Verderben zu stürzen...

Nora hat auch schon Freunde gefunden: http://www.youtube.com/watch?v=mnLIqCehRWE
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Original geschrieben von Bierkiste
Gibt es dazu eine Quelle?http://www.datenschutz.rlp.de/…ber=kommunal&fall=fall004
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Du kannst Dir mal die §§ 965 ff. BGB zum Thema angucken.
Mal abgeshen davon, dass die Versteigerung ohne vorheriges Löschen der Daten imho datenschutzrechtlich problematisch war, hast Du wenig zu befürchten.
§ 979 Abs. 2 BGB: Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.
Je nachdem, ob die Behörde irgendwelche Bekanntmachungspflichten etc. verletzt hat, könnte sich der vorherige Eigentümer evtl. den Versteigerungserlös von der Behörde wiederholen. Das ist aber nicht Dein Problem...
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Vermutlich meinst Du Silicagel: http://de.wikipedia.org/wiki/Silicagel
Kannst Du hier z.B. kaufen: http://www.aquapac.de/silicagel/
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Re: Wo in Bielefeld wohnen?
ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
Daher meine Frage: Wo kann man in Bielefeld gut wohnen? es sollte möglichst zentral sein, ruhig und auch was für die Freizeit bieten. Arbeitsort wird Bethel.
Nichts gegen Brake und Jöllenbeck - aber mit "zentral" hat das ja nun wirklich eher nichts zu tun
(btw. Brake soll tatsächlich schöner als Schildesche sein? :eek: ).