Beiträge von horstie

    Meine letzte Wohnungssuche liegt schon ein bisschen zurück, allerdings ist der Wohnungsmarkt in Bielefeld sicherlich nicht mit München vergleichbar und deutlich entspannter - wie es aktuell mit 1-2 Zimmer Wohnungen aussieht, weiss ich allerdings auch nicht.


    Beliebtestes Viertel ist sicherlich der Bielefelder Westen rund um den Siegfriedsplatz (zwischen Stadtmitte/Jahnplatz und Uni). Überweigend entspannte Menschen, gemütlich Kneipen und die ein oder andere schöne Altbauwohnung. Dass hier die Traumwohnungen natürlich auch ein wenig begehrter sind, dürfte auf der Hand liegen. Da Bielefeld eher ein großes Dorf ist, dass dank vieler Eingemeindungen auf eine recht beachtliche Einwohnerzahl gekommen ist, sollte man die Verhältniss enicht mit München vergleichen: Solange man einigermaßen zentral wohnt, kommt man auch schnell und problemlos überall hin - schöne Ecken gibt es fast überall, so dass ich mich wohl weniger vom Stadtteil als mehr von der konkreten Wohnung/Straße/direkten Umgebung leiten lassen würde. So kann es auch in Bezug auf die kurze Entfernung nach Bethel z.B. eine Wohnung in der Nähe der Altstadt in Frage kommen, wobei man schon ein bischen auf den Lärm achten sollte.


    Zeitung Nr. 1 ist die Neue Westfälische - Anzeigen findest Ihr hier: http://www.nw-news.de/anzeigen/nw_immo/


    Daneben gibt es noch das Westfalenblatt: http://www.westfalen-blatt.de/…en/verkauf_immobilien.php


    Glück kann man auch mal bei der Ultimo haben, wobei es hier in der Masse meist eher um WG-Mitbewohner geht: http://www.ultimo-bielefeld.de/kleinan/ko_kab8.htm


    Es gibt auch noch die "Immobilienbörse OWL": http://www.ibo-owl.de/


    Auch die Wohnungsbaugesellschaften haben neben einigem Schrott auch durchaus mal schöne Wohnungen (alles auch eine Frage des Budgets...). Neben der "metasuchmaschine" unter http://www.wohnungsbaugenossenschaften.de/ wären da z.B. die
    BGW: http://www.bgw-bielefeld.de/
    Freie Scholle: http://www.freie-scholle.de/
    Ravensberger Heimstätten: http://www.ravensberger-heimstaetten.de/
    GAGFAH: http://www.gagfah.de/de/index.html
    Ggf. weitere kleinere Gesellshaften finden sich unter: http://www.bielefeld.de/de/pbw/mui/immobilien/


    Wenn Ihr mal in der Stadt seid, würde ich auch empfehlen, mal in der Uni ans schwarze Brett zu gucken - auch da kann durchaus was in Frage kommen.


    Das war mal mein erstes Brainstorming. Ich hoffe, es hilft Euch schonmal ein bisschen....

    Ich danke auch für die Antworten. Und ja, ich bin als Angehöriger (sind zwar ein paar Ecken, ist aber einen Definitionsfrage) eines Metromitarbeiters zum PK berechtigt. So stehts auch auf dem Schein drauf....

    Moin Caoz,


    worin siehst Du hier einen Betrug? Kann doch sein, dass er nach Deinen Mails erkannt hat, dass das Gerät kein GPS hat und er es daher ohne verkauft - wäre ja scheinbar zutreffend.


    Jedenfalls scheinte r davon auszugehen, dass er mit Dir nicht mehr ins Geschäft kommt. GGf. kannst Du ihm ja noch offiziell den Rücktritt vom Vertrag erklären, um auf der sicheren Seite zu sein.


    P.S. Warum eigentlich Käuferschutz bei Paypal, wenn Du doch noch gar nicht bezahlt hast?

    Zitat

    Original geschrieben von mahirrr
    Da ist der Punkt.


    Das ist Dein Punkt, aber sicher nicht DER Punkt. Akzeptiere bitte, dass jeder Mensch mit Trauer anders umgeht und sich vielleicht auch mit jemandem verbunden fühlt, dern er nicht wirklich kennt. In dieser Bezeihung hat jeder seinen eigenen Punkt. Toleranz heisst, auch "Punkte" zu akzeptieren, die man evtl. nicht nachvollziehen kann. Warum ist es nicht möglich, Menschen einfach ihr Mitgefühl ausdrücken zu lassen, ohne irgendwas zu nörgeln zu haben? Peinlich ist für mich was anderes. Und für philosophische Gedanken, weshalb man um den einen Menschen mehr trauert als um den anderen, magst Du gerne einen eigenen Thread eröffnen (in den dann so manchen andere mitverschoben werden kann).


    Mich hat die Nachricht im Übrigen auch getroffen und mein Mitgefühl geht an seine Familie, die damit leben musss.

    Ich vermute - ist natürlich ohne Kenntnis der Schreiben schwer zu sagen - dass hier keine Strafbarkeit vorliegen wird.


    Letztlich kann man vermutlich bei fast jeder negativen Bewertung irgendwie vertreten, dass die gelöscht werden muss - ein Anwalt ist keineswegs verpflichtet, der Meinung der Rechtsprechung zu sein. Und ob die "Drohung" "lösch die Bewertung" oder ich verklag Dich eine Nötigung darstellt, ist eh zweifelhaft.


    Etwas anderes wäre es, wenn Du dem Anwalt bewusstes Vortragen der Unwahrheit
    nachweisen könntest - dürfte aber schwer werden.


    Die Kanzlei interessiert ich aber - gerne per PM. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Das kein ausdrückliches Überholverbot vorliegt, darin sind sich ja alle einig - das wäre ja wohl auch gleich vor Ort von der Polizei vorgeworfen worden. Die spricht ja bei dem von ihr angeregten Schild auch selbst von einer "Empfehlung". Einer sinnvollen übrigens.
    Damit sind auch Befürchtungen, dass eine zu erwartende Strafe in den Bereich eines Fahrverbotes kommt unbegründet.


    Soweit d'accord


    Zitat


    Aber die Schuldfrage ist völlig klar, daran noch zu zweifeln ist ziemlich weit hergeholt.
    Der mangelnde Sicherheitsabstand ergibt sich doch schon unwiderlegbar aus dem vorhandenen Raum - bei solch eingeengten Fahrbahnbreiten darf man dann eben nicht überholen wenn der zu Überholende so breit wie ein LKW ist - ganz einfach.


    Woher weisst Du das positiv? Wir gehen alles davon aus, dass die Strecke nicht sonderlich breit war - dass aber der LKW-Fahrer keine Chance hatte, den Unfall zu vermeiden, ergibt sich daraus nicht. Dagen spricht eben gerade, dass der TE es ja schon fast geschafft hatte, bis es gerumst hat.


    Zitat

    Und ganz klar ergibt sich für den Überholten auch keinerlei Mitschuld - der hat schliesslich überhaupt rein gar keinen aktiven Einfluss auf das Geschehen gehabt.


    Und woher weisst Du das? Der Lkw-Fahrer kann eine kleine Kurve übersehen haben, er kann gepennt haben, er kann gedacht haben, dass links von ihm kein Fahrzeug ist und er "ganz entspannt" fahren kann. Weshalb man hier einen fehler des Lkw-Fahrers auschlließen können soll, ist mir rätselhaft.


    Zitat

    Mit dem gleichen Totschlagargument ("Betriebshaftung") könnte man auch einem parkenden Fahrzeug eine Mitschuld herbeikonstruieren wenn dem jemand einfach reinfährt.


    Früher dachte ich auch mal, dass das ja wohl nicht sein kann. Ich rate Dir aber z.B., nicht zu nah an einer Bushaltestelle zu parken. Wenn dann der Bus Dein Fahrzeug touchiert, wird Dir tatsächlich die Betriebsgefahr angerechnet. Fazit: Parken im Parkverbot kann durchaus zu einer Mithaftung führen.


    Zitat

    Warum sollte eigentlich die Tatsache, dass der Schaden "hinten" entstanden ist irgendeine Bedeutung haben?


    s.o. Zudem sollte in dem Fall feststellbar sein, wer wem letztlich hineingefahren ist - ich würde hier zunächst davon ausgehen, dass der Lkw dem Pkw hineingefahren ist. War aber nicht dabei und kanns daher nicht sicher sagen...



    Zitat

    Also meine Prognose (mit der Selbstsicherheit genügender Erfahrung): An Bussgeld maximal die oben angesprochenen 30€, wenn überhaupt,


    Einverstanden.


    Zitat

    die "Schuld" bleibt wie von der Polizei schon erklärt zu 100% beim Überholenden.


    Überhaupt nicht einverstanden. Ich gehe die Wette ein, dass die gegnerische Versicherung sogar freiwillig zu einer gewissen Quote regulieren wird - Selbstsicherheit ist hier durchaus auch vorhanden. ;)


    Ich weise noch auf § 17 StVG hin, wonach eine Hafftung nur bei einem unabwendbaren Ereignis ausgeschlossen ist. Der von der Rechstprechung hier gerne genommene "Idealfahrer" schafft es , sein Fahrzeug in der Spur zu halten, er ahnt Windböen etc. voraus etc. Unabwendbarkeit wird der Lkw-Fahrer hier einfach kaum darlegen können.


    Auf die Schnelle hab ich hier nur ein Urteil zum Thema gefunden:


    Zitat

    Wer auf der Autobahn in einem Baustellenbereich mit vereng_ten Fahrspuren ein anderes Fahrzeug überholt, trägt ein höheres Haftungsri_siko als der Überholte. Dies folgt aus ei_nem Urteil des Landgerichts Mühlhau_sen. Ein Auto, das auf der nur zwei Me_ter breiten Überholspur an einem Pkw mit Anhänger vorbeifahren wollte, kol_lidierte seitlich mit dem Gespann. Des_sen Fahrspur war 2,50 Meter breit. Ein Sachverständiger, den das Ge_richt zur Klärung der Unfallursache eingeschaltet hatte, konnte keinem der beiden Fahrer, die am Unfall beteiligt waren, einen überwiegenden Teil der Schuld nachweisen. So blieb insbeson_dere unklar, wer auf die Fahrbahn des anderen geraten war. Wie die deut_schen Verkehrsrechtsanwälte berich_ten, machte das Gericht jedoch den Überholenden für 60 Prozent des Gesamtschadens haftbar. Dieser habe sei_nen Wagen in eine „sehr gefahren_trächtige Situation hineingefahren" heißt es in dem Urteil. Angesichts der nur zwei Meter breiten Fahrbahn und der Fahrzeugbreite von 1,70 beziehungsweise 1,80 Meter hätten der Überholenden links und rechts nur je zehn bis 15 Zentimeter Seitenabstand zur Verfügung gestanden. „Dass dabei^ schon die geringste Konzentrations_schwäche zu einer Berührung mit den Überholten führen konnte, liegt auf der Hand", erklärten die Richter. Verglichen mit der „Fahrsituation" die der Überholende herbeigeführt habe, sei das Führen des überholten Fahrzeugs „unproblematisch" gewesen heißt es im Urteil. Daher müsse de überholte Autofahrer lediglich 40 Prozent Haftungsanteil am Gesamtschaden tragen (Landgerichts Mühlhau_sen Az.: 2 S 22/02).

    Quelle: http://www.recht-find.de/entscheidungen16-11-02.htm#8

    Ein bestehendes Überholverbot aufgrund der Schildes kann ich hier nicht erkennen. Da setzt nämlich die bekannten Verkehrszeichen Nr. 276 oder 277 voraus (s. § 5 StVO).


    Nur weil sich jemand bei der Polizei ein lustiges neues Schild ausgedacht hat (http://www.vdpolizei.de/Servic…28/newsId/55/Default.aspx ), hat dies keine Bindungswirkung - insbesondere kann ich dem Schild sowieso schon nicht die Verpflichtung entnehmen, nicht zu überholen.


    Ich sehe hier allenfalls den vorwurf nach 23 BkatV "Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten"
    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php. Der Spass würde 30 € kosten - wobei den mangelnden Sicherheitsabstand erstmal jemand nachweisen muss.


    Und eine 100 % Haftung für den Schaden sehe ich hier auf den ersten Blick auch nicht. Hängt natürlich u.A. davon ab, inwiefern nachweisbar, auf wessen Fahrbahn der Schaden entstanden ist etc. Aber jedenfalls eine Teilschuld - und sei es aufgrund der LKW-Betriebsgefahr - sollte insbesonder aufgrund der tatscahe, dass der Lkw den Pkw hinten erwischt hat, eigentlich immer drin sein.