Beiträge von horstie

    Zitat

    Bin mir allerdings bei Altverträgen vor 2001 nicht so sicher. Weiss hier jemand ob die drei Monate für den Mieter hier auch gelten??


    Nachdem der BGH zunächst entschieden hatte, dass der Gesetzgeber mal wieder leicht gepfuscht hatte und entgegen der ursprünglichen Absicht für alte Mietverträge die alten Kündigunsgfristen anwendbar sind, wurde nochmal korrgiert und Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB geändert - damit gilt die 3 monatige Kündigungsfrist (in aller Regel-Ausnahmen gibts natürlich) auch für Altverträge.


    avalox Viel Erfolg bei den "Verhandlungen". Achja - wenn ihr im ürbigen tatsächlich die einzelnen Klauseln und Einträge aushandelt, kann man das tatsächlich durchaus als individuell ausgehandelt betrachten. D.h. unwirksam ist dann so schnell nichts von Euren Vereinbarungen...

    Ich find das irgendwie witzig. Hat der VM denn gesagt, dass Du da was eintragen sollst?


    Wenn frei bleibt, kannst Du Dich freuen, weil Du dann auch keine Kleinreparaturen zahlen musst. Normalerweise finden sich da Beträge für den Einzelfal in Höhe von 50-150 EUR (150 ist allerdings schon sher sehr grenzwertig) und insgesamt ein Betrag, der 10 % der Jahreskaltmiete nicht übersteigt.

    @ avalox


    Hier tummelt sich teilweise ein wenig Halbwissen... ;)
    Standard sind 3,5, und 7 Jahre - hätte der Vermieter da kürzere Fristen eingetragen, wäre es schonmal perfekt gewesen, weil unwirksam..
    ich würde da an Deiner Stelle nichts eintragen.
    Um sagen zu können, ob die Klausel insgesamt unwirksam ist, muss man den ganzen Text kennen - das Wort "angemessen" kann evtl. dazu führen, dass die Klausel grundstzlich wirksam ist - das ist aber derzeit Glaskugelleserei. ;)


    Bzgl. Kündigungsfristen verweise ich auf Janj: Du kannst immer mit 3 Monaten kündigen - die Küdnigungsfrist verlängert sich nur für den Vermieter.

    Zitat


    Dauerposter: Welchen Sinn macht dann aber die Frist zur Zulassung bis 30.06.10? Warum sollte man den frisch gelieferten Neuwagen ein halbes Jahr unzugelassen rumstehen lassen?


    Damit hast Du Dir die Frage doch eigentlich selbst beantwortet. Die Fristen wurden ja gerade verlängert, damit die "Spätproduzierten" nicht in die Röhre gucken müssen. Mit Erwerb dürfte das Datum des Kaufvertrages gemeint sein - sie auch die FAQ der Bafa:


    Zitat

    Welches Datum ist bei der Online-Antragstellung in das Antragsfeld „Datum des Erwerbs“ einzutragen?
    Das Datum des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs.

    Re: Problem mit einem Ebayverkäufer !!


    Zitat

    kann mir mal jemand nen tipp geben was ich machen soll ??


    Entweder Auktionstext ausdrucken und zu jemandem gehen, der sich mit sowas auskennt oder Auktionstext per Mail an jemanden schicken, der sich damit auskennt.


    Wenn Dich erstmal interessiert, ob Du überhauot eine Schnitte haben könntest, musst Du schon mit dem genauen und möglichst vollständigen Text rausrücken...

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    Wäre ja blöd... wozu gibt es Accounts von Freunden? Die dürfen das :top:


    § 10.6. der eBay-AGB
    Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.


    Schade, das eBay Sellers best Friend plattgemacht hat. Damit konnte man diesen "Freunden" hervorragend das Handwerk legen.


    Zitat

    Weil es ebay letztlich egal ist.... biete ich mit einem zweiten Account auf meine eigenen Auktionen, dann treibe ich damit den Preis nach oben und erhöhe somit für ebay die Provision... wer wo bietet und wer eine Auktion gewinnt ist doch ebay selber schei...egal...


    Quark. Ebay nimmt ja höhere Einstellgebühren bei höherem Startpreis. Also hat ebay grundsätzlich auch ein Interesse, dass nicht gegenseitig gepusht wird, sondern lieber ein höhere Startpreis gewählt wird.

    1. Steht in den AGB auf der CP-Seite. Rücktritt bis 45 Tage vor Anreise kostet 30% des Reisepreises. Wird ann immer teurer, je näher der Termin rückt. Wenn Du Dir unsicher bist, musst Du ggf. die angebotene Reiserücktritssversicherung abschließen.


    2. Keine Ahnung - kannst Du Dir vermutlich auf irgendwelche tollen Massagen oder was auch immer anrechnen lassen. Mehr kann ich Dir im Februrar verraten. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von tobifr
    Mundo ist aktiv geworden. Heute hatte ich einen Bríef von denen in der Post. Es ist die letzte Mahnung. Wenn ich nicht innerhalb von sieben Tagen bezahle, wollen die die Sache an ihr Inkassobüro geben. Jetzt wollen die 17,77 Euro.


    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Weiter abwarten?


    Wenn Du Lust hast, schreib Ihnen, dass auch die Einschaltung von Inkassobüro oder Anwalts nichts an Deiner Einstellung ändern wird. Wenn Sie das geklärt haben wollen, sollen Sie direkt klagen.


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    Was allerdings schlimm werden könnte. Wenn ich letztendlich einen Anwalt brauchen sollte, kann es für mich eventuell teuer werden. Ich müsste eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung haben.


    Warum? Die Selbstbetiligung wäre hier in etwa so hoch wie Gerichtskosten + 1 Anwalt zusammen - also wenn dann RSV ohne SB . ;)


    Zitat


    Zahlung per Vorkasse
    Zahlung eingegangen, somit Zahlungsvordruck hinfällig


    Ich habe sogar noch den Überweisungsvordruck. Auf dem steht:
    Bereits bezahlt.


    Etwas viel eindeutigeres gibt es doch wirklich nicht. Schade, dass man "Anti-Forderungen" nicht aufkaufen kann. In diesem Fall würde ich für ca. 30 Cent Deine nicht vorhandenen Schulden auf mich nehmen. ;)