Aus den Vodafone-AGB:
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5.1 Der von VF D2 in Rechnung gestellte Betrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und muss spätestens an dem von VF D2 angegebenen Zahlungstermin eingegangen sein.
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Meine Frage jetzt, wer muss Beweisen das ich die Rechnungen bekommen habe, ich oder VF? Ich meine, ich belüge mich ja nicht selbst!!!
Den Zugang der Rechnungen muss natürlich Vodafone beweisen. Da die die kaum per Einschreiben verschicken, wird das wohl schwierig. Probleme sehe ich allenfalls, wenn Du keinen Nachsendeantrag gestellt hast, Vodafone behauptet, nichts von einer neuen Adresse gewusst zu haben (Verpflichtung zu Mitteilung besteht gem. 7.1. der AGB).
Um die grundsätzliche Zahlung der Grundgebühren wird man wohl kaum herumkommen, wenn Vodafone dabei bleibt, keine Kündigung erhalten zu haben. Aber wenns einigermaßen klappt, sollte man um Mahnkosten etc. herumkommen (Inkassokosten dürfte man bei dem Sachverhalt eh knicken können).
Sollte Vodafon tatsächlich bereits gekündigt haben und die gesamte Restlaufzeit in Rechnung gestellt haben, sollte da verhandlungstechnisch noch was drin sein - stellt sich dann auch die Frage, ob Vodafone kündigen durfte, wenn Du keine Rechnung erhalten hast.
Fazit: Klingt so, als könnte da einiges machbar sein - um das sicher sagen zu können, würde ich mich allerdings erstmal mit Vodafone in Verbindung setzen, um rauszubekommen, was da jetzt angeblich alles wie gelaufen ist.
P.S. Inkassobüros nie so ernst nehmen, wie deren Briefe klingen. Unddas ein Inkassobüro nach dem ersten Schreiben die Sache wieder abgibt und es ins gerichtliche Verfahren geht, habe ich noch nie erlebt. Die verdienen ja tatsächlich meist nur Geld, wenn irgendwer auf ihre Briefchen hin zahlt. 