Beiträge von horstie

    Petra


    Ich habe letztes Jahr ein Petra-Abo über abooffice abgeschlossen.


    Aus irgendeinem Grund finde ich derzeit die Unterlagen dazu nicht. Kann mir wer sagen, ob die Kündigung an abooffice oder direkt an den Jahreszeiten-Verlag zu richten ist? Und ist die ja am besten anzugegebende Kundennummer eine der auf dem Adressaufkleber zu findende Nummer? Wäre schön, wenn da mal jemand nachsehen könnte...Danke!


    Schöner Beitrag, auch wenn ich vermute, dass Darkman nicht alles davon verstanden haben dürfte. ;)
    Nach wie denke ich, dass wir viel zu wenig Infos haben, um die Sache wirklich einschätzen zu können.


    Aber bei dem zitierten hast Du glaube ich einen Denkfehler: Wie Du selbst schreibst, entfällt durch den Widerruf der Anspruch nur ex nunc, warum sollen dann bis enstandene Verzugskosten ebenfalls entfallen? Dafür sehe ich ehrlich gesagt keinen Anlass (spontan dazu dieses Urteil, in dem bei Klageabweisung im Übrigen Inkassokosten zugesprochen wurden: http://forum.computerbetrug.de…rdnungsgem-belehrung.html )

    Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Erfolgte ein solcher Rücktritt nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, muss der Käufer zahlen, wobei dann wiederum zu klären wäre, ob die Vorraussetzungen für die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen erfüllt waren.


    Falls Du aufs Widerrufsrecht anspielst: Die frist beginnt bei Kaufvertägen erst mit Erhalt der Ware zu laufen (und beträgt bei ebay idR einen Monat). Eine andere 2-Wochen-Frist ist mir in dem Zusammenhang nicht bekannt.


    Letztlich hängt es aber tatsächlich davon ab, welcher Schriftverkehr mit welchem Inhalt nun genau stattgefunden hat - alles andere ist ehrlich gesagt Kaffeesatzleserei... z.B. auch mit "Nach einigen Zahlungsversuchen" kann ich ehrlich gesagt wenig anfangen.

    Ich habe auch das Gefühl, dass Du Dich zunächst mal über Deine Rechte als Miteigentümer informieren solltest. Dann würde ich mich evtl. mal informieren, welche Laufzeiten der Kabelvertrag z.B. hat, um rechtzeitig die Initiative ergreifen zu können, um eine gemeinsame Kündigung erreichen zu können.

    @ yogibear Bei Inkasso wird so ziemlich alles und jedes vertreten. Oft wird gerichtsintern vereinbar, wie mit Inkassokosten umgegangen wird - oft entscheidet auch ein Richter nach seiner Aufassung. Ich glaube, man kann da zu so jeder Meinung entsprechende Urteile finden. Dass große Unternehmen zwingend ihr Inkasso nicht auslagern dürfen, ist so allgemein sicherlich nicht richtig (sie dürfen allerdings nicht eine eigene Tochter gründen, die dann Inkassokosten generiert).


    Meiner Ansicht nach am sichersten vermeidet man die Berechtigung von Inkassokosten am einfachsten, indem man der Gegenseite auf eine für unberechtigt gehaltene Forderung direkt schreibt, dass man auch bei Einschaltung eines Inkassobüros nicht zahlen werden....

    Aus den Vodafone-AGB:


    Zitat

    5.1 Der von VF D2 in Rechnung gestellte Betrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und muss spätestens an dem von VF D2 angegebenen Zahlungstermin eingegangen sein.


    Zitat

    Meine Frage jetzt, wer muss Beweisen das ich die Rechnungen bekommen habe, ich oder VF? Ich meine, ich belüge mich ja nicht selbst!!!


    Den Zugang der Rechnungen muss natürlich Vodafone beweisen. Da die die kaum per Einschreiben verschicken, wird das wohl schwierig. Probleme sehe ich allenfalls, wenn Du keinen Nachsendeantrag gestellt hast, Vodafone behauptet, nichts von einer neuen Adresse gewusst zu haben (Verpflichtung zu Mitteilung besteht gem. 7.1. der AGB).


    Um die grundsätzliche Zahlung der Grundgebühren wird man wohl kaum herumkommen, wenn Vodafone dabei bleibt, keine Kündigung erhalten zu haben. Aber wenns einigermaßen klappt, sollte man um Mahnkosten etc. herumkommen (Inkassokosten dürfte man bei dem Sachverhalt eh knicken können).


    Sollte Vodafon tatsächlich bereits gekündigt haben und die gesamte Restlaufzeit in Rechnung gestellt haben, sollte da verhandlungstechnisch noch was drin sein - stellt sich dann auch die Frage, ob Vodafone kündigen durfte, wenn Du keine Rechnung erhalten hast.


    Fazit: Klingt so, als könnte da einiges machbar sein - um das sicher sagen zu können, würde ich mich allerdings erstmal mit Vodafone in Verbindung setzen, um rauszubekommen, was da jetzt angeblich alles wie gelaufen ist.


    P.S. Inkassobüros nie so ernst nehmen, wie deren Briefe klingen. Unddas ein Inkassobüro nach dem ersten Schreiben die Sache wieder abgibt und es ins gerichtliche Verfahren geht, habe ich noch nie erlebt. Die verdienen ja tatsächlich meist nur Geld, wenn irgendwer auf ihre Briefchen hin zahlt. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von enrico
    Genau so einen Anruf hab ich auch vor 1 oder 2 Wochen bekommen. Weiß jemand was es damit auf sich hat?


    Davon erhalte ich ca. einen pro Woche. Das sind regelmäßig irgendwelche Limiteds oder ähnliches, die sich diese tolle Masche überlegt haben, um einem zu suggerien, dass man mit denen bereits einen Vertrag hätte und man nun, wenn man nur noch 3 oder 6 Monate oder was auch immer verlängern, weiterhin die xx Euro bezhalen müsste. Dann kommt noch ein kurzer Datenabgleich - natürlich mit Kontonummer und schon hat man neue Freunde, die Geld bei einem abbuchen.


    Leider ist es nicht so leicht, an diese Drecksfirmen ranzukommen, um denen mal ein paar Abmahnungen etc. um die Ohren zu hauen. Ich frage mich immer, wer da tatsächlich drauf reinfällt - aber es scheint sich ja zu lohnen...

    Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer
    heute scheck bekommen...


    anstatt ca. 2000 € habe ich nen scheck über 1915 bekommen.


    Na, dass klingt jat tatsächlich nicht mehr so schlimm.


    Zitat

    scheiss versicherungen...nächstes mal gehe ich direkt zum anwalt.


    ;)


    Zitat

    letzte frage noch...gutachten wurde bei der dekra gemacht und dann hatte ich so einen wisch dass die kosten von der versicherung bezahlt werden sollen...machen versicherungen bei sowas probleme? nicht dass ich noch die gutachterkosten selbst zahlen soll!!


    Da sollte die Versicherung keinen Ärger machen. Kannst ja Deinen Anwalt aufsuchen, wenn Du das Fahrzeug wie auch immer repariert hat. Dann kannst Du noch Nutzungsausfall geltend machen und evtl. kannst Du dann ja noch den Restbetrag aus dem Guatchten verlangen (sowas wie Kostenpauschale hast Du ja hoffentlich bekommen).

    Hamburger Jung hat ja nicht völlig unrecht - allerdings auch nur "nicht völlig". ;)


    Nehmen wir einen unverschuldeten Unfall. Ich will 2.000 EUR von der Versicherung haben und nehem mir einen Anwalt. Die Versicherung zahlt aber nur 1.500 und ich verzichte auf den Rest, weil ich Angst vor einem Rechtsstreit habe etc.


    Dann zahlt die Versicherung die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 1.500 an den Anwalt. Die fehlenden € aus dem Gesamtstreitwert von 2.000 € (sind nur ein paar €) kann mir der Anwalt dann selbst abknöpfen (was aber viele nicht machen - da ist jeder anders...).


    Versuchts man jetzt erstmal alleine mit der Versicherung, ist man letztlich immer der Dumme: Wenn die Versicherung versucht, einen über den Tisch zu ziehen und nur 1.200 € freiwillig zahlt, muss man sich überlegen, wegen der fehlenden 800 € einen Anwalt zu beauftragen. Gegenstandswert sind dann auch nur die 800 € - weigert sich hier die Versicherung weiterhin die Kosten zu zahlen, muss man auch die Anwaltskosten selbst tragen. Ist zum einen schlechter, da die Anwaltskosten aus 800 € höher sind als das, was zu zahlen wäre, wenn die Versicherung nach Anwaltsbeauftragung von Anfang an dessen Kosten aus einem Wert von 1.200 € zahlt und man die Differenz tragen müsste (wer das verstanden hat, bekommt ein *). Außerdem ist der Anwalt in der Regel etwas unmotiviert, wenn man z.B. von einem 8.000 € - Schaden 6.000 € selbst reguliert und dann wegen Unkostenpauschale, Verbingungskosten und UPE-Aufschlägen zum Anwalt rennt und der dann einen Haufen Arbeit an der Sache hat, aber nichts verdient.


    Darum sollte Dr. beer auch nach Möglichkeit zum Anwalt, bevor irgendwelche Schecks eintrudeln.


    @ Hamburger Jung Wie gesagt ist manches, was Du schreibst gar nicht so falsch. Deine Ausführungen zu Unfallgegner erst rechtlicher Gegner und dann Versicherung sind allerdings Käse - bei Kfz-Unfällen gehts immer gegen die Versicherung (wenn man Lust hat auch noch gegen Halter und/oder Fahrer). Der Anspruch ergibt sich aus 115 VVG
    http://dejure.org/gesetze/VVG/115.html.