Beiträge von horstie

    Du musst Dir immer vor Augen halten, dass diese Tabellen in aller Regel aufgrund von diversen Urteilen zusammengestellt werden. Letztlich ist die Höhe der Minderung immer eine Einzelfallentscheidung (und letztlich sieht das jeder Richter anders). Es ist eben auch ein Unterschied, ob z.B. die Dusche defekt ist, ich aber ohne Probleme auch die vorhandene Badewann nutzen kann - in dem Fall kann ich mich problemlos waschen, also ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eher weniger eingeschränkt...


    Hier mal was, was die 20 % bestätigt und ja Deine Geschichte ganz gut treffen sollte (bitte beachten, dass mittlerweile die Minderung von der Warmmiete ausgehend berechnet wird): d) Mängelbeseitigungsarbeiten im Bad 20%: http://www.mieterverein-duesse…le/urteiltemp.php?teil=16

    Zitat

    Original geschrieben von scaleon
    Wichtig:


    Eine Mietminderung setzt immer eine angemessene Fristsetzung voraus (ca.10 Tage) wo der Vermieter die Möglichkeit haben muß selbst zu reparieren. Erst NACH dieser verstrichenen Frist besteht Anspruch auf Minderung bzw. selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der Kalt-Miete verrechnen. ;)


    Nö, die Miete "ist" mit Eintritt der Gebrauchstauglichkeit gemindert. Das war früher mal anders, ist aber durch Mietrechtsreform und Klarstellung des BGH seit Jahren überholt. Natürlich kann ich nicht lange mindern, wenn ich dem Vermieter gar nichts vom Schaden verrate und ihm so nicht die Möglichkeit gebe, zu reparieren. ;) So isses hier aber ja nicht.


    20 % (der Bruttomiete) dürften bei Unbenutzbarkeit des Bades wohl durchaus drin sein (kann übrigens auch gut sein, dass der VM das von der Versicherung ersetzt bekommt. Wenn er entsprechend versichert ist, kann man ja auch durchaus höher gehen und sich dann mit dem VM einigen, wenn die Verscherung Zicken macht).

    Zitat


    "Horst" ist eine unter Türken geläufige abwertende Bezeichnung für Deutsche (wie "Kartoffel"). Magst du keine Deutschen?


    ich nutz den "horst" auch eher ironisch. Aber nein, als Deutscher (dazu noch blond und blauäugig) fühl ich mich in Deutschland durchaus wohl und "mag Deutsche" (allerdings mag ich auch einige nicht ;) ). Für mich persönlich hatte die Aussage der Nationalität in diesem Tehrad einfach Null Informationsgehalt - da sind einige eben anderer Meinung, aber ist ja nun auch langsam gut.


    Zitat

    kann ich mir vorstellen, dass es so gelaufen ist: Zerkratz' dem Scheißdeutschen/Scheißchrist mal sein Auto o.ä.


    Ich glaub, nen Rätselwettbewerb "aus welchen Motiven könnte ein 8jähriger ein Auto zerkratzen", sollten wir nun auch nicht unbedingt starten...



    @ Bavarianernie
    Ich denke die Frage ist hier lediglich die Anwendbarkeit § 828 III BGB und ob es irgendeine Möglichkeit gibt, eine Aufsichtspflicht zu konstruieren.

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    Original geschrieben von StebuEx
    Nenn mich Rassist aber als Berliner kann ich nur den Rat geben, kein Mitglied einer aus gewissen Ländern stammenden Familie zu verklagen, wenn man nicht die erforderliche man-power im Hintergrund hat. Einige Leute hier scheinen wirklich weltfremd zu sein. Logischerweise sollte man sich immer überlegen, mit wem man sich anlegt.


    Ich glaube, das wird im Einzelfall kaum einer bestreiten - war hier aber glaube ich auch nicht das Thema. Ausserdem handelt es sich nach schores Aussagen ja offenbar um eine türkischstämmige Familie. Türken habe ich jedenfalls auch ohne Wahnsinns- "Man-Power" schon mehrfach verklagt, ohne irgendwelche Repressalien befürchten zu müssen - da hatte ich bislang ehrlich gesagt wesentlich mehr Ärger mit Deutschen. Mag in der Hauptstadt anders ausssehen...

    Ich halte die Ausländer-Inländer Diskussion hier einfach für überflüssig, weil sie nichts zur Sache tut. Und ich bin mir recht sicher, wenn hier jemand geschrieben hätte "Achja, der Täter gehörte übrigens zu so einer typischen deutschen Familie" würde es genauso lustige Reaktionen geben.


    In der Sache solltest Du Dir evtl. mal das von murosama gepostete Urteil zu Gemüte führen. Mit 8 Jahren kann der Kleine durchaus haftbar sein - hängt letztlich von seiner Einsichtsfähigkeit - also seinem Entwickkungsstand ab. Dass es 8jähriger wissen kann, dass er keine Autos zerkratzen sollte, kann durchaus vorkommen. ;)


    Gegen die Eltern wirst Du allerdings vermutlich wenig Aussichten haben, da es schwer werden dürfte, hier auf eine Aufsichtspflichtverletzung zu erkennen (aber wer weiss - wenn er tatsächlich den ganzen Tag nur Quatsch macht...).


    Konsequenz wäre dann, dass Du zwar den Jungen haftbar machen kannst, allerdings vermutlich einige Jahre warten musst, um die Forderung auch tatsächlich vollstrecken zu können.


    Ich denke, mit "Aggrokurs" siehts eher schlecht aus. Ich würde die Eltern versuchen, (sachlich) dazu zu bewegen, ihre ggf. existierende Haftpflichtversicherung zu informieren bzw. Dir zu nennen. Das wäre der vielversprechendste Weg, um tatsächlich an Geld zu kommen.

    @ NurLeser Trotz verständlicher Aufregung von schore volle Zustimmung. Ich sehe einfach nicht, wofür die Information, dass der "Täter" Ausländer war, hier irgendwie relevant ist- insbesondere, da ich die Schlussfolgerung für falsch halte. Nach meiner Erfahrung sind Ausländer (insbesondere Türken) in der Regel dreimal so gut versichert sind wie Deutsche (was möglicherweise teilweise auch daran liegen mag, dass man Ihnen aufgrund von Sprachschwierigkeiten leichter etwas Aufschwatzen kann - insbesondere Kleingedrucktes...).

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    Die Zinsen die zum Zeitpunkt des Urteils festgestellt sind, verjähren erst mit der Hauptsache.


    Das hat wohl auch keiner ernsthaft bewzweifelt. ;)
    Bei Deiner Anmerkung zur Verwirkung habe ich übrigens das "nur durch Nichtvollstreckung" vorhin übersehen - damit hast Du natürlich recht.

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Zinsen aus einem Titel verjähren erst mit Ablauf der Hauptsache des Titels (= 30 Jahre) und bei einer titulierten Forderung gibt es auch keine Einrede der Verwirkung nur durch Nichtvollstreckung des Titels.


    Das ist leider beides falsch. ;)