Zitat
Natürlich ist der Weg über einen Anwalt möglich, jedoch auch relativ teuer und ob das die RSV übernimmt ist fraglich.
Bevor Du Dir zu sehr den Kopf zerbrichst: Hast Du Deine RSV schonmal gefragt? Alternativ wird DIch in der regel auch ein Anwalt beraten, ob die geschichte versichert ist oder nicht.
Du wirst um ein Mahnverfahren /Mahnbescheid kaum herumkommen. Denn ohne Titel kannst Du nichts pfänden - also gibts zunächst erst einmal weniger Alternativen als man denkt. Und einen titel sollte man sich irgendwann holen, da ansonsten die Forderung irgendwann verjährt und man dann letztlich gar nichts bekommt.
Mein Vorschlag wäre: Rechtschutzbedingungen (ARB) raussuchen und gucken ob die Angelegenheit vermutlich versichert ist. Wenn ja, entweder selbst Kostenschutz einholen oder das den Anwalt machen lassen (und nicht von der RSV irgendeinen Anwalt aufschwatzen lassen).
Wenns mit der RSV nicht klappt, überlegen ob man es sich selbst zutraut, das Formular auszufüllen (aber nicht beschweren, wenns dannin die Hose geht - ist immer die Frage , an welchem Ende man spart):
http://www.online-mahnantrag.de/.
Und über die Vollstreckung kann man sich dann Gedanken machen, wenn der Titel da ist...