googlen nach "vertragsfallen" etc.
Und solchen Vereinen bloss keine Cent zukommen lassen, damit sie evtl. in 30 Jahren doch mal ausgestorben sind.
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googlen nach "vertragsfallen" etc.
Und solchen Vereinen bloss keine Cent zukommen lassen, damit sie evtl. in 30 Jahren doch mal ausgestorben sind.
Berlin special gilt wohl nur für raus aus Berlin.
ansonsten gibts auch an jeder Ecke Rabatte - z.b. bei Eruopcar über immoscout buchen und 25 % sparen:
http://www.immobilienscout24.d…g-eigenregie/transporter/
Oder Du erstellt ein Angbeot bei my-hammer wie dies hier: my-hammer Hammer ![]()
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Zum Rückwartsfahren in der Einbahnstraße sagt die BKatV:
139 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
139.1 als Kfz-Führer 20 €
139.2 als Radfahrer 15 €
139.2.1 - mit Behinderung 20 €
139.2.2 - mit Gefährdung 25 €
139.2.3 - mit Sachbeschädigung 30 €
Da die Polizei ja auch nicht die ganze BKatV auswendig kennen kann (
), könnte ich mir vorstellen, dass sie sich eher auf die Standards beschränkt und einen Verstoß nach Nr. 1,4 angenommen hat:
1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
[...]
1.4 einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 €
ZitatOriginal geschrieben von loyo
Äh, hab ich was Anderes geschrieben?
Kam jedenfalls so rüber. ![]()
Deine Ausführungen dürfte Otto-Normalverbraucher und Hobbyjurist so verstehen, dass es letztlich praktisch egal ist, ob man einen Strafantrag stellt oder nicht, da der Vorgang ja eh zur StA geht. Inn vielen Fällen ist es aber für den Unfallverursacher gerade nicht egal.
Da wir aber ja scheinbar im Ergebnis doch einigermaßen einer Meinung ist, brauchen wir uns wohl nicht länger drum zu streiten, wie Du Deinen Beitrag gemeint hast - ich habe ihn einfach anders verstanden und bin davon ausgegangen, dass das auch anderen so geht. :cool:
ZitatOriginal geschrieben von loyo
An alle Hobbyjuristen: Eine fahrlässige Körperverletzung ist ein RELATIVES und kein ABSOLUTES Antragsdelikt. Ein Blick in § 230 StGB hilft.
Wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kommt, leitet die Polizei den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiter. Ein Strafantrag des Geschädigten ist hierfür NICHT erforderlich![]()
Die Sache wird von Amts wegen verfolgt und wird i.d.R. bei kleineren Verletzungsfolgen mit Strafbefehl geahndet, wenn das Verfahren nicht nach § 153 oder § 153a StPO eingestellt wird.
Hallo (ich vermute mal angehender?) Profijurist:
Wenn schon der Geschädigte durch seinen nicht gestellten Strafantrag zeigt, dass er kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, wird ein Strafverfahren in aller Regel ohne viel Federlesens eingestellt, sofern nicht besondere Umstände vorliegen. Warum sollte es auch zwingend hier ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geben? Liegt aber ein Strafantrag vor, tut sich eine StA oft ein wenig schwerer, die Sache ohne viel Tamtam einzustellen, da es ja offensichtlich immerhin einen gibt, der sich für den Ausgang des Verfahrens interessiert (außer dem Unfallfahrer selbst
).
Fazit: Ob ein Strafantrag gestellt wird oder nicht, hat für den Unfallfahrer meist sehr wohl eine Bedeutung (letztlich meist im Geldbeutel spürbar - sei es für den Verteidiger oder für die Geldstrafe).
Da Du ja eh zum Anwalt gehst, brauchst DU Dir auch nicht zu viele Gedanken zu machen.
Wie aber zuvor schon angeklungen: Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt auch wesentlich von der Behandlungsdauer ab. Also auch wenn man es nicht zwingend für nötig hält, immer mal wieder den Arzt aufsuchen, um den Gesundheitszustand zu checken und den Heilungsverlauf dokumentieren zu können.
ZitatIch hab eh oft Probleme mit dem Rücken, aber seit kurzem war es wieder so gut, dass ich kaum Schmerzen hatte. Jetzt ist es schlimmer als noch zu nicht so schönen Zeiten.
Wenn das die Versicherung hört, könnte es Ärger geben.
"Ah - sowieso kaputter Rücken - dann war der Unfall ja gar nicht kausal für die Schmerzen oder beweisen Sie erstmal das Gegenteil."
Nach Deiner Schilderung wirst Du vermutlich wohl kaum "reich" werden - aber eine kleine Entschädigung für die Schmerzen wird es wohl geben.
Und Strafantrag würde ich in aller regel auch nur stellen, wenn ich mit dem Gegner aufgrund dessen persönlichen Verhaltens ein Problem hätte.
Wir sind kurz davor, bei einem Fabia Combi zuzuschlagen.
Hierbei stellt sich die Frage nach dem Motor.
Da die Händler fast alle leergekauft sind, war eine Probefahrt nur mit einem Fahrzeug mit höherer Leistung möglich.
Ich frag daher mal nach Meinungen: Reicht der 1,2 l Benzin-Motor mit 51kw aus? Fahrzeug wird überwiegend im Stadtverkehr gebraucht, darf aber auch mal ein paar hundert km über die Autobahn getrieben werden und hier und da mal eine kleine Urlaubsreise soll er auch bewältigen.
Ich habe nicht allzuviel Plan von Motoren und deren Leistungen - manche Berichte klingen so, als würde man mit 51kw keinen Berg mehr hochkommen.
Kann mich da mal wer beruhigen? Oder ist ein besserer Motor tatsächlich ein "Muss"?
Allgemein passen die Ausführungen zu Garantie und Gewährleistung aber auch nicht in jeden Thread, wo diese Begriffe auftauchen.
Applied hat hier mit seiner Aussage meines Erachtens völlig Recht: Wenn der Händler eine Herstellergarantie verspricht und dann eine solche aber nicht besteht, liegt ein Mangel vor, so dass man über seine Gewährleistungsrechte beim Händler Ärger machen kann.
Anfangen zu streiten kann man sich, wenn der Händler 5 Jahre Herstellergarantie verspricht und das Gerät dann nach 3 Jahren defekt ist - Gewährleistungsfrist abgelaufen - also die Frage, ob der Händler trotzdem noch gepackt werden kann.
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Als Frank Schmidt hast Du ein Namensrecht. solange der andere Domaininhaber kein gleiches oder besseres Recht hat, hat Frank Schmidt einen Anspruch auf die Domain.
Etwas problematischer ist die Durchsetzung dieses Rechts, wenn der Domainnaher im Ausland sitzt...
@ autares Ich habe hier ein - allerdings bislang unveröffentlichtes - Urteil eines deutschen Landgerichts (durchs OLG bestätigt), wonach auch ein Mensch mit einem berühmten Nachnamen die Freigabe einer de - Domain verlangen konnte, obwohl dort auch Infos über diese berühmte Person zu finden waren.
Hat denn deine Frau nun sowas unterschrieben oder nicht: http://www.gls-group.eu/276-I-…es/abstellererlaubnis.pdf
Das sollte wohl als erstes geklärt werden....