Beiträge von migolf

    Zitat

    Original geschrieben von Dr.-Dragon
    ...
    Mir ist klar das eine bloße SMS (übrigends nur bei einen der drei SIMs erhalten) keine ordentliche Kündigung der Option ist, da hätte ich schon einen Brief mit der Abkündigung der Option erwartet.
    ...


    Oh doch, das geht schon.
    AGB, BASE GO, 01.02.2013:
    1.3 EPS ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch eine Textnachricht über den EPS-Kurznachrichtendienst ("SMS") zu übersenden.


    migolf

    Zitat

    Original geschrieben von surfmobile
    ...
    Und nun zurück on Topic.


    Mich würde interessieren, was die Leute, die nicht irgendwelche juristischen Ego-Trips verfolgen, denn konkret ab 01.06 vorhaben? Was sind so eure Lösungen? Congstar, GigaCube, Datensnack oder doch richtiges DSL/Kabel? ...


    Nix Topic, Dein Thema gibt es bereits.
    Und die Sticheleien kannst Du Dir sparen!


    migolf

    Zitat

    Original geschrieben von Volumenmeister
    Du kannst mich über meinen Vertreter unter 01577-2994481 erreichen. Dann können wir uns endlich treffen, damit ich dich köpfen kann, du Teufelsdiener.


    Ehrlich, wer hat da alles angerufen oder es zumindest vorgehabt?! :D


    migolf

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    o2 Service wollte mir am Telefon gerade weismachen, dass die Datennutzung eine Kulanzleistung der letzten Monate gewesen wäre.....Hahahahaha.


    Ich habe der Optionskündigung widersprochen, o2 eine Frist von zwei Wochen gegeben, den alten Zustand wiederherzustellen und darauf hingewiesen, dass ich die Option monatlich bezahlt und NICHT kostenlos genutzt habe.


    Mir war damals schon klar, dass o2 im Zweifel mit der Kulanz-Keule zu argumentieren versucht, eben weil sie Tarif und Option nicht ohne schwerwiegenden Grund kündigen können...


    :top:
    So werde ich das auch handhaben. Auch nach ausgiebigem Studium der AGB im mir vorliegenden Original, findet sich eine solche Handhabung der Kündigung nicht! Nur aus wichtigem Grund, ansonsten endlose Verlängerung bei ausreichend Guthaben.
    Gesetzliche Fristen bleiben davon natürlich unberührt...


    migolf