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Schau mal hier nach. Ist übrigens ein Beitrag vom 06.11.2013.
Das virtuelle Hausrecht des Betreibers eines Webportals
und falls du nicht alles lesen willst, dann wenigstens den Punkt
"III. Die Ausübung des virtuellen Hausrechts" und dort den Unterpunkt
"5. Sind willkürliche hausrechtliche Maßnahmen zulässig?"
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Original geschrieben von wrywindfall
... Und ein Verstoß gegen die Gruppenregeln ist für mich z.B. ein "sachlicher" Grund genug! Und ich kenne die Diskussionen zur Genüge. 
Mag sein das es für dich genügt, aber es muss notfalls auch für ein Gericht genügen.
Wer Tante Google fragt, findet auch entsprechende Urteile.
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Original geschrieben von wrywindfall
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Hausrecht bleibt Hausrecht, mehr muss man dazu nicht sagen!
Na, so einfach ist das dann doch nicht.
Wer sein "Eigentum" für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, hat nur noch ein eingeschränktes Hausrecht.
Anders als bei einem uneingeschränkten Hausrecht, bedarf es eines sachlichen Grundes für z.B. ein Hausverbot oder ähnliches.
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Original geschrieben von vodafrank
Hallo? Ich wohne im Bayerischen, genauer gesagt Fränkischen Mittelgebirge, wo man sogar Skifahren kann! Hof wird auch Bayerisch-Sibirien genannt, weil wir immer die allerniedrigsten Temperaturen haben. ...
Naja, noch niedrigere Temperaturen sind wohl im vogtländischem Morgenröthe-Rautenkranz.
Und weil die Hofer nicht immer den zweiten Platz haben wollten, sind sie 1373 vom Vogtland nach Franken gewechselt. 
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Original geschrieben von SynTom
Ich bin für Demokratie! Wer ist dafür, dass skater endlich den Laden hier verlässt? ...
Ich dachte der Ostrakismos ist 417 v.Chr. abgeschafft worden?
Und natürlich ist das astreine Zensur.
Ob nun im positiven oder negativen Sinne, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Original geschrieben von 0151
Ich meine, hier im Forum irgendwo gelesen zu haben, ...
Hast ein gutes Gedächtnis!
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5348842#post5348842
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Original geschrieben von beesdo77 am 29.09.2014 20:50Uhr
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Übrigens bei einer Rufnummermitnahme von Lidl zu einer Edeka-Sim mit Treuestatus Silberkunde und gebuchter Smart300 (etwa 50% verbraucht) wurde mir von der Hotline bei der Übernahme des Sim-Guthabens auch die Smart300 nochmal kostenlos vollständig neu gebucht. Der Treuestatus ging hingegen verloren und diese Karte ist wieder Basiskunde (Neukunde) mit allen Vor- und Nachteilen(z.B. neue FWF möglich).
Ist mir dann nochmal Anfang Oktober2014 mit einer Karte im Goldstatus passiert!
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TT kann nicht richtig rechnen
Habe mir mal das Profil des neuesten Benutzer, "buergle" angeschaut.
Zitat
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Letzte 10 Beiträge: 19.11.2015 00:38: BASE: Bald nur noch O2-Tarife erhältlich?
18.11.2015 23:52: BASE: Bald nur noch O2-Tarife erhältlich?
Eigentlich hat er nur 1 Beitrag pro Tag geschrieben (im Durchschnitt und sogar in Real). 
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Wie war denn eigentlich das Freundschaftsspiel "Türkei gegen Griechenland"?
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darüber kann/darf ich nicht lachen! 

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Original geschrieben von frank_aus_wedau
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Allerdings hat TM1 durchaus Recht, wenn auf das virtuelle Hausrecht der Forenbetreiber verweist. ...
Da scheint es doch auch Einschränkungen im Hausrecht zu geben.
http://www.rechtsfokus.de/hausrecht-im-chat
Wünsche noch ein geruhsamen Buß- und Bettag.
Zumindest hier in Sachsen noch ein Feiertag. :top: