Du hast mich wie folgt zitiert:
... Vlt. sogar Strafverfolgung wegen Amtsanmaßung (wie einst gegen einen sächsischen Wirtschaftsminister der SPD).
...
und darauf folgende Antwort geschrieben:
Die Abgeordneten wurden offiziell gewählt und regulär in ihre Ämter eingesetzt, was hat das mit Amtsanmaßung zu tun? Das die Wahl nachträglich von einem Gericht für ungültig erklärt wurde, kann man den Gewählten nicht ankreiden, die haben die Wahl nicht organisiert. Seltsame Rechtsauffassung.
Was das Ganze dann auch noch mit "Jurk als Verkehrspolizist" zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Der Sachverhaltwar ein völlig anderer.
Ich jedoch habe in diesem/meinem Beitrag, welcher von dir nur teilweise zitiert und deshalb aus dem Zusammenhang gerissen wurde, auf eine Aussage von Marcel Luthe
Zitat:
..., dann sind die Personen, die als Parlament handeln, nicht demokratisch legitimiert. Und wer nicht demokratisch legitimiert ist, kann nicht Abgeordneter sein – das aktuelle Parlament war also dann nie eines, so dass das 18. Abgeordnetenhaus nicht aufgelöst ist.“
reagiert und wie folgt Stellung genommen
"Nun, nach dieser Auffassung müssten ja auch alle bisherigen Entscheidungen des Berliner Abgeordnetenhaus rückgängig gemacht werden. Vlt. sogar Strafverfolgung wegen Amtsanmaßung (wie einst gegen einen sächsischen Wirtschaftsminister der SPD).
Das geht doch überhaupt nicht!"
Entweder hast du meinen Beitrag nicht verstanden oder aber du hast bewusst meinen Beitrag verkürzt zitiert, um diesen falschen Eindruck entstehen zu lassen.
Ich tippe da auf ersteres.
Und, wurde Herr Jurk nicht wegen Amtsanmaßung bestraft? Er hat Amtshandlungen durchgeführt, welche ihm nicht zustanden.
(Vergleich: wer eine Bank überfällt und dabei nur einen Cent erbeutet, ist trotzdem ein Bankräuber!) ![]()