Nein, ist es nicht. Die Frage ist ob es einen betrifft. Z.B. kann ich mich wegen DS-Lite im VF Kabelnetz auf meine Fritzbox Remote nur aus einem IP-V6 fähigen Netz einloggen, also z.B. nicht aus dem VF Mobilfunknetz. Genauso wenn man über seine FB ein VPN laufen hat und das Urlaubshotel nur IPV4 bietet, dann ist nix mit Schutz vor unverschlüsseltem Hotel WLAN oder Nutzung von Netflix&Co (für letzteres sind die meisten kostenlosen Hotel WLANS allerding i.d.R. eh zu langsam).
Wenn einem dazu O2 wirklich pauschal eine 300GB Drossel aufzwingt werden sie vermutlich zum xtem Mal vor Gericht ein laut schallendes Dudududu bekommen.
Als Intensivtäter in dieser Hinsicht wären eigentlich langsam mal spürbare Strafen angesagt damit sie irgendwann einsehen dass bei einsietigen Vertragsverschechterungen dem Kunden von vorneherein ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen ist.
Und die andere Frage ist ob die Technologie auf die man gezwungen wird wirklich gleichwertig ist. Wer von einem VDSL Anschluss in einem überbuchten Kabelsegment oder einer überbuchten Mobilfunkzelle landet darf sich dann mit monatelanger Fehlersuche und Vertrösten durch die Hotline rumschlagen.
Und hat O2 überhaupt schon IPV6 im Mobilfunknetz laufen?
Da sie wegen Vectoring aus vielen VDSL Anschlussbeeichen rausfliegen werden sieht das für mich nach dem zwanghaften Versuch aus die betroffenen Kunden bis zum Vertragsende festzuhalten.
Isnsgesamt sehe ich da sehr dünnes Eis für O2, dumm für diejenigen die wes erwischt bis das Ganze irgendwann mal gerichtlich entschieden ist..