Beiträge von amikaro80

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Nun: Datenschutz gibt es in D nur auf dem Papier. Das nur mal dazu.


    Ja, das ist selbst mir bekannt :D Aber darum ging es mir ehrlich gesagt weniger.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Das sie selbst ein Knöllchen ausstellen dürfen, ist unwahrscheinlich, aber sie können dort jeden Tag anrufen, mit der Bitte, jemanden vorbeizuschicken, der das dann macht...


    Nein, soweit ich das mitbekommen habe, machen die Leute, die in den Kassenhäuschen sitzen, das kurz vor Feierabend selbst. Es handelt sich dabei auch nicht um ein Knöllchen wie bspw. unsere Politessen sie austellen.

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Dem entnehme ich, daß es nicht dein Fahrzeug war/ist? Dann ist sicherlich irgendwo ein Hinweis auf die Firma o.ä. vorhanden gewesen (Werbung, etc.). Wenn es privat war, kann man es dennoch (gerade als Verein - auch wenn privat geführt) leicht herausfinden, wem das Auto gehört. Da reicht ein "offizielles" Schriftstück mit Briefkopf etc. an die richtige Stelle und schon hat man die Adresse.


    Es ist ein Privatwagen, jedoch nicht meiner.
    Was mich überrascht: Offiziell ist die einzige Sammelstelle solcher Informationen doch das Verkehrsamt, oder nicht? Und offiziell darf dort diese Information auch nur von öffentlichen Institutionen eingeholt werden, oder nicht?
    Auf die Frage, woher die Adresse stamme, habe ich nämlich keine Auskunft erhalten.
    Mich interessiert daher eigentlich nur, ob das Schreiben an die Adresse des Farhzeughalters nicht impliziert, dass selbige über einen nicht offiziellen Weg ermittelt wurde.


    Ich persönlich traue mir auch zu, zu nahezu jedem Kennzeichen den Fahrzeughalter und dessen Anschrift zu ermitteln, aber ob als Privatperson oder GmbH erlaubt, diese Information für ein offizielles Schreiben/Mahnung zu verwenden, würde mich mal interessieren.

    Naja, war auch nicht so clever, die Frage in diesem Thread zu stellen, aber einen eigenen war mir die Sache nicht wert.


    Nach dem Feedback von Jako (Danke dafür!) habe ich bei der Post angerufen. Die Server werden wohl umgestellt und "zu unserer Sicherheit" wurde die Paypal-Funktion temporär entfernt.
    Wird im Laufe des Tages wieder eingestellt.


    Sorry für die Panikmache, aber konnte meinen Augen kaum trauen.

    Ich habe auch eine Frage. Hoffentlich schauen hier ein paar Leute rein, die juristisch fitter sind als ich.


    Situation:
    Ich habe im November 07 auf einem Parkplatz geparkt, den eine GGmbH (also eine gemeinnützige Einrichtung) bei der Stadt angemietet hat, selbst verwaltet und entsprechend kassiert.
    Der Parkplatz hat keine Schranke, nur ein Kassenhäuschen. Ab etwa 21Uhr ist das Häuschen nicht mehr besetzt, wie ich feststellen durfte. Normalerweise ist es dort wohl üblich, dass alle Autos, die zu dem Zeitpunkt noch auf dem Parkplatz stehen, einen Überweisungträger über den Tageshöchstsatz an den Scheibenwischer geklemmt bekommen (Ok, dass halte ich schon für albern genug, aber darauf bezieht sich meine Frage nicht).
    Das Ding ist, dass ich keinen solchen Überweisungsträger an meinem Auto hatte (dieses Vorgehen ist mir im Übrigen erst im Nachhinein bekannt), nun aber im Januar Post an die Adresse des Fahrzeughalters bekommen habe :eek:


    Und nun die Frage:
    Wieso hat privat geführte Einrichtung(GGmbH) das Recht, die Adresse des Farhzeughalters beim Strassenverkehrsamt einzuholen? :confused:
    Obliegt das nicht dem Datenschutz? Ich dachte, dass das nur öffentlich Träger dürfen.


    Wenn bspw. ein Kino einen entgeldlich zur Verfügung gestellten Parkplatz führt und ein Auto dort tagelang steht, dann wird das Kino doch auch die Polizei rufen müssen, die dann einschreitet (Abschleppen veranlassen usw.). Oder dürfen die dann auch beim Straßenverkehrsamt anrufen und für jeden Tag ein Knöllchen ausstellen?


    PS: Das "Knöllchen" ist längst bezahlt. "Scheiße gebaut und dazu stehen"-Sprüche ziehen also nicht. Mich interessiert wirklich nur die rechtliche Frage des Datenschutzes.

    Hallo!
    Kann sich jemand von euch zufällig an die genauen Bedingungen des Weihnachtsgeldes erinnern? Für welche Vertragsabschlüsse galt diese 50,-EUR-Gutschrift?


    Besten Dank im Voraus! :top:


    EDIT:
    Brice: Danke für deine Mühen!
    Ich hab den Thread nochmal komplett gelesen und hier
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2801452#post2801452
    meine Antwort gefunden.
    Trotzdem nervt es mich jetzt schon, wie eplus mit den Kunden umgeht.
    50,-EUR Gesprächsguthaben für Dezember für einen Vertrag, dessen SIM man am 28.12. bekommt :rolleyes: Dann muss man um die AG-Befreiung betteln,obwohl das entsprechende Fax noch am selben Tag raus ist. Und jetzt bekommen einige hier und sagen, sie würden für Januar die 50,-EUR gutgeschrieben bekommen.
    Was ist denn das? Diese Willkür...
    Naja, auch diese 24Monate sind irgendwann rum...