ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
ich würde mal argumentieren, dass eine Verweigerung der Annahme einer Rücksendung nach BGB (ex Fernabsatzgesetz) gleich kommt und die Kosten vom Verkäufer (da >40 EUR Warenwert) getragen werden müssen.
Ich hatte mal ne ähnliche Rechnung, auf diesen Einwand hin, hat es seine Forderung fallengelassen und mir dieses sogar schriftlich bestätigt.
Grüße
BJ, derwo keine Rechtsberatung abgeben kann, da trotz einiger Semenster im Nebenfach nur stümperhafter Laie...
Vielen dank für den Tip das werde ich mal versuchen.
Auserdem werde ich mal schaun wie sich die ganze Sache verhält wenn ich als Käufer keine Bestätigungsmail für meine Bestellung erhalten habe d.h. kein Vertrag zustande kam (ich hoffe das dem so ist) und werde mich morgen wegen der ganzen Sache mal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von maretzky
HI,
hier ein Auszug aus der AGB der Firma:
2.1 Nicht angenommene Ware / Annahmeverweigerung
Wird eine Bestellung getätigt kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande (siehe oben). Wird der Vertrag von unserer Seite erfüllt und die Ware geliefert ist der Verbraucher verpflichtet diese anzunehmen. Bestellungen können nur kostenfrei storniert werden wenn der Widerruf umgehend und vor(!) der Abgabe der Ware an den Paketdienst erfolgt. Wurde die Ware bereits an den Paketdienst übergeben besteht seitens des Käufers die Pflicht zur Annahme. Wird die Annahme verweigert oder die Ware über die Lagerhaltungsfrist des Paketdienstes hinaus nicht in Empfang genommen, werden dem Käufer die uns durch die Versendung entstandenen Kosten in Höhe von 25,00 Euro zuzüglich Verwaltungs- und Bearbeitungskosten belastet. Diesbezüglich lassen wir dem Käufer eine Zahlungsaufforderung per Post zukommen. Der Betrag ist vom Käufer/Verbraucher per Banküberweisung unverzüglich u. innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf unser Konto zu überführen. Konto: RKSS Mobilfunk RK - Kto.Nr: 3556771 - BLZ 76050101 - VZweck: STORNAV [IhrName+Gerätetyp] - Bank: Sparkasse Nürnberg
Kann Dir nicht sagen wie die Rechtslage ist, da Du die Stornomail nicht mehr hast
Gruss,
Thorsten
Ja das habe ich auch gesehen... da werd ich aber auchmal nachhaken und will mir von GLS bestätigen lassen das die Ware tatsächlich vor meiner Stonierung abgegeben wurde. Ich habe nämlich den Verdacht das die das 6600 garnicht auf Lager hatten und mir deshalb mit der Ausrede kamen GLS hätte das Päckchen verschlampt. Mal schaun villeicht krieg ich die Stono Mail ja noch irgendwie ![]()